HILFE Sirius Inkasso abzocke?

27. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
enyce
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 55x hilfreich)
HILFE Sirius Inkasso abzocke?

hallo zusammen....!

also ich weiss echt nicht weiter.
ich fange einfach mal an.
ich habe einen brief von sirius inkasso bekommen weil ich eine rechnung in höhe von 292,08€ nicht bezahlt habe. durch die damahligen umstände war es mir nicht möglich zu zahlen.
jedenfalls bekam ich den ersten brief von sirius am 10.04.2008 mit einer forderung von 292,08€. nachdem ich den brief erhalten habe, habe ich eine ratenzahlung in höhe von 40 € beantragt und geeinigt.
am 16.06.2008 bekam ich erneut einen brief mit der forderung 296,73 € . bis dahin hatte ich aber schon 70€ bezahlt. am 15.07.2008 bekam ich erneuten einen brief mit einer forderung von 239.50€..so...und am 01.08.2008 waren es dann nun wieder 284,85€ die zahlen muss.
ich habe aber bis dahin schon 110€ gezahlt also wären es nach meiner rechnung dann nur noch 186,08€ die ich bezahlen muss.
ich hatte am freitag angerufen um mich nach dem stand zu erkundigen.die dame sagte dann,das es bis zum heutigen tage noch 167,47€ sind, die noch offen sind.
das kann überhaupt nicht stimmen.
denn am tag des ersten briefes bis heute habe ich insgesammt 235€ bezahlt.
also müssten eigentlich noch genau 61,08€ sein.

nun habe ich mir eine auflistung schicken lassen in der meine zahlungseingänge verbucht sind.
was ich jedoch nicht verstehe ist,
warum ich trotz der einer einigung einer ratenzahlung am 28.04.2008 zweimal eine einigungsgebürh von insgesammt 51€ in rechnung gestellt wurden.
am 01.08.2008 wurde erneut eine einigungsgebühr abgezogen in höhe von insgesammt 45€.
ich habe aber mit sirius inkasso niemals einen anwaltlich schriftverkehr gehabt, sodass die einigungsgebühr doch garnicht in rechnung gestellt werden darf oder?
außerdem werden jeden monat kontoführungsgebühren abgezogen.

also ich fühle mich ziemlich verarscht und bitte euch um hilfe.

ich hoffe, das ich es einigermaßen verständlich geschrieben habe.


danke schonmal im vorraus für eure hilfe.

gruß Frank

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33 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DECE12
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 56x hilfreich)

Du bist ja wieder mal der Beweis für meine Theorie,
dass man mit IKUs keine Konversation führen soll.
Einmal angerufen und sich mit jemand unterhalten
und vielleicht was Falsches gesagt, kostet eine Einigungsgebühr.
Vielleicht fällt mir über Nacht ja noch mehr dazu ein.

40x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
enyce
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 55x hilfreich)

leider hilft mir das nicht wirklich weiter.
ich habe erst mit ihr am freitag den 24.10.08 telefoniert...

bis dahin ist die einigunggebühr schon zweimal in rechnung gestellt worden.

26x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mts
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo,

bezüglich einer Einigungsgebühr solltest Du hier im Forum suchen und zusätzlich nach diesem Begriff verbunden mit 'Inkasso' googeln.
Wird die Kontoführungsgebühr tatsächlich monatlich angerechnet ? Das scheint mir echt ein Novum zu sein.
Viel Glück !

9x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
enyce
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 55x hilfreich)

ja, es geht jeden monat kontofürungsgebühren ab und noch verzugszinsen.

aber warum muss ich noch so viel bezahklen?

und wie oft dürfen sie mir die einigungsgebühr berechnen?

gruß Frank

6x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

Liste doch mal gerunded auf !
Zahlungen sollten immer zweckgebunden getätigt werden sonst verrechnet das IB
gem 367 - rechtlich legal - zuerst mit den eigenen Gebühren

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
enyce
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 55x hilfreich)

also es sieht wie folgt aus:

02.01.08 kontoführungsgebühr 2,10
05.02.08 kontoführungsgebühr 2,10
01.03.08 kontoführungsgebühr 2,10
01.04.08 kontoführungsgebühr 2,10
09.04.08 auskunftskosten - sirius 4,64
28.04.08 einigungsgebühr 37,50
28.04.08 einigungsgebühr 13,50
08.05.08 verzugsschaden aus hauptforderung 2,98
01.06.08 kontoführungsgebühr 2,10
18.06.08 verzugsschaden aus hauptforderung 0,94

also kontoführungsgebühren jeden monat 2,10€

und am 01.08.08 kamen wieder einiguggebühr dazu...

10x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
enyce
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 55x hilfreich)

kann mir vielleicht jemand sagen, wie ich mich jetzt verhalten soll?
ich weiss nicht weiter.


bin dankbar für jede anregung


vielen dank

13x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
DECE12
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 56x hilfreich)

Deine Geschichte beginnt aber wohl noch früher (Kontoführungsgebühren seit 02.01.2008)?
Wie hoch war die Hauptforderung, wer war der Ursprungsgläubiger,
wie ist Sirius an die Forderung gekommen?
Wenn Du Dich mit denen auf Ratenzahlung geeinigt hast, muss auch
vorher schon Kontakt bestanden haben, also nicht erst am 24.Oktober 2008.
Wurde die Ratenzahlung schriftlich oder mündlich vereinbart?
Hast Du da gleich noch ein Schuldanerkenntnis unterschrieben?
Fragen über Fragen.
Wenn Dir hier jemand erzählen soll, wie er in einem ähnlichen Fall gehandelt hat, musst Du schon etwas mehr preisgeben.
Und für eine rechtsichere Empfehlung ist ein Forum nicht der richtige Platz.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
bissig37
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 24x hilfreich)

also mein mann hat heute anzeige wegen betruges bei der kripo gemacht...die wollen doch allen ernstes von meiner mutter die schon seit 7 monaten tot ist fast 300 euro, weil sie ihre "Roland Rechtschutz" nicht bezahlt hätte...häää sind die noch ganz sauber. meine mutter hatte nie so eine versicherung...kurios an der ganzen sache ist...bei der ihren mahnung steht noch nicht einmal die versicherungsnummer und das aktenzeichen vom amtsgericht hagen...*grummel* hätte meine mutti zu lebzeigen von denen ein mahn- und vollstreckungsbescheid bekommen, dann hätte das auch in der schufa auskunft gestanden...sowas die wollen doch einen wirklich für dumm verkaufen.

ich kann nur jeden raten, wenn post von dieser firma kommt, anzeige erstatten nach §263 StGB , damit denen mal das Handwerk gelegt wird....

ich vergaß anzumerken, das meine mutti nicht auf die letzeten schreiben reagiert hat und ihr noch eine letzte chance bis zum 19.04. geben um die summe zu bezahlen...ist nur komisch von dieser firma war nie ein brief da, denn ich hab mich in den letzten jahren um die post meiner mutti gekümmert. das ist ne abzocke ist nur schade, dass eine versicherung bei der ich selber eine rechtschutz habe, nichts dagegen unternimmt....oder stecken die mit denen unter einer decke?

16x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

quote:
das ist ne abzocke ist nur schade, dass eine versicherung bei der ich selber eine rechtschutz habe, nichts dagegen unternimmt

Hast du sie denn darüber informiert???





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

...und den Sachverhalt und dein Rechtsschutzbedürfnis schlüssig und nachvollziehbar dargelegt und einen Kostenübernahmeantrag in der Sache gestellt?


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
bissig37
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 24x hilfreich)

ja ich habe die roland rechtschutz angerufen, und die meinten, dass ich mich mit denen in verbindung setzen solle und die sterbeurkunde meiner mutter schicken soll...hmmm bloß blöd wenn ich schon gelesen habe, wenn man sich mit denen von sirius inkasso in verbindung setzt dieses als "schuldeingeständnis" gilt und die denn womöglich bei mir die hände aufhalten, deswegen ist es zur anzeige gegangen. in den unterlagen meiner mutter ist keine rechtschutzversicherung weder unter ihrem namen aus erster ehe noch aus zweiter ehe, denn hätte sie im jahr 2000 schon eine rechtschutz gehabt, denn hätte sie diese ja quasi bei der scheidung von meinem vater angeben müssen...und außerdem hatte sie nicht das geld dazu eine rechtschutz abzuschließen...

die versuchen abzuzocken, denn zumindest hätte auf dieser mahnung von denen die versicherungsnummer und das aktenzeichen vom amtgericht hagen stehen müssen. und da ist nichts...verdächtig kam der kripo außerdem noch, dass 2 adressen angegeben sind...auf dem briefkopf wohl mannheim und wo die post hingehen soll düsseldorf...sowas ist für mich ne frechheit...sirius sind leichenfledderer...

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich kenne das Geschäftsgebaren von Sirius aus einem Fall in meinem persönlichen Bekanntenkreis ! Für mich gehört dieser Inkassoladen zu den menschenverachtensten IBs welche es in der Beitreibungsbranche gibt

-----------------
"
http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

7x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Inkasso-Helfer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 22x hilfreich)

Die SIRIUS Inkasso GmbH aus Düsseldorf kann als ein Spitzeninkassounternehmen gelten, wenn es darum geht mit
häufig rechtlich grenzwertigen Methoden bei den vorgeb-lichen Schuldnern Gelder eintreiben zu wollen! Besonders gerne wird sie von seriösen Versicherern oder Banken, z.B. der ALLIANZ Versicherungs AG oder der COMMERZBANK AG, dazu angesetzt ehemalige Versicherungsnehmer zur Zahlung vermeintlicher Beiträge auf bereits gekündigte Policen zu veranlassen. Zahlt der unter Druck gesetzte "Schuldner" diese Beitrags- oder Schadenersatzforde-rungen, reaktivert sich der gekündigte Versicherungs- vertrag für eine weitere Versicherungsperiode wieder und liefert SIRIUS Inkasso GmbH die Grundlage für eigene Inkassogebühren.

SIRIUS Inkasso GmbH verzichtet i.d.R. auf schriftliche
Kontaktaufnahmen -dazu müssten sie nach BGB im Einzelfall
schriftliche Vollmacht oder eine Abtretungserklärung des
jeweiligen Auftraggebers vorlegen. Statt dessen setzt
SIRIUS Inkasso GmbH gezielt rechtswidrig die telefonische
Kontaktaufnahme (nur Lockanruf!!!) zum Schuldner ein; man
spekuliert darauf dass die meisten Telefonanschlüsse heute auch AB´s oder Mailboxen aufgeschaltet haben. Ein
freundlicher Mitarbeiter des hauseigenen Callcenters ruft
an, nuschelt etwas Unverständliches, um dann klar und deutlich die Bitte "in einer dringenden persönlichen Finanzangelegenheit schnellsten zurück angerufen zu wer- den" zu hinterlassen. Damit soll der ahnungslose oder besorgte "Schuldner" auf den Leim gelockt werden! Rufen Sie NIE zurück, geben Sie AUF GAR KEINEN FALL persön- liche Daten "zur Abklärung" an, sonst generiert SIRIUS Inkasso GmbH mit diesem Anruf die Grundlage weiterer, gebührenbehafteter Kontakte. Nehmen Sie zufällig einen solchen Lockanruf an, bestehen Sie IMMER auf eine alleinige schriftliche Kontaktaufnahme und UNTERSAGEN Sie unter Vorbehalt juristischer Massnahmen jede
weitere telefonische Kontaktaufnahme klar und unmissverständlich -ohne das stimmen Sie einer telefonischen "Betreuung" stillschweigend zu und der
Telefonterror nimmt seinen Anfang!

Bekommt man ein schriftliche Inkassoforderung zugestellt bei der keine Vollmacht oder Abtretungserklärung beige-
fügt ist, schickt man am besten diese Schreiben an den
Absender zurück. Zuvor sollte man den Anspruchsfall anhand der eigenen Unterlagen auf seine generelle Berechtigung hin prüfen. Ist die Forderung dem Grund nach
berechtigt, vermerkt man auf dem Schreiben handschrift- lich den Hinweis, dass das Schreiben den formellen Ansprüchen an eine wirksame Forderungsanmeldung nicht genügt. Danach nimmt man Kontakt zum Auftrag gebenden Erstunternehmen auf, klärt auch hier die Sachlage und bietet umgehende Zahlung oder Teilzahlung an (so lange Sie mit dem Erstgläubiger in Verhandlung sind, ist eine für Sie gebührenbehaftete Tätigkeit des Inkassounter- nehmens irrelevant!). Zahlen Sie nach Möglichkeit NUR an den Gläubiger, NICHT an das Inkassounternehmen! Eine Zahlung muss IMMER den Hinweis enthalten, dass die Zahlung auf die Hauptsache erfolgt; ansonsten bedienen
Sie "Nebenkosten" ohne von der Hauptforderung herunter zu kommen. Lassen Sie sich nicht vom Inkassounternehmen nachträglich mit deren eigenen Gebührenforderungen ins Bockshorn jagen. Reagieren Sie mit der Androhung eines Strafantrags wg.V.d. Inkassobetrugs und schicken Sie im Bedarfsfall je eine Ausfertigung des Strafantrags an die
zuständige Staatsanwaltschaft und das aufsichtsführende OLG, sowie die BaFin -dann ist schnell und entgültig Ruhe!

-----------------
""

-- Editiert Inkasso-Helfer am 24.03.2014 13:56

17x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Meinst du ernsthaft nach 3 JAhren(!!!) interessiert das noch jemand im thread?
:bang:

-----------------
"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Für die Behauptung, dass sich Versicherungen u.ä. des Inkassos bedienen um gekündigte Verträge wieder aufleben zu lassen, dafür hast du Beweise? Wenn ja, wäre das ein ziemlich heftiger gewerblicher Betrug.... Es mag ja immer mal strittige Sachen geben und Inkassos, die übers Ziel hinausschießen gibt es auch einige. Das von dir beschriebene, naja, da solltest du vorsichtig sein, wenn du das einfach nur so daherredest ohne Beweise zu haben...

quote:
Statt dessen setzt
SIRIUS Inkasso GmbH gezielt rechtswidrig die telefonische
Kontaktaufnahme

An einem Telefonanruf als solches ist zunächst nichts rechtswidrig. Solange man Sirius nicht ausdrücklich diese Anrufe untersagt zumindest.

quote:
sonst generiert SIRIUS Inkasso GmbH mit diesem Anruf die Grundlage weiterer, gebührenbehafteter Kontakte.

Was natürlich einfach nur Quatsch ist. Weitere Gebühren o.ä. müssen stets nachgewiesen werden. Die Kenntnis irgendwelcher Daten bewirkt nicht, dass man etwas bezahlen muss. Auch wenn ich natürlich nicht behaupten möchte, dass so etwas nicht doch einmal versucht wird oder dass man am Telefon stets übers Ohr gehauen wird. Der generelle Rat, egal ob das Inkasso eine Berechtigung hat oder nicht, sich niemals mit denen am Telefon auseinanderzusetzen, ist trotzdem vollkommen richtig von dir.

quote:
Bekommt man ein schriftliche Inkassoforderung zugestellt bei der keine Vollmacht oder Abtretungserklärung beige-
fügt ist, schickt man am besten diese Schreiben an den
Absender zurück.

Warum? es ist nicht zwingend, direkt eine Vollmacht beizulegen. Die muss erst auf Anforderung hin vorgelegt werden. Das einfache zurücksenden des Schreibens bringt absolut nichts. Stattdessen "Hallo Inkassobüro. Zur Prüfung der Forderung senden Sie mir unverzüglich die Abtretungsurkunde oder Vollmacht im Original zu."




-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Inkasso-Helfer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 22x hilfreich)

@mepeisen:
In der Regel weiss ich wovon ich spreche! Wenn ich vor den Praktiken der Inkasso-Branche warne, dann sicher weil ich über einschlägige Erfahrungen verfüge.

Die ALLIANZ im Beispiel buchte über Jahre die Beiträge nach eigenem Gusto vom Konto des VN zu unterschiedlichen Zeiten ab. Ab buchungserlaubnis wurde wegen ausgesprochener Kündigung widerrufen, SIRIUS wurde beauftragt. SIRIUS meldete i.A. ALLIANZ "Schadenersatzforderung wg. vertragswidrigem Verhalten" (nicht: offene Versicherungsbeiträge!!)an und erwirkte "Zahlungen" des verunsicherten VN nebst "Eigenkosten....und kurz darauf durfte sich der VN über ein Schreiben der ALLIANZ freuen, mit dem er wieder als
verlorener Sohn willkommen geheissen wurde.

Bei Inkasso-Schreiben ohne beiliegende Vollmacht (siehe
§ 174 BGB ) mit denen eine untitulierte Forderung im Namen des Auftraggebers geltend gemacht werden soll,
schickt man besser in jedem Fall ohne ein selbstformu- liertes Antwortschreiben zurück, da auch hier für einen
juristischen Laien zu viele Fallstricke lauern. Schnell
ist mal in guter Absicht das Falsche gesagt bzw. geschrieben. Das Inkasso-Unternehmen wird dadurch zur eigenen Handlung -und Auf- bzw. Erklärung- veranlasst.

Zur Frage des Anrufs: nicht ganz informiert! Generell muss jedes Unternehmen heute ZUVOR das Einverständnis
einer Privatperson vorliegen haben ihn in geschäftlichem
Kontext anrufen zu dürfen (andernfalls kann die Bundesnetzagentur auf Beschwerde hierzu Bussgelder bis zu € 300.000,- für den Einzelfall verhängen).SIRIUS Inkasso GmbH wird aber im Auftrag der ALLIANZ ohne eigene Geschäftsbeziehung zum Angerufenen tätig und darf eben nicht einfach auf die Daten des Auftraggebers zurückgreifen! Hier ist das Verbot Ausgangslage, die Genehmigung MUSS AKTIV ERTEILT werden. Zudem gilt eine
nachträgliche Untersagung des Kunden für weitere telefo-
nische Kontakte für alle Anschlüsse, und nicht nur für
den einen, aktuell genutzten (hier: 1. Anruf über Fest-
netz mit Untersagung, 2. Anruf über Mobilanschluss). Genausowenig dürfen sie sich die entsprechenden Daten über Dritte oder Auskunftsverzeichnisse beschaffen -was sie aber regelmässig versuchen!

Und zum Schluss: wenn man als säumiger Zahler schneller
an den Rechnungssteller zahlt, als das Inkasso-Unternehmen die formellen Nachweise für eine ordentliche
Auftragserteilung vorlegt, fällt jeder Gebühren- /Kostenanspruch des Inkasso-Unternehmens hinten runter.
Nimmt man aber selbst aktiv per Telefon oder Brief Kontakt zu dem Inkasso-Unternehmen auf, bejahen mittler-
weile immer mehr AG´s einen Gebührenanspruch; i.d.R. ist
ein 2. Rechtszug wegen des Streitwertes dann nicht mehr
möglich und man hat die Kosten an der Backe.

Eine besondere Spezialität der SIRIUS Inkasso GmbH ist es
zudem, auch in den Fällen, in denen bereits Ausgleiche
zwischen den originären Vertragspartnern erfolgt sind, zu
späteren Terminen noch Zahlungen zu eigenen Gunsten zu
erwirken. Das Geld zurückzubekommen, kostet mehr Geld, Zeit und Nerven....da kapitulieren die meisten vorher und
"buchen aus".

Wollen wir uns an dieser Stelle auch über spezielle Tricks von HAAS & Kollegen, EOS-HEALTH-DID/SID, MEDIA Inkasso, MEDISERV GmbH etc austauschen? Das Inkassogeschäft ist so lukrativ, dass immer mehr aus dem
Boden schiessen, die Kontrollen immer seltener werden und
die Praktiken immer dubioser-unseriös.


-----------------
""

-- Editiert Inkasso-Helfer am 25.03.2014 12:07

-- Editiert Inkasso-Helfer am 25.03.2014 12:09

5x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 507x hilfreich)

quote:
über spezielle Tricks von HAAS & Kollegen, EOS-HEALTH-DID/SID, MEDIA Inkasso, MEDISERV GmbH etc austauschen?
Oh ja, dann aber bitte in speziellen, eigenen Themen und nicht in diesem Antik-Fall

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""

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Also Mitarbeiter beim BDIU ist Inkasso-Helfer nicht unbedingt :grins:

-----------------
"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
bissig37
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 24x hilfreich)

Ich habe seinerzeit anzeige gegen Unbekannt gestellt. Es ist nie wieder was von denen gekommen und Schulden aus einer Versicherung (da habe ich mich rechtlich kundig gemacht) sind über dem Tod hinaus nicht als "Erbe" anzusehen und dadurch brauchen solche Schulden, was Versicherungen betrifft, nicht vom Erben gezahlt werden.
Versicherungsschulden erlöschen mit dem Tod des Versicherungsnehmers.


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""

6x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

quote:
Also Mitarbeiter beim BDIU ist Inkasso-Helfer nicht unbedingt

Richtig, aber deswegen muss man doch trotzdem kein Unsinn posten (oder gerade deswegen nicht *g).

Das, was hier mit der Allianz geschildert wird, wäre ein handfester gewerblicher Betrug. Ich fürchte aber, dass der Autor hier irgendetwas völlig falsch verstanden hätte. Wäre dem so, hätte er Beweise und dies angezeigt, wäre das längst in der Presse... Oder vielleicht wäre das der Tipp, das mal hoch in der Presse aufzuhängen, wenn man eindeutige Beweise hätte. Ich kann das irgendwie nicht ganz glauben (schließe es aber auch nicht aus, dazu verzapft die Branche auch zu viel Unsinn).

Zum unsinnigen Vorschlag, einfach den Brief des Inkassos selbst zurückzusenden statt einen Einzeiler "Zur Prüfung legen Sie mir umgehend eine Vollmacht im Original vor.", habe ich bereits genug geschrieben.

quote:
Generell muss jedes Unternehmen heute ZUVOR das Einverständnis

Sorry, aber das ist vollkommener Unfug. Das Inkasso betreibt keine Werbung und kein Marketing. Das ist auch keine Umfrage. Die wegen unerwünschten Werbeanrufen bei der Netzagentur anzuzeigen, bringt exakt 0. Rausgeworfene Mühe. Die einzige Variante wäre ein verbotener Predicitve Dialer. Das hat aber mit dieser deiner Begründung nichts zu tun. Setzt aber keines der mir bekannten Inkassos ein.

Das Inkasso darf zunächst anrufen, bis man es ihm verbietet. So einfach ist die Rechtslage. Oder kennst du Gesetze, von denen wir alle hier nichts wissen?

quote:
Nimmt man aber selbst aktiv per Telefon oder Brief Kontakt zu dem Inkasso-Unternehmen auf, bejahen mittler-
weile immer mehr AG´s einen Gebührenanspruch; i.d.R. ist
ein 2. Rechtszug wegen des Streitwertes dann nicht mehr
möglich und man hat die Kosten an der Backe.

Nenn mir mal Urteile dazu, wäre spannend. Denn ich kenne kein einziges Urteil, was in diese Richtung geht. Muss nichts heißen, aber wenn du so etwas in den Raum stellst, dann bitte mal Butter bei die Fische.

Wenn man aktiv mit Inkassos verhandelt, erkennt man deren Rechtsstellung ggf. an. Aber, soweit außergerichtlich und solange es keinen Titel gibt:
- mit Inkassos telefoniert man nicht
- mit Inkassos verhandelt man nicht
- denen unterschreibt man nichts
- mit Inkassos diskutiert man nicht
- man weist ggf. zurück, untersagt die Speicherung der personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien und auf weitere Bettelbriefe reagiert man dann normalerweise nicht.
Dem ist denke ich nichts hinzuzufügen.

Wenn man Tipps gibt, dann bitte auch die richtigen und keine unsinnigen, wie das mit der Bundesnetzagentur...

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

6x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Franziskus
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 13x hilfreich)

Ich habe dazu auch eine Frage:

Ich habe heute von Lowell / Sirius Inkasso GmbH ein Schreiben im Kasten gehabt über eine Forderung der Universum Inkasso GmbH über 900€, Vollstreckungsbescheid von August 2000.
Sinngemäß, ich habe auf bisherige Schreiben (welche denn?) bisher nicht mit vollständiger Zahlung reagiert.
Leider sehen wir uns nunmehr gezwungen die Pfändung Ihres Kontos in die Wege zu leiten.
blabla
Ratenzahlungsangebot, sollte eine Vereinbarung getroffen werden, weisen die schon mal auf entstehende Kosten und Einigungsgebühr von 34,30€ zzgl. anfallender Auslagen hin aufgrund vertraglicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber.

Nun bin ich aber vor ziemlich genau 3 Jahren restschuldbefreit worden nach einer PI und habe mir seitdem auch nie wieder einen Euro irgendwo leihen müssen.

Wie gehe ich vor? Muss ich überhaupt was machen?
Denn für eine Kontopfändung müssten die doch einen Gerichtsvollzieher beauftragen und dieser sieht ja, dass ich 7 Jahre PI hinter mir habe und die Befreiung bereits 3 Jahre her ist, also Antragstellung vor deutlich über 10 Jahren war.

Wenn ich denen ein Fax sende mit Verweis auf das Urteil, zahle ich wohl schon mindestens 34,30€, richtig?

MfG

Franz.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von Franziskus):
Denn für eine Kontopfändung müssten die doch einen Gerichtsvollzieher beauftragen

Nein, das macht kein GVZ sondern das Vollstreckungsgericht.
Zitat (von Franziskus):
und dieser sieht ja, dass ich 7 Jahre PI hinter mir habe und die Befreiung bereits 3 Jahre her ist, also Antragstellung vor deutlich über 10 Jahren war.

Das ist nicht Teil der Prüfung vor Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.

Wenn eine Pfändung erfolgt wäre der richtige Weg, den Einwand der Restschuldbefreiung geltend zu machen, eine Vollstreckungsabwehrklage, BGH, Beschluss vom 25.09.2008 - IX ZB 205/06 -.

Darüber hinaus wäre es besser gewesen ein eigenes Thema aufzumachen und sich nicht an die Karteileiche anzuhängen.


-- Editiert von Ballivus am 02.03.2022 11:28

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Franziskus
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Ballivus):
Wenn eine Pfändung erfolgt wäre der richtige Weg, den Einwand der Restschuldbefreiung geltend zu machen, eine Vollstreckungsabwehrklage, BGH, Beschluss vom 25.09.2008 - IX ZB 205/06 -.


Ich habe diese Aussage nicht verstanden. Der Vollstreckungsbescheid ist 21 Jahre alt und vor 3 Jahren ist die Restschuldbefreiung erteilt worden. Damit ist m.E. alles vergangene null und nichtig.
Was muss ich jetzt im konkreten Fall machen?

Das Thema mit Sirius ist zwar schon was älter, aber nach wie vor aktuell. Die versuchen ja immer noch durch zweifelhafte AGB's zusätzliches Geld zu erpressen, auch wenn die Forderung bei mir mMn nicht mehr einzufordern ist, ausser ich tappe in eine vermeintliche Falle.

MfG

Franz.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Franziskus):
Nun bin ich aber vor ziemlich genau 3 Jahren restschuldbefreit worden nach einer PI


Dann sollte man das dem Gläubiger mitteilen.


Zitat (von Franziskus):
Wenn ich denen ein Fax sende mit Verweis auf das Urteil, zahle ich wohl schon mindestens 34,30€, richtig?


Wie bitte?

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von Franziskus):
Damit ist m.E. alles vergangene null und nichtig.

Genau das ist es rechtlich halt nicht. Die Forderung besteht weiter fort, ist nur nicht mehr erzwingbar.
Alles auch in der von mir zitierten Entscheidung nachzulesen.
Zitat (von Franziskus):
Was muss ich jetzt im konkreten Fall machen?

Man muss jetzt gar nichts tun.
Man kann die Gegenseite auf die erteilte RSB hinweisen.

Falls es zu einer Kontenpfändung kommt und man den Einwand der erteilten RSB geltend machen möchte, so hat dies mit einer Vollstreckungsabwehrklage zu erfolgen.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Franziskus
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Wie bitte?


Im Schreiben steht:
Sollte durch uns mit Ihnen eine Stundung- oder Ratenzahlungsvereinbarung getroffen werden, so weisen wir jetzt schon daraufhin, dass die dadurch entstehenden Kosten -die Einigungsgebühr analog Nr. 1000 Anm. Nr. 2 VV RVG iVM § 14, 31b RVG in Höhe von 34,40€ zzgl. ggf. anfallender Auslagen (Stand 24.02.2022) - aufgrund vertraglicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber zu erstatten sind.

Das kann man durchaus so auslegen, als dass wenn ich denen jetzt ein Fax sende und auf das Urteil und die längst zurückliegende RSB verweise, die das als Vereinbarung oder Einigung ansehen und Geld sehen wollen, demnach in unbekannter Höhe. Obschon diese Forderung durch die erteilte Restschuldbefreiung vor 3 Jahren nicht einzutreiben ist.

Darum ja meine Frage, wie ich das jetzt am Besten anstelle um denen den Wind aus den Segeln zu nehmen oder ob ich das einfach ignoriere, bis zur Kontopfändung.
Offensichtlich ist das ja so möglich, ohne zutun eines Gerichtsvollziehers oder weiterer Absicherung, so der User Ballivus. Das wundert mich doch sehr, denn die werden ja durchaus Kenntnis von dem Urteil haben.
Einer Kontopfändung will ich natürlich aus dem Weg gehen, das hat ja so oder so ernste Konsequenzen, selbst wenn man später einen Prozess gewinnt (was zweifelsohne so sein wird).

MfG

Franz.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Franziskus
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Ballivus):
Man kann die Gegenseite auf die erteilte RSB hinweisen.

Falls es zu einer Kontenpfändung kommt und man den Einwand der erteilten RSB geltend machen möchte, so hat dies mit einer Vollstreckungsabwehrklage zu erfolgen.


Demnach wäre der beste Schritt für mich, denen ein Fax zu senden und

1. auf die erteilte RSB hinzuweisen. Mit dem AZ?
2. direkt darauf hinzuweisen, wenn dennoch eine Kontopfändung in die Wege geleitet wird wie bereits angekündigt, eine Vollstreckungsabwehrklage mit Verweis auf BGH, Beschluss vom 25.09.2008 - IX ZB 205/06 - in die Wege zu leiten.

Danke schon mal für die Geduld, das nervt mich jetzt sehr.

MfG

Franz.

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#29
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Du hast da etwas mißverstanden.
Wenn Du denen die RSB sendest, löst Du keine Gebühren aus.
Du teilst denen durch die Hintertür mit, dass Sie den Vollstreckungstitel mit zum Klo nehmen können, da dieser nichts mehr wert ist.

In meinen Augen das schnellste Mittel um die Sache zu beenden.

Denn, woher wollen die denn wissen welches Konto zu pfänden ist? Und:
Der PfüB beim Gericht kostet Geld, der Gerichtsvollzieher will Kohle für die Zustellung.

Wenn das IKB den RSB Beschluss hat, weiss es auch, dass diese Kosten nicht wieder eingetrieben werden können, und man wird die Sache adacta legen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Ich würde ja per Einschreiben senden ... sicher ist sicher.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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