Läuft Gutschein nach zwei Jahren ab??????

1. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
misi
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 3x hilfreich)
Läuft Gutschein nach zwei Jahren ab??????

HAllo ihr Lieben,

ich habe einen Gutschein vor zwei Jahren über ein Sicherheitsfahrtraining geschenkt bekommen. Auf dem Gutschein steht das dieser nur noch bis 19.02.2009 gültig ist. Kann ein Gutschein dermaßen beschränkt werden???Dachte Gutscheine sind 30Jahre gültig??????

Vielleicht kann mir jeand helfen....Vielen Dank schonmal!!!

Lg Misi

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

> Dachte Gutscheine sind 30Jahre gültig??????

Was sind 30 Jahre angesichts der Tatsache, dass die Dinosaurier vor über 60 Millionen Jahren schon ausgestorben sind. Andererseits wäre mancher Händler froh, wenn er dieses Jahr überleben würde. Fest steht jedoch, dass die regelmäßige Verjährungsfrist nunmehr 3 Jahre beträgt (seit 2002).

§ 195
Regelmäßige Verjährungsfrist

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
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"Eine Befristung von Gutscheinen ist möglich. Mit Ablauf der Frist verjährt der Gutschein und der Aussteller ist nicht mehr zur Einlösung verpflichtet. Allerdings handelt es sich bei einer vorformulierten Befristungsklausel um eine Allgemeine Geschäftsbedingung, die der gerichtlichen Kontrolle unterliegt."

Danach darf eine Befristung den Inhaber des Gutscheins nicht unangemessen benachteiligen. Wann dies der Fall ist, kann nicht allgemein beantwortet werden, sondern muss immer im Einzelfall festgestellt werden. So hielt das Landgericht München eine zehnmonatige Einlösefrist bei einem Elektrogroßhandel für zu kurz (LG München I, Urteil vom 26.10.1995, AZ 7 O 2109/95 ). Bei Kinogutscheinen,
die nicht über einen bestimmten Film ausgestellt werden, sollte eine Einlösefrist von zwei Jahren nicht unterschritten werden (Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21.09.2000, AZ 10 U 11/00 ).
Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgericht (OLG) München (AZ 29 U 3193/07 , 17.01.2008) ist eine Befristung von Geschenkgutscheinen beim Internet-Versandhandel (Amazon) auf ein Jahr unangemessen kurz. (Zitat)

http://209.85.129.132/search?q=cache:PSqOOxQ5540J:www.ihk-koeln.de/Navigation/FairplayRechtUndSteuern/Recht/RechtvonA-Z/Vertragsrecht/Gutschein.pdf+gutschein+buntenbroich&hl=de&ct=clnk&cd=3&gl=de&client=firefox-a
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"Prinzipiell ist es möglich Gutscheine bzw. den daraus resultierenden Anspruch zu befristen. Allerdings ist darauf zu achten, dass die Einlösefrist nicht zu knapp bemessen sein darf." (Zitat)

http://www.wb-law.de/news/it-telekommunikationsrecht/336/gutscheine-duerfen-nicht-verfallen/

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Denke, dass 2 Jahre hier in Ordnung sein könnten, 3 Jahre wäre das Maximum.

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