Krankenkasse will kein Krankengeld mehr zahlen

12. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
SusanneR,
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Krankenkasse will kein Krankengeld mehr zahlen

Liebe Forenmitglieder, ich hoffe, Sie können mir helfen.

Der Sachverhalt ist folgender: Seit 18.12.2007 krank geschrieben (Lungenemphysem, COPD Stufe II, Depressionen). Reha im Nov. 2008 - im Entlassungsgespräch wird Berufsunfähigkeit attestiert mit dem Hinweis, dass die RV für eine Eingliederung sorgen muss (Das kann nach Antragstellung aber 2-3 Monate dauern) - arbeitsfähig für leichte bis mittelschwere Tätikeiten, kein Publikumsverkehr.

Meine Ärztin hat mir weiterhin Depressionen attestiert, da ich auch mit der Reha und dem ganzen drumrum nicht zufrieden war und nur noch ein grosses Loch sehe - bin 44, sehe keine Chance mehr fürs Berufsleben. Nun meldet sich heute die KK telefonisch (mal wieder, wie schon so oft in diesem Jahr) und teilt mir mit, dass sie mir kein Geld mehr zahlen würde.

Moment - ich bin doch noch krankgeschrieben und der Auszahlungsschein und die Krankmeldung wurde von mir doch vor 3 Wochen schon hingeschickt. Warum melden die sich heute erst und dann nur telefonisch?

Aufgrund des Schreibens der Rehaklinik sei ich doch arbeitsfähig (stimmt für leichte Tätigkeiten) - aber im Moment aufgrund meiner Depris leider noch nicht - sagen meine Ärztin und mein Psychiater.

Wie verhalte ich mich nun am besten? Ich muss dazu sagen, dass die Krankenkasse mich schon mehrmals in diesem Krankenjahr versucht hat am Telefon einzuschüchtern und ich das immer wieder abwehren konnte. Heute haben sie mich aber auf dem falschen Fuss erwischt und ich bin etwas unten und weiss momentan nicht, wie ich reagieren soll.

Falls jemand einen Rat hat, wäre ich sehr dankbar.


Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@susanne

schriftlich, ultimativ (7 tage) auffordern, das kg zu zahlen. hinweis im schreiben, dass du, falls wider erwarten das kg nicht auf deinem konto verbucht ist am angegebenen tag, du eine eilanordung beim sozialgericht beantragst.

*ich habe amXXXX einen auszahlschein eingesendet. ich bitte um überweisung auf das angegebene konto bis zum xxxx. die zahlung des krankengeldes ergibt sich aus sgb V, §46, 48. Versagensgründe, die sich aus sgb V, §§ 49, 50, 51 ergeben, liegen nicht vor. sollte wider erwarten die auszahlung bis zum genannten datum nicht erfolgen, werde ich eine eilanordung beim sozialgericht beantragen.*
mfg

schreibt der niedergelassene arzt weiter krank, ist die gkv verpflichtet das kg zu zahlen. sind die anderer meinung, muss der mdk beauftragt werden. urteilt der anders als der niedergelassene arzt, kommt es zu einem verfahren vor dem sozialgericht.

ich würde ausserdem die gkv dringend bitten (auffordern), die anrufe zu unterlassen und mir die deren meinung nach nötigen informationen GRUNDSÄTZLICH schriftlich zukommen zu lassen.
hätte ich solche sb bei der gkv hätte ich mein telefon abgemeldet oder die nummer gewechselt.


sunbee

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Ich arbeitete früher auch mal bei einer Kasse, seit 24 Jahren nun aber nicht mehr in diesem Bereich.

Am Telefon so was zu sagen, wir stellen die Zahlung ein, das ist eine Unverschämtheit. Es ist auch gesetzlich nicht zulässig, eine Leistung einzustellen ohne schriftliche Begründung und dem Hinweis auf die Möglichkeit eines Widerspruchs !

Was Sunbee1 schreibt ist richtig, ich würde auch nur eine Zahlungsaufforderung versenden ! Reinschreiben, dass am Telefon keinerlei Gründe für das Einstellen der Zahlung genannt wurde und Du das ausstehende Krankengeld umgehend erwartest.

Mache es bald, ich weiss manche Kassen arbeiten mit allen Tricks, und könnten behaupten ein Schreiben wär raus und Du hättest die Frist des Widerspruchs versäumt.

Du hast auch das Recht, dass die Krankenkasse deine Telefonnummer aus ihrem Datenbestand löscht. Diese Angabe ist freiwillig und kann widerrufen werden. Damit haben sich solche Anrufe erledigt, denn die Kasse muss auf Verlangen alle Bescheide schriftlich erlassen.

-----------------
"Chylla"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@chylla

ich würde die angebliche einstellung, die mündlich mitgeteilt wurde, über haupt nicht erwähnen!

widerspruch ist hier auch überhaupt nicht nötig. wogegen denn?
du schreibst es ja, es ist ein bescheid erforderlich, wenn eine kg zahlung eingestellt werden soll. das ist hier nicht passiert.

du hast recht, manche gkv arbeiten mit übelsten methoden. es gibt aber auch andere, die alles tun, um ihren versicherten zu helfen.

sunbee

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SusanneR,
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Liebe Forenmitglieder,
herzlichen Dank für Ihre schnellen und informativen Antworten.

Die KK erhält morgen ein Schreiben von mir, dass ich das Krankengeld bis zum xx erwarte. Den Anruf erwähne ich nicht. Gleichzeitig lasse ich meine Telefonnummer aus der DB der KK löschen.

Besten Dank nochmals für die schnellen Reaktionen. So konnte ich wirklich etwas ruhiger schlafen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Und wenns ganz dicke kommt: Die Kasse muss, nach schriftlichem Verlangen, alle personenbezogenen Daten (also alles über dich Gespeicherte) Dir mitteilen.

In Einzelfällen, d.h. bei schweren psychischen Krankheiten, kann Sie mit dieser Aufgabe einen Arzt betrauen.

So würdest Du schnell rausbekommen, ob und ggf. welcher Arzt Dich als arbeitsfähig eingestuft hat. Oder ob die Kasse das nur behauptet.

Allerdings machst Du nicht damit nicht beliebt, doch was solls, Du kannst ja später die Kasse wechseln.

-----------------
"Chylla"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
gentle_knight
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 64x hilfreich)

Klingt stark nach AOK ;-)

Ich schliesse mich den Vorrednern an:
Ohne schriftlichen Bescheid ist nichts dergleichen rechtskräftig. Gar nicht darum kümmern halte ich aber für verkehrt, weil, was im System gespeichert ist weiß keiner, die ziehen ihr Ding ohne nachzufragen einfach durch, und ein evtl. anderer Bearbeiter nimmt die Angaben im System für bare Münze, der checkt ja nicht nochmal alles was die Kollegen so angeben.

Das aller-aller wichtigste hier ist jetzt aber:
Lass Dir von Deinem Arzt auf jeden Fall die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, mittels AU, und sende diese an die Krankenkasse. Die kann gar nichts anderes machen als das zu akzeptieren, ganz gleich was zuvor in einer Reha, Kur, what ever, gesagt wurde. Nur lass das möglichst nicht als Folge-AU ausstellen, weil dann geht das Wirrwarr los wer denn jetzt seit wann, und wo, und warum wirklich richtig liegt.

Ansonsten: Mit einer AU kann Dir keiner was.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@traumgartner

das gegenteil istr das fall: diew au sollte als folgebescheinigung laufen solange man wegen einer erkrankung au ist. sonst geht das theater los. eine neue erkrankung ergibt lohnfortzahlung oder ggfalls alg

noch was: die aok ist nicht überall so wie sie dargestellt wird. ohne meine sb bei der aok wäre ich häufig aufgeschmissen geweseen!!! ich habe genehmigt bekommen was irgend ging und die freundlichkeit, die tipps und die schnelligkeit der bearbeitung war und ist unglaublich gut!

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
SusanneR,
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

@all -- Krankenscheine liegen durchweg vor - habe vorgestern eine einstweilige Verfügung gegen die Krankenkasse erwirkt zwecks Zahlung des Geldes. Mal sehen, was nun draus wird. Und es ist nicht die AOK... aber ich glaube, solche Fälle gibt es überall bei jeder Kasse.

Wünsche fröhliche Weihnachten.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Ich hatte auch einen ähnlichen Fall.Bekomme Einschreiben von der KK, ich soll mich der Arbeitsagentur zur Verfügung stellen.Für leichte Tätigkeiten 15 h die Woche ohne Stress.Mit Widerspruchsbelehrung.Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, also melde ich mich bei der Arbeitsagentur arbeitsfähig.Lege Widerspruch ein, auf Grund des Widerspruchs muss ich zum MDK, der sagt nicht arbeitsfähig! Dem Widerspruch wird abgeholfen.
Wer der AA nur für 15 h zur Verfügung, bekommt auch nur für die Stunden Arbeitslosengeld!Leider ist es so, dass die KK nicht verpflichtet ist,KK zu zahlen wenn ein Arzt festgestellt, das man krank ist.Der richtige Weg ist, dass die KK Sie zum MDK schickt, gegen die Entscheidung des MDK kann der Arzt in den Widerspruch gehen.Eine Entscheidung des MDK ist bindend!Also Vorsicht, ein Schein vom Arzt bedeutet keineswegs gleichzeitig auch eine Zahlung von Krankengeld.immer in den Widerspruch gehen, notfall um Vorstellung beim MDK bitten.
Habe den ganzen Mist durch!!
Also frohe Weihnachten, nicht aufgeben!

7x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.325 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.