Garten Pachtvertrag

4. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
nis77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Garten Pachtvertrag

Da es keine Einordnung für Pachtverträge gibt schreibe ist es mal hier rein.

Es geht darum, das meine Mutter mit dem damaligen Lebensgefährten einen Garten gemeinsam gekauft haben und gemeinsam als Pächter drin stehen. Bezahlt hat diesen Garten aber allein meine Mutter, was auch belegbar ist. Er war und ist Harz IV Empfänger. Die Beziehung ist 2005 zu Ende gegangen. Er hat denn auch den Garten verlassen, da er diesen nunmal nicht bezahlt hat. Er ist nach wie vor aber als Mitpächter eingetragen. Er kommt seinen Verpflichtungen als Mitpächter aber nicht nach, zahlt keine anteilige Pacht die weiteren Fixkosten und spekuliert dadrauf das meine Mutter irgendwann aufgibt und er sich noch an dem Verkauf bereichern könnte. Das sieht meine Mutter und ich natürlich nicht ein, vor allem steht ein Verkauf nicht zur Diskussion.

Was kann man nun machen? Er zahlt keinerlei Kosten und will Miteigentümer sein und das geht nicht. Entweder oder. Es geht jährlich um Fixkosten von ca. 140€ (Pacht, Versicherung usw.). Ich habe nun u.A. gedacht ihm dafür eine 50% anteilige Rechnung zu schreiben und diese ggf. auch bis zum Schluss zu mahnen, sprich gerichtlicher Mahnbescheid, so das er sieht das es doch ernst ist. Da dies aber mit Kosten und Risiken behaftet ist, suche ich andere Möglichkeiten, da der Mensch nicht einsichtig ist und auf nichts regiert. Man müsste ihm im Grunde seine Situation erklären, ggf. mit Gesetzestexten. Da ich in diesem Gebiet nicht viel weiß, also speziell in dem Fall, suche ich hier Hilfe.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

Sei froh, dass es nur um ein Garten und nicht um ein EFH oder ein Firma geht. :)

Rechnungen, brauchst ihr ihm nicht zu schreiben, da die bereits von Versicherung erstellt sind, er muss einfach die 50% bezahlen, ansonsten vor Verjährung immer wieder Mahnen/klagen bis die Schuld reichen wird.


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#2
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Steht er denn im Grundbuch ?

Pächter und Eigentümer sind zwei paar Stiefel !

MFG

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2107
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 242x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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