Urlaubsanspruch nach Kündigung zum 31.08. ???

9. Juli 2002 Thema abonnieren
 Von 
Florian Willemsen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Urlaubsanspruch nach Kündigung zum 31.08. ???

Hallo,

ich arbeite als IT Anwendungsentwickler und habe fristgerecht meinen Arbeitsvertrag zum 31.08. gekündigt.

Frage, wieviel Urlaubsanspruch habe ich ??

Normalerweise würde ich sagen 8/12 des Jahresurlaubes, habe aber nun mitbekommen, dass es wohl irgend eine gesetzliche Regelung geben soll, nach der einem bei Kündigung zum 31.08. (oder später) bereits der gesamte Jahresurlaub zustehen würde.

Vielleicht kann mir die Frage ja jemand mit umfangreicheren Rechtskenntinssen (am besten natürlich ein Rechstanwalt !!) mit Angabe eines evtl. existierenden Paragraphen beantworten.

Vielen Dank schon mal vorab.

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32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
viviani
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo florian,

vergeblich habe ich nun darauf gewartet, dass deine frage beantwortet wird, da ich in der selben lage bin.

die juristin unserer firma hat mir die frage dann beantwortet:
ja, wenn du länger als sechs monate (also über den 30.06. hinaus) beschäftigt bist, hast du anspruch auf den gesamten jahresurlaub.
allerdings darf dein arbeitgeber aus wichtigen gründen den antrag ablehnen. wichtige gründe sind z.b. dass auf deine arbeit nicht verzichtet werden kann, weil sie sonst in finanzielle schwierigkeiten kommen...

auf jedenfall hast du die möglichkeit, dir die urlaubstage auszahlen zu lassen.

außerdem bekommst du ein schreiben von deinem arbeitgeber über wieviel resturlaub du noch verfügst - oder eben, dass du den urlaub schon aufgebraucht hast.
wenn deiner neuer arbeitgeber nun so schlau ist und das schreiben verlangt, musst du bis zum neuen jahr mit urlaub warten uns sitzt weihnachten uns silvester in der arbeit...

also eine kleine abwägungssache, wie viel von deinem urlaub du noch geltend machen willst.

ich hab ihn auf jedenfall bekommen und bin sehr froh darüber.
hoffe, du bist mit der antwort zufrieden, auch wenn sie nicht von einem anwalt kommt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Florian Willemsen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Viviani,

ich dachte schon ich bin der einzige, der so ein Problem hat. Recht herzlichen Dank also für deine Auskunft.

Tja, das werd ich mir dann mal überlegen, wo ich denn meinen Urlaub abbummel, denn bislang hab ich noch keinen einzigen Tag aus diesem Jahr verbraucht, so dass es wohl besser sein wird, den Rest mit zum neuen Arbeitgeber zu nehmen - denn bis Weihnachten ist`s noch recht lang :-)

Viel Erfolg im neuen Job wünsch ich Dir natürlich ...

Mfg
Florian Willemsen

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Weißnichweiter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo!
Ich habe auch das Problem das mein Arbeitsverhältnis zum 31.08. gekündigt wurde!
Das mir der volle Urlaubsanspruch zu steht
habe ich selbst erst 4 Tage vor Betriebsschliessung erfahren!
Ich habe jetzt ja nicht mehr die möglichkeit
den Urlaub in Anspruch zu nehmen weils Zeitlich ja nicht mehr hinhaut!
Und jetzt stell ich mir die Frage ob der Arbeitgeber in diesem Fall nicht verpflichtet
ist den Resturlaub anteilmäßig auszuzahlen!

Weiss da einer was?

11x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Wenn die Möglichkeit nicht besteht den Urlaub vor Beendigung zu nehmen, muss er abgegolten werden.

Besteht lt. Tarifvertrag keine Regelung über den Urlaubsanspruch, oder ist man als AT-ler eingestellt, greift BGB § 622 (dort steht das mit den 12/12 bei Beschäftigung länger als 6 Monate).

Wenn der AG nicht freiwillig die Urlaubsabgeltung vergütet, rate ich per RA an die Sache ranzugehen.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Weißnichweiter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 12x hilfreich)

Vielen Dank für die Auskunft!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Michaela, Heilbronn
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo ich habe eine Frage an alle Beteiligten ... habt ihr etwas erreicht? Ich meine wurde euch letztendlich wirklich der volle Jahresresturlaub ausgezahlt oder machte die Firma Schwierigkeiten? Ich habe das selbe Problem und weiß nicht genau mit welchen Worten ich in Widerspruch gegen die letzte Lohnabrechnung gehen sollte, in der mir nur der anteilige Resturlaub gutgeschrieben wurde.

Vielen Dank im Vorraus für die Antwort

MFG Michaela

-----------------
"M.N."

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Fran_zi
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 9x hilfreich)

... selbst wenn es nicht mehr notwendig sein sollte, eine kurze Antwort von mir.
Sofern man bis zum 30.06. eines Jahres bei der Firma beschäftigt ist, hat man Anspruch auf den vollen Jahresurlaub (oder Entgelt). Allerdings hat man in der neuen Firma dann KEINEN Anspruch mehr auf Urlaub.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
haceel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi Fran_zi !

Du sagst, dass bei einer Beschäftigung bis 30.06. der volle Urlaubsanspruch besteht.
Mein AG bestreitet dies und will nur 50 % gewähren. Auch beim Urlaubsgeld stehe mir nur 50 % zu.
Gibts hierzu ein Urteil mit Az ?
was ist mit dem (zumindest) anteiligen Weihnachtsgeld = Jahressondergratifikation ?

MfG

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Man hat nur Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub - der da auf 24 Werktage (also 4 Wochen) lautet.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12318.02.2010 17:24:35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 57x hilfreich)

Der volle Mindesturlaub beträgt jährlich 24 Werktage. Das bedeutet, dass der nach Werktagen bemessene`Urlaubsanspruch des AN in Arbeitstage umzurechnen ist, wenn seine Arbeitszeit - wie in den ganz überwiegenden Fällen - nicht auf alle Werktage einer Woche verteilt ist, also am Samstag nicht gearbeitet wird. Stehen tarifvertragliche Regelungen nicht entgegen, sind daher Werktage und Arbeitstage rechnerisch so in Beziehung zueinander zu setzen, dass bei der Verteilung der Arbeitszeit auf weniger als sechs Arbeitstage die Gesamtdauer des Urlaubs durch die Zahl sechs geteilt und mit der Zahl der Arbeitstage einer Woche multipliziert wird.

Wird in einem Tarifvertrag die Dauer des jährlichen Urlaubsanspruchs auf 30 AT festgelegt, so ist davon auszugehen, dass dem die Verteilung der Wochenarbeitszeit auf fünf Tage zugrunde liegt. Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit davon abweichend auf mehr oder weniger als 5 AT in der Woche, erhöht oder vermindert sich die Urlaubsdauer entsprechend.

Bzgl. dem Beitrag von "haceel"

1. Weihnachtsgeld

Ausscheiden eines Arbeitnehmers

Fraglich ist, ob ein Arbeitnehmer, der vorzeitig ausscheidet, Anspruch auf Auszahlung der Gratifikation hat.
Die Folgen eines vorzeitigen Ausscheidens, d.h. eines Ausscheidens vor der Auszahlung der Gratifikation, sind unterschiedlich, je nach dem mit der Gratifikation verfolgten Zweck:
-Will der AG lediglich die Arbeitsleistung zusätzlich vergüten, hat der AN Anspruch auf eine anteilige Zahlung, da der Leistungszweck zumindest teilweise erbracht wurde.

- Beabsichtigt der AG eine Honorierung der bisher erwiesenen Betriebstreue, so besteht gar kein Anspruch, da der AN keine Betriebstreue gezeigt, sondern vorAblauf des genannten Bezugszeitraums den Betrieb verlassen hat.

- Eine Gratifikation, die die zukünftige Betriebstreue belohnen soll, entfällt komplett, wenn der AN an einem bestimmten Stichtag oder in einem nachfolgenden Bezugszeitraum nicht mehr in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht.

Siehe auch §611 BGB Gratifikationen

2. Urlaub

a) Vollurlaub
Grundsatz

Der volle jährliche Mindestutrlaubsanspruch von 20 AT wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbveitsverh. erworben (sog. Wartezeit; §§3 u. 4 BUrlG ). In der Folgezeit entsteht er jeweils autom. mit dem ersten Tag des KJ in voller Höhe, wobei nachträglich eine Kürzung eintreten kann, wenn der AN innerhalb der ersten Hälfte des KJ aus dem Arbeitsverh. ausscheidet (und insofern nunmehr ein Teilanspruch besteht; vgl. hierzu Teilanspruch) Problematisch kann im Einzelfall sowohl die Bestimmungen der Wartezeit als auch die genaue Berechnung der Urlaubstage sein.

b) Teilaurlaub

Grundsatz

Unter bestimmten, vom Gesetzgeber abschließend geregelten Voraussetzungen besetht nur ein Anspruch auf Teilurlaub. Er beläuft sich dann auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses (§5 Abs. 1 BUrlG ).

Für die konkrete Berechnung gelten eine Reihe von Besonderheiten.

a) Nichterfüllung der Wartezeit im KJ

b) Ausscheiden vor Erfüllung der Wartezeit

Ebenfalls nur ein Teilanspruch entsteht, wenn der AN vor erfüllter Wartezeit aus dem AV wieder ausscheidet (§5 Abs.1b BUrlG ).

c) Gekürzter Vollurlaub bei Ausscheiden im ersten Kalenderhalbjahr

Ein Teilanspruch besteht schließlich dann, wenn der AN nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines KJ aus dem AV ausscheidet (§5 Abs. 1c BUrlG ). Betroffen sind hier sämtliche Fälle, in denen zunächst ein Vollanspruch entstanden ist - wie etwa nach dem zweiten Jahr der Betriebszugehörigkeit mit dem 1. Januar -, das Arbeitsverhältnis dann aber bis zum Ende des 30. Juni (24.00 Uhr) des KJ beendet wird. Nur wer ab dem 1. Jili eine Jahres (00.00 Uhr) aus dem AV ausscheidet, behölt seinen vollen Urlaubsanspruch.

Das ganze hängt auch noch von Betriebsvereinbahrungen und von evtl. Klauseln im Arbeitsvertrag ab.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
engelskrieger
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo !

habe genau das selbe Problem .... nur brauche ich etwas "offizielles" für meinen Chef ...

das

http://www.greeve.de/code/newsletter_2003_11.htm


Urlaubsanspruch – Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der ersten Jahreshälfte (also bis einschließlich zum 30.06.) haben Arbeitnehmer nach § 5 I c BurlG Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs je vollem Beschäftigungsmonat. Bruchteile von Tagen, welche mindestens 0,5 Tage ergeben, sind auf volle Tage aufzurunden. Bei einer Beendigung nach dem 30.06. eines Jahres besteht dann, wenn das Arbeitsverhältnis am 01.01. des Jahres bereits bestand, Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub, bei einer 5-Tage- Woche also auf 20 Urlaubstage. Enthält der Arbeitsvertrag zudem keine „pro-rata-temporis“-Klausel, besteht auch ein Anspruch auf den vollen vertraglichen Jahresurlaub. Sonst besteht hinsichtlich des Urlaubs, der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht, nur ein anteiliger Anspruch.

reicht ihm nicht ...

hat evtl. jemand einen Link für den verwendungszweck de Pro Rata Temporis Klausel ?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ahnungslos_in_muenchen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

OH oh.... das hört sich ja alles nicht so toll an...
Mein Problem ist folgendes:
ich habe noch 22 Tage Resturlaub (von 30) und werde am 14.7. die Firma verlassen. Naja - eigentlich ja nicht die Firma, sondern nur den deutschen Teil der Firma - ich gehe nämlich (samt Vertrag und allem drumunddran) zu unserer englisch 'Filiale' und werde ab 15.7. dort arbeiten.
Nun sagte mir heute mein deutscher Arbeitgeber, dass ich dann die vollen 30 Tage bekomme, zumindest voll ausbezahlt.
soweit sogut. Nun habe ich aber hier gelesen, dass man dann in der neuen Firma keineerlei Anspruch mehr auf Urlaub hat - wie ist das denn wenn man gar nicht in Deutschland bleibt?? In Zukunft gilt für mich ja ausschliesslich das englische Recht, oder??
Bitte hier um einen Rat - ist wahrscheinlich ein Einzelfall, weiss trotzdem nicht weiter...
nach 5 Jahren werde ich im Übrigen meinen deutschen Vertrag wieder aufnehmen - dieser ruht nämlich bis dahin. Spielt das auch eine Rolle????
(Naja - und wer weiss schon was in 5 Jahren ist....:-))
DANKE DANKE DANKE für die Mühen!
Christiane

-----------------
"Ohne Ahnung aber nicht ohne Recht...:-))"

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#13
 Von 
haefe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)

hi,

also bei mir stellt sich der Fall ziemlich gleich.
Ich habe zum 30.09. gekündigt (Frist 4 Wochen zum Monatsende) und habe noch Resturlaub von 12,5 Tagen.
Ich haben nun gelesen dass mir der gesamte Jahresurlaub zusteht da ich über die 1. Jahreshälfte hinaus im Unternehmen war.

Aber es wird immer geschrieben dass ich beim neuen Arbeitgeber keinen Anspruch auf auf Urlaub habe falls ich beim alten AG den kompletten Jahresurlaub abfeier. Das verstehe ich nicht ganz. Der neue AG bekommt doch nichts mit dass ich schon den kompletten Jahresurlaub genommen habe.
Wie ist das zu verstehen???

6x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Physiker
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich möchte die Frage meines Vorredners nochmal hoch bringen und durch ein ähnliches problem ergänzen:

Ich habe derzeit nur 4 Wochen Urlaubsanspruch, kündige zum 31.07. und habe bei meinem neuen AG 6 Wochen Urlaubsanspruch.

Jetzt habe ich zwar das recht auf vollen Urlaub bei meinem alten AG, bin doch aber schön blöd, den zu nehmen, wenn der bei meinem neuen AG 100% Urlaubsanspruch 50% mehr Urlaub wert sind, oder?

Die Frage ist also, wenn ich alle 4 Wochen beim alten AG nehme, habe ich dann beim neuen noch 0 Wochen oder 2 Wochen ?

Eine Antwort ist wirklich wichtig, da ich Weihnachten nicht im Büro verbingen will.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
MarkusRo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Ich habe Meine Ausbildung Am 13.07 Beendet und wurde unbefristet übernommen und kündige jetzt zum 14.08 da ich auf die Meisterschule gehe (Da brauch ich keinen Urlaub da ferien :) deswegen müsste er mir doch zustehen weill ich ihn ja sonst auch nicht bei einen anderen Arbeitgeber abbauen kann ).

Jetzt gibt es 2 Meinungen:

1: Ich darf meinen Vollen urlaub nehmen da es Gesetzlich festgelegt ist weil ich länger als 6 Monate dabei war.

2: Ich darf ihn nich nehmen das im Ergänzungstariffertrag so steht pro monat 1/12 auch nach 6 Monaten im Betrieb

Was stimmt jetzt? Normal is das Gesetzt doch nicht "brechbar" ?

Bin bei der IG Metall in Bayern



-- Editiert von MarkusRo am 28.07.2008 09:41:51

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

2. stimmt, da durch Tarifvertrag vom Gesetz abgewichen werden darf.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)

Hallo , wie sieht die Sache denn bei einem befristeten Arbeitsvertrag bis 13.08.2008 aus wenn dieser nach einem Jahr nicht verlängert wird ???

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

ACHTUNG!!! NEUE FRAGE IN ALTEM THREAD!!!

-------------------------------------

quote:
Hallo , wie sieht die Sache denn bei einem befristeten Arbeitsvertrag bis 13.08.2008 aus wenn dieser nach einem Jahr nicht verlängert wird?


Gilt ein Tarifvertrag? Wenn ja, was ist darin geregelt?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)

Ist ein kleines Gebäudereinigungsunternehmen , ob es da sowas gibt weiss ich nicht !!!

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@Frank Rost Mal einen Blick in den Arbeitsvertrag werfen, ob da ein Tarifvertrag erwähnt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)

Werde ich machen , es geht darum das sie jetzt Klage einreichen muß weil sie ihr Geld für den August nicht mehr bekommen soll.
Um die gesammt Summe zu ermitteln muß sie natürlich Wissen wie Resturlaub sie noch hat.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)

So ,
30 Tage Jahresurlaub , befristeter Vertrag bis 13.08.2008 . Der Vertrag wurde am 13.02.2008 verlängert . Das Arbeitsverhältnis dauerte ein Jahr.
Wieviel Urlaub steht ihr für 2008 zu ???

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Frank, so kann man da nicht antworten.

Bitte folgende Fragen erst mal klären:

1. Ist ein Tarifvertrag erwähnt im Vertrag?
2. Seit wann arbeitet sie in dem Betrieb (seit 13.02.2008?)?
3. Auch nicht uninteressant wäre es zu wissen, wie viel Urlaub Sie in 2007 bekommen hat (wenn Sie da dann schon gearbeitet hat)


0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)

Also ,

Angefangen 13.08.2007 , befristet halbes Jahr
Verlängert am 13.02.2008 bis 13.08.2008.
Urlaubsanspruch laut Arbeitsvertrag 30 Tage.
2007 wurden 10 Tage Urlaub bewilligt und genommen .

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat man bei Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Das betrifft aber eigentlich nur den gesetzlichen Mindesturlaub. Das was darüber hinausgeht kann z.B. durchaus gezwölftelt werden. Deshalb die (noch immer unbeantwortete) Frage nach einem Tarifvertrag.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

@venotis

Ist bei der Regelung, dass er volle Jahresurlaub nach mehr als 6 Monaten gewährt werden muss eigentlich relevant, ob man einen befristeten Vertrag hat?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
muren
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 47x hilfreich)

1. Jahresurlaub 30 Tage = wenn ein volles Jahr
vom 1. Januar bis 31.Dezember in der Firma gearbeitet wird.
2. Den vollen Urlaubsanspruch erreicht man, wenn 6 monate im unternehmen ununterbrochen
gearbeitet wurde.Heist aber nicht automatisch, das man ihn bekommt!
3. auf die Zwölftelung achten.
bei 30 tagen Jahresurlaub hätten dir 2007
12 Tage zu gestanden und nicht nur 10 Tage!
( Sept bis Dez = 4 Monate X 2,5 = 10 plus
den halben August 1,25 = aufgerundet 12 tage!)




-- Editiert von muren am 10.09.2008 17:23:38

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)

Die Firma hat vielleich 10 Festangestellte da werden sie bestimmt keinen Tarifvertrag haben . Aber 30 Tage Urlaub steht im Arbeitsvertrag. Sie hat über ein halbes Jahr in 2008 gearbeitet , die Frage ist nur ob sie dadurch Anspruch auf den vollen Urlaub hat ?
Ich wollte das nur Wissen weil sie Morgen Klage beim Arbeitsgericht einlegen will weil der Arbeitgeber das Gehalt für August nicht zahlen will und wir da ja bestimmt Angaben über die Höhe der Forderung machen müssen.Da machen ein paar Urlaubstage mehr schon was aus .

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Die Firma hat vielleich 10 Festangestellte da werden sie bestimmt keinen Tarifvertrag haben.


Ob ein Tarifvertrag gilt (oder nicht), hat mit der Größe der Firma überhaupt nichts zu tun.

Es gibt 3 Möglichkeiten, warum ein Tarifvertrag gelten kann:

- Man hat die Geltung arbeitsvertraglich vereinbart

- AG und AN gehören jeweils den tarifschließenden Parteien an

- der Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich

Ohne zu wissen, ob ein TV gilt und was dieser regelt, ist alles nur Stochern im Nebel.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
plus den halben August 1,25 = aufgerundet 12 tage!


Für halbe Monate gibts keinen Urlaub[sanspruch].

http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html

'... jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses ...'

-- Editiert von venotis am 10.09.2008 19:42:54

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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