Keine Auszahlug des Hausgeld-Guthabens

16. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
DaScho
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Keine Auszahlug des Hausgeld-Guthabens

Ich habe eine Frage zur Auszahlung bzw. Verrechnung von Hausgeld-Guthaben. Ich habe insgesamt ein Guthaben von 458,00 Euro aus den beschlossenen Hausgeldabrechnungen 2006 und 2007. Im Protokoll der Eigentümerversammlung 2007 wurde erwähnt, dass mein Guthaben aus 2006 im November 2007 ausgezahlt werden sollte. Dies ist leider bis dato noch nicht geschehen. Der WEG-Verwalter begründet dies, da ein Miteigentümer der WEG noch Hausgeld schuldet und das WEG-Konto daher keine Auszahlung meines Guthabens zuläßt. Mittlerweile hat die WEG-Verwaltung (nach nunmehr 3 Jahren) einen Titel gegen den säumigen Miteigentümer erwirkt. Mitte November teilte mir der WEG-Verwalter mit, dass meine beiden Guthaben aus 2006 und 2007 nun in der ersten Dezember-Woche ausgezahlt werden sollten. Dies ist wieder nicht geschehen und auf meine Anrufe, E-Mails, Briefe, reagiert die WEG-Verwaltung nicht. Mir wurde auch nicht mitgeteilt, warum keine Auszahlung des Guthabens zustande kommt.
Ist es möglich, dass ich mein Hausgeldguthaben nun einfach (unter Vorankündigung an die WEG-Verwaltung) mit den künftig zu zahlenden Hausgeldern verrechne. Ich wüßte nicht, wie ich sonst an mein Geld kommen sollte. Ich möchte ehrlich gesagt nicht noch länger warten.
Im voraus vielen Dank für Ihre Antworten!

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Einschreiben mit Rückschein, Aufforderung zur Auszahlung mit Fristsetzung und unter Androhung des Rechtsweges mit Verweis auf das Protokoll (Fälligkeit des Abrechnungsergebnisses).

Bei Verzug die Androhung wahr machen (einschl. Schadensersatzanspruch und Zinsforderungen).

lg R.M.

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#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Wieso hatte der Verwalter der Gemeinschaft keine Bildung von Sonderumlage für den Hausgeldrückstand vorgeschlagen, oder hat die Gemeinschaft seinen Vorschlag nicht akzeptiert ?

In diesem Fall wäre der Verwalter nicht schuld, sonder die Gemeinschaft selbst schuld. Denn ohne Geldmittel kann und muß er nicht die Guthaben erstatten. Du
bist vermutlich nicht der Einzige der betroffen ist.
Bekanntlich kann das Eintreiben von Rückstände sehr lange dauern.

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#3
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Wenn Das Giro keine Deckung aufweist ist die HV verpflichtet zeitnah für Deckung zusorgen, z.B. aus den Rücklagen.
Eine Sonderumlage wie Icecycle meint ist schlichtweg Blödsinn, ich soll Geld dafür bezahlen dass ich mein Geld zurückbekomme ???
Ansonsten hat R.M. vollkommen recht.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Die Überbrückung der Zahlungsrückstand aus der Rücklage bedarf auch vorheriger Genehmigung durch Gemeinschaft.
Denn die Rücklage ist an sich nicht für Zahlungsrückstand vorgesehen, sondern zweckgebunden. Da würde sonst die Rücklage ausgehöhlt.

Eine Sonderumlagebildung oder ein Darlehen von den Eigentümern ist dagegen
gängige Praxis.

... ich soll Geld dafür bezahlen dass ich mein Geld zurückbekomme ???
Oder Dein Geld bleibt eben solange drin bis Deine Guthabenrückforderung ggf. verjährt wird.



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#5
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Ich finde das entsprechende Urteil momentan nicht in dem die Verwendung von Rücklagengeldern zum zeitweisen Ausgleich einer Girokontounterdeckung ohne Beschluss erlaubt ist, aber dies ist möglich.
Natürlich hast Du recht dass es Praxis ist eine Sonderumlage etc zu machen, nur in diesem Fall ist es ernsthaft Blödsinn. Überleg doch mal, die ET beschliessen eine Sonderumlage zu zahlen damit die HV die Guthaben vom vorletzten Jahr ausbezahlen kann, das heißt doch dass ich heute Geld bezahle damit ich mein Geld vom vorletzten Jahr zurückbekomme ???!!!

"Oder Dein Geld bleibt eben solange drin bis Deine Guthabenrückforderung ggf. verjährt wird." > Dann muß ich mir halt, so wie es R.M. auch schon gesagt hat, einen Titel holen.
Letztendlich ist die HV dafür verantwortlich offene Gelder beizutreiben, und dazu hat sie alle rechtlichen Möglichkeiten, bishin zur Zwangsversteigerung........, und bis diese offenen Gelder, wie auch immer, beigetrieben sind, kann die HV von den Rücklagen Geld zum Ausgleich verwenden.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#6
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Zur Verwendung Rücklagengelder:

Genaugenommen werden die Rücklagengelder nicht >verwendet<. Gücklagen werden buchhalterisch geführt und müssen nicht identisch mit der Geldanlage sein. Daher ist es möglich, kurzfristige Liquiditätsengpässe auf dem Girokonto mit Geldern aus der Geldanlage auszugleichen. An der Rücklage ändert sich dadurch buchhalterisch nichts. Sozusagen kann sich ein Teil der Rücklage auf einem verzinslichen Geldanlagekonto, ein Teil auf dem Girokonto und ein weiterer Teil auf einem Forderungskonto befinden. Die letzte beiden Konten sind genauso Gelder der Gemeinschaft, von denen die Gelder auch wieder auf das Geldanlagenkonto zurückfließen.

Eine Verwendung findet erst statt, wenn Gelder an Dritte ausgezahlt werden ohne Rückforderungsanspruch.

lg R.M.

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#7
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Gehört zwar net zum Thema, aber weil es R.M. anspricht,
ich finde diese "buchhalterische" Führung von Rücklagen absolut nicht toll, weil dadurch der Überblick für die ET ungemein erschwert wird > leidvolle eigene Erfahrung. Zumindest dann nicht, wenn diese diversen Konten buchhalterisch nicht aufgeführt sind, bzw. diese, wenn auch kmanchmal kurzfristige, Umverteilung nicht gebucht wird.

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#8
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Ich würde "2" Rücklagenkonten buchführen:
1 mit SOLL Kontostand
1 mit IST Kontostand
Dann weis man wieviel welcher Betrag von Rücklage im Umlauf ist.

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#9
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

grins

zum einen geht das mit ner verwaltersoftware nicht,
zum anderen ist die verteilung auf z.b. zwei oder auch mehr geldanlagekonten auch buchhalterisch kein problem wenn die umschichtung einmal als entnahme von konto x und dann als zuführung auf konto y gebucht wird, die buchung steht dann auch in der hausgeldabrechnung > und hebt sich betragsmässsig wieder auf
und zum anderen bekommt der eigentümer zwei Rücklagenauszüge einer konto x und einer konto y, auf dem einen geht das geld weg und auf dem anderen geht es zu

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#10
 Von 
DaScho
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Ist es denn nun möglich, dass ich meine zukünftigen Hausgeldzahlungen solange aussetze, bis das Guthaben ausgeglichen ist bzw. ich mein Geld habe? Ich dachte, man kann Hausgeld mit Hausgeld verrechnen? Ich hatte vor dem HV mitzuteilen, dass ich das Hausgeld ab Januar 2009 mit meinem Guthaben verrechne. Der HV meldet sich ohne hin nicht auf meine Mails, Briefe etc. Ich dachte mir, das wäre vielleicht der einfachste Weg, um an mein Geld zu kommen.

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#11
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Oh sorry, klar du hattest ja nach dem Aufrechnen gefragt.
Es wäre zwar für dich das Einfachste, aber es ist nicht gestattet Hausgeldzahlungen mit anderen Forderungen aufzurechnen.
Mach es wie von R.M. angeraten

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#12
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

@Thorsten: also ne wirklich professionelle Verwaltersoftware kann alles ausweisen. Umbuchungen tauchen immer auf beiden Seiten auf (doppelte Buchführung). In der Verwaltungsabrechnung steht ALLES drin: Rücklagen (Soll, wenn Ihr so wollt), Stand Geldanlagen (tatsächliches Haben), Stand Girokonto, Forderungen und Verbindlichkeiten, alle einnahmen (Hausgelder) und Ausgaben. Wenn am Ende der Saldo auf beiden Seiten nicht gleich ist, dann brennt die Luft, bis der Fehler gefunden ist (hab ich aber in meiner Verwalterpraxis noch nicht erlebt. Richtig ausführlich natürlich nur in der Gesamtabrechnung, in der Einzelabrechnung natürlich nur die Kurzfassung.
Leider ist für manche Eigentümer eine solche Abrechnung etwas unübersichtlich, aber wer das Prinzip einmal begriffen hat, ist begeistert. Das böse Erwachen kommt bei den Eigentümern, die meinen, uns nicht wiederzubestellen und lieber den billigeren Verwalter zu nehmen (nein, ich bin nicht schadenfroh ;-) )

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#13
 Von 
DaScho
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Thorsten,
aber ich verrechne ja nicht Hausgeld mit irgendwas, sondern mit ebenfalls Hausgeld. Ich dachte, ich könne mich auf das BGB § 273 (Zurückbehaltungsrecht) berufen. Dort ist nämlich unter Absatz 1 aufgeführt: "Hat der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger, so kann er, sofern nicht aus dem Schuldverhältnis sich ein anderes ergibt, die geschuldete Leistung verweigern, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird."
Ich denke, das dürft in meinem Fall zutreffen, oder???

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#14
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

"sofern nicht aus dem Schuldverhältnis sich ein anderes ergibt,"
ich denke mal dass dieser Passus der Knackpunkt ist.
Durch den Beschluss über den WP entsteht eine neue Verpflichtung zur Zahlung von Hausgeld, und dein Anspruch rührt ja aus einem anderen WP her. Wären also zwei Schuldverhältnisse.
Allerdings solltest Du mal einen RA deswegen fragen, um sicher zu gehen mein ich.
ät R.M.
sicher kann eine Proff. Software alles buchen, macht meine ja auch :-)
Nur ist eine Rücklagenbuchung nicht gleich einer Sachkontenbuchung, da Rücklagen nicht direkt bebucht werden können. Die Zuführung taucht nämlich in der Hausabr. als Einnahme auf und belastet die ET Konten, beim Sachkonto ist es eine Augabe in der Hausabr.
Das Problem taucht aber erst auf wenn man es so macht wie unser EXVerw., er geht mit einem Überschuss von x Euro ins neue Jahr( Guthaben aus Vorausz.)
beginnt aber das neue Jahr mit weniger, d.h. es fehlt Geld. Eine Buchung gibt es nicht, also keine Beleg in seinen Systemauszügen.
Was hat er gemacht ? Eine Barabhebung vom Giro und eine Bareinzahlung auf dem Rücklagenkonto, damit er dort bis zur Abrechnung etwas mehr Zinsen bekommt.Der Grundgedanke ist zwar okay, aber nicht ohne die entsprechenden Buchungen, ich hab mir nen Wolf gesucht :-)
Für sowas gibts nur zwei richtige Möglichkeiten :
a) Zuführung buchen mit Text- Anlage Überschuss Giro- Entnahme buchen mit Text - Retoure Anlage... Die Hausgeldkonten sind wieder ausgeglichen und es ist nachvollziehbar, einziges Problem sind noch die Zinsen
b) Eine seperate Festgeldanlage für die Zeit bis zur Abrechnung, einfach und übersichtlich.
Ich arbeite mit WinCasa, habe fünf Rückl.konten, 4 Untergemeinschaften mit jeweils verschiedenen Schlüsseln und als Zuckerle noch 14 an bestimmten Ausgaben zu beteiligende Grunddienstbarkeitsberechtigte.Und da es rein zufällig das gleiche Programm ist wie es unser EX verwendet, weiß ich dass er lügt wenn er behauptet sein Programm kann es nicht anders :-)

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#15
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

@Thorsten: ohne die betreffende Abrechnung selbst zu sehen, ist es schwierig Dein geschriebenes nachzuvollziehen. Ich habe jedoch den Verdacht, dass bei Euch Geldanlage = Rücklage ist. Und das funktioniert in den Fällen nicht, wie Du beschrieben hast, weil dann ja die Rücklagen nicht stimmen würden. Deshalb sind Rücklagen nur buchhalterisch zu führen. Das tatsächliche Geld wechselt dann nur zwischen Giro und Geldanlage. Letzter sollte annähernd der Rücklagenhöhe entsprechen, aber dies muss nicht sein. Wie schon an anderer Stelle erläutert, können Geldanlage-Gelder auch zur kurzfristigen Liquiditätssteuerrung genutzt werden oder erhebliche Hausgeldüberschüsse vorübergehend bis zur Abrechnung auf der Geldanlage geparkt werden, um zusätzliche Zinsen zu erwirtschaften. Das machen wir auch so.

Wer aber die Geldanlage selbst als Rücklagenkonto führt und sowas macht wie Euer ExVw, nämlich Gelder auf der Geldanlage parken, aber nicht buchen, damit die Rücklage nicht falsch wird, der begeht grobe Fehler in der Buchhaltung und dem gehört auf die Finger geklopft.

lg R.M.

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#16
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

R.M.
Sei froh dass Du die Abr. nicht siehst.
Und Dein Verdacht trügt Dich überhaupt nicht :-)
Die "groben Fehler" sind genau das Problem, Geld hin und her schieben aber nicht buchen. Die Salden oder besser die Summen im Gesamten stimmen ja, nur der Rest ist Murks.
Mal Danke sag

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