Arbeiten am Feiertag

5. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Syclone
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Arbeiten am Feiertag

Hallo,

ich habe nun mehrere Stunden mit suchen verbracht und finde nichts passendes für meine Situation.

Ich arbeite in einer Computerfirma im CallCenter. Die Firma hat Filialen die über das Bundesgebiet verteilt sind. Das CallCenter ist aber in BaWü die am 06.01. Feiertag haben und wir kümmern uns um den Vertrieb und nicht um die Filialen.

Es wird von uns verlangt an diesem Tag zu arbeiten. Begründung ist daß die Filialen auch arbeiten und das Call Center erreichbar sein muss. Sind wír unter der Woche auch. An Samstagen arbeiten wir auch machen aber früher Schluss als die Filialen. Also scheint es nicht so wichtig zu sein.

Wie genau ist die Regelung für nicht Bundeseinheitliche Feiertage?

Ist es so daß man uns kommen lassen kann?

Danke schonmal für Antworten.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Hallo,
wichtig sind dazu die Vereinbarungen im Arbeits- und eventuellen Tarifvertrag.

Da wäre zuerst EInsicht zu nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Syclone
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

in meinem Vertrag steht drin daß ich auch an Feiertagen dazu aufgefordert werden kann.

Aber ist so eine klausel dann rechtens? Ich mein wir sind keine Ärzte. Es könnte auch einen Tag später erledigt werden.

Zeitausgleich können wir sicherlich fordern, aber wir bekommen den Tag nicht bezahlt. Wir bekommen nur die Stunden.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Das Arbeiten an einem Feiertag ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Diese Ausnahmefälle sind in § 10 ArbZG geregelt.

So wie Du die Situation schilderst, ist nach meiner Einschätzung die Feiertagsarbeit nicht zulässig.

Dagegen vorgehen kann man z.B. indem das Ganze dem Gewerbeaufsichtsamt gemeldet wird.

Wer an einem Feiertag arbeitet, hat Anspruch auf einen freien Ersatztag. Es ist also zulässig, 'nur' Zeitausgleich für die Feiertagsarbeit zu gewähren.

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Syclone
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Wir arbeiten als kompromiss in 2 Schichten je 5 Stunden und bekommen somit auch nur 5 Stunden. Ein freier Tag geht uns dadurch verloren. Einen Anspruch auf den vollen Tag haben wir demnach nicht.

Danke schonmal für Antworten.

Kann mir erlich gesagt nicht vorstellen daß so eine Genehmigung vorliegt.

Wenn wir Urlaub nehmen würden in dieser Woche müssten wir diesen Tag keinen Urlaub einsetzen. Das ist schonmal merkwürdig und genau das hat mich stutzig gemacht.

Noch eine abschliessende Frage: Nur weil in anderen Bundesländern gearbeitet wird von der selben Firma ist es also kein Grund daß wir auch am Feiertag kommen müssen?

-- Editiert von Syclone am 06.01.2009 06:42

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