Arbeiten trotz Krankheit

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Arbeiten trotz Krankheit

Hallo Rechtsgelehrte,

am 29.05 wurde schon einmal eine solche Anfrage ins Forum gestellt.
Eine befriedigende Antwort wurde aber nicht erreicht.
Kann jemand mit entsprechenden Gesetzen aufwarten.

Der Fall:
Arbeitnehmerin ( Bürotätigkeit ) ist wegen Knochenbruch krankgeschrieben, will aber auf freiwilliger Basis einige Stunden am Tag zur Arbeit kommen um die Kollegen zu entlasten. Der Chef hat das OK gegeben, die Kollegen freuen sich der Arbeitnehmerin macht das nichts aus, da sie eh schon 4 Wochen zu Hause war.
Nun ist sie aber noch 2 Wochen weiter krankgeschrieben, und der Betriebsrat, der von der Sache Wind bekommen hat , hat gefordert dies einzustellen.
Wie ist die Rechtslage????????????????????????




von auchreis am 10.07.2002 08:54
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>Arbeiten trotz Krankheit
Krankgeschrieben sein heißt nicht, dass man auch arbeitsunfähig ist. Mit einem gebrochenen Bein kann man nicht 12 Std. im Einzelhandel stehen, sehr wohl aber auf einem Bürostuhl sitzen. Man muss also diese Begriffe sehr feinsinnig auseinander halten.
Wenn die AN arbeiten will, hat der BR da gar nichts zu mauscheln.
Gruß Ulla


von Ursula am 25.07.2002 19:30
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Arbeiten trotz Krankheit
Danke Ulla,
für Deine Stellungsnahme. Leider blieb die Kollegin Dank der Beinflussung durch den BR zu Hause. Nun ist sie wieder genesen und das Thema vom Tisch. Übrigens war es eine Schlüsselbeinbruch ohne Komlpikationen.
Eine eindeutige Rechtslage würde mich aber trozdem interessieren, für spätere Fälle.

Gruß


von auchreis am 29.07.2002 11:34
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Arbeiten trotz Krankheit
Hallo auchreis,

auch wenn ich die Ansicht des Betriebsrates nicht nachvollziehen kann - warum sollte Arbeitnehmer trotz Krankenschein nicht arbeiten dürfen, wenn er will - so scheint er doch recht zu haben.

Ich habe folgendes Urteil des LG Hamm (Az. 17 Sa 605/88) gefunden:

Leitsatz

1. Der Arbeitgeber ist zumindest dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers objektiv feststeht, dieses beiden Arbeitsvertragsparteien bekannt ist, der Arbeitnehmer aber sehendes Auges gleichwohl arbeiten will, aus seiner Fürsorgepflicht heraus verpflichtet, den Arbeitnehmer von dieser Arbeit abzuhalten.

Gräusliches Juristendeutsch, aber im Klartext heißt das wohl, dass man als Krankgeschriebener nicht arbeiten darf. Allerdings ist der Arbeitnehmer wohl nicht an einen Hinweis des des BR gebunden - wenn der AN arbeiten will, kann er das sicher tun!

Fraglich (und das wurde im Forum auch schon mal ohne eine Lösung erörtert) ist aber, ob der AN während dieser Zeit Versicherungsschutz genießt (z.B. Berufsunfallversicherung).

Gruss Neil


von MCNeubert am 29.07.2002 15:33
Status: Unsterblich (1229 Beiträge)
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>Arbeiten trotz Krankheit
Wie ist dann das Versicherungstechnisch wenn was passieren sollte??
Gruß Peter


von un pepe am 16.01.2003 02:10
Status: Frischling (1 Beiträge)
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>Arbeiten trotz Krankheit
Wenn der Betreffende vom Arzt arbeitsunfähig
geschrieben wird, bezieht sich dies bereits auf
seinen konkreten Arbeitsplatz und - aufgabe.
Dann hat der Arbeitnehmer den Weisungen
des Arztes zu folgen und zu Hause zu bleiben.
Im Gegenteil: Wenn was passiert und sich durch die Arbeit der Genesungsprozeß verzögert, kann der Arbeitgeber innerhalb
der 6-Wochenfrist Schadenersatz wegen
der gezahlten Lohnfortzahlung und außerhalb
die Krankenkasse wegen des gezahlten
Krankengeldes fordern. Darüberhinaus ist
es eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers,
da er vepflichtet ist, seine Genesung zu
fördern; ggf. wäre Abmahnung möglich.
Wenn der Arbeitgeber das duldet, scheint
zunächst alles in Butter, aber wehe, es geht
schief: dann wäre dies u.U. ein willkommener
Kündigungsgrund.



von Lewandowski am 08.02.2003 20:21
Status: Praktikant (15 Beiträge)
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>Arbeiten trotz Krankheit
Hallo Leute,
ich werde am Montag an meiner re. Hand operiert. Da ich Rechtshänder bin, kann ich also meinen Bürojob nicht ausführen. Mein Arbeitgeber hat mich gebeten nach einer Woche an einem 2-tägigem Seminar teilzunehmen, bei dem ich lediglich zuhören muss. Soll ich das machen. Man will ja den guten Willen zeigen. Zumal mein Arbeitgeber mir gesagt hat, dass drei Wochen Krankheit für eine kleine Firma nicht tragbar sein, eine Frechheit, oder! Die OP ist laut meinem Arzt nich aufschiebbar, da sonst irreperable Schäden entstehen.
Ebenso soll ich ab und zu mal nach dem rechten sehen, da ich keine vollständige Vertretung habe und sonst soviel liegen bleibt.

Was meint Ihr soll ich es ablehnen, oder um des lieben Friedens willen hingehen?

Ich hab echt ein bißchen Angst um meinen Job. Aber bin ich auch versichert?

Danke im voraus für Eure Infos.

Manu


von MMMOT am 18.05.2008 15:14
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>Arbeiten trotz Krankheit
--- editiert vom Admin


von guest123-1660 am 18.05.2008 15:21
Status: Unsterblich (3850 Beiträge)
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>Arbeiten trotz Krankheit
Die Rechtslage ist da völlig eindeutig. Sie sind arbeitsunfähig geschrieben von Ihrem Arzt. Sie sollen genesen um dann Ihre Arbeitskraft wieder zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie arbeiten gehen (dazu zählt auch dieses Seminar) verstossen Sie gegen die Auflagen Ihres Arztes (Krankenschein). Wenn Ihnen bei der Arbeit, von mir aus auch Seminar, etwas passiert, was die Genesung beeinträchtigt oder die Behandlung zunichte macht, kann die Krankenkasse sich dann an Ihnen und Ihrem AG schadlos halten und sämtliche Behandlungskosten einfordern. Letztendlich ist es Ihre persönliche Entscheidung. Die Konsequenzen werden, denke ich, Sie dann ganz allein tragen. Denn Ihr AG wird bei einem späteren Vorfall leugnen, Sie jemals aufgefordert zu haben, Ihre Tätigkeit aufzunehmen oder an diesem Semniar teil zu nehmen.


von raptor2 am 18.05.2008 16:54
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>Arbeiten trotz Krankheit
--- editiert vom Admin


von guest123-1660 am 18.05.2008 17:14
Status: Unsterblich (3850 Beiträge)
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>Arbeiten trotz Krankheit
Was hier wohl nicht bekannt ist: Wenn der Arzt und die Krankenkasse zustimmen kann eine stundenweise Wiedereingliederung stattfinden. Wenn also das Bein z.B. geschont und hochgelagert werden soll aber 3 Stunden am Tag durchaus im Sitzen möglich sind, kann das im Rahmen einer Wiedereingliederung gemacht werden.

Einfach aber arbeiten gehen darf man nicht, zumindest nicht, wenn die Kasse Krankengeld bezahlt. Der Arzt muss es befürworten und die Kasse informiert werden.

chavah, in diesem Sinne gibt es in Deutschland durchaus stufenweise Krankschreibung. Ist nach Infarkt usw. durchaus üblich.

-----------------
"Chylla"


von Chylla am 18.05.2008 18:29
Status: Unsterblich (1111 Beiträge)
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