(eBay) Käufer hat falsche Aresse angegeben, Päckchen verloren gegangen

7. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
DerDominik
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
(eBay) Käufer hat falsche Aresse angegeben, Päckchen verloren gegangen

Hallo zusammen,

ich habe gerade ein kleines Problem bei eBay, und hoffe, dass mir hier möglicherweise weitergeholfen werden kann.

Es geht um folgende Situation:

Ich habe bei eBay ein gebrauchtes Handy verkauft.
Als Versandoptionen habe ich unversicherten Versand (als Päckchen) und versicherten (als Paket) angegeben.

Nachdem das Handy verkauft wurde, und auch Geld überwiesen wurde, habe ich das Handy als Päckchen (es kam keine weitere Nachfrage, und es wurde halt nur der unversicherte Versand bezahlt) an die in der eBay hinterlegten Adresse (in der automatischen Mail nach Auktionsabschluss) verschickt.

Nach ein paar Tagen war es natürlich soweit, und es kamen Mails von wegen 'Wo ist das Päckchen geblieben'. Nach 1-2 weiteren Mails kam dann die Frage, an welche Adresse ich das geschickt habe -> natürlich an die bei eBay hinterlegte.
Darauf kam als Antwort, dass das eine alte Adresse ist, da sie umgezogen sind.
Das Päckchen kam auch nicht wieder zurück, daher gehe ich davon aus, dass das evtl beim Nachbarn o.ä. 'verschwunden' ist. Ich habe kurz darauf noch einen Sende-Nachverfolgungsauftrag bei der Post eingereicht (ich hoffe, der heißt so), und da würde es ca. 2-3 Wochen dauern, war die Aussage. Da es sich ja um ein Päckchen handelt, glaube ich nicht, dass da irgendwas zurückkommt.

Jetzt kam heute eine Mail, dass der Vater der dementsprechenden Person stinkig wäre, und auch schon mit Anzeige droht.

Jetzt weiß ich natürlich auch nicht, was die Person dem Vater alles erzählt hat.

Naja, meine Frage wäre jetzt:

Müsste ich Ersatz für das verloren gegangene Handy zahlen ?
Denn wenn ich bei eBay im Rechtsportal schaue, heisst es für mich als privaten Verkäufer ja, dass ich soweit meiner Pflicht nachgekommen bin.
Oder haeb ich aufgrund des unversicherten Versands Pech gehabt, und zahle lieber das Geld zurück ?

Danke schonmal für eine Antwort.


Gruß,
Dominik

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hani187
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich würde sagen du hast dir absolut nichts vorzuwerfen. Erstmal geht beim unversicherten Versand immer der Gefahrenübergang auf den Käufer über, sobald du die ware bei der Post abgegeben hast.
ich habe oft gelesen, dass man sich trotzdem eine Quittung geben lassen muss.
Die hast du ja sogar, du hast den Päckchennachweis.
Nun zu der falschen Adresse...
Bist du hellseher? Es ist doch nicht deine Aufgabe darauf zu achten, dass die damen und herren eine richtige Adresse bei Ebay hinterlegt haben. Wenn dann hätten sie dir das ja direkt nach Ende der Auktion mitteilen können.
Es ist meiner Meinung nach also Ihre Pech. Du hast es auf ihre Gefahr als unversichert verschickt (sind die anderen selber schuld) Hermes kostet weniger und da wäre es versichert gewesen. Wissen bloß viele nicht. Aber auch das ist nicht deine Schuld! kannst du dir ja vielleicht mal als Tipp merken. Hermes shops gibt es auch mittlerweile wie Sand am meer zumindest hier. So kostet auch ein versicherter versand nicht viel und du brauchst dir keine Birne mehr machen. Und zu der falschen Adresse... es liegt bei denen diese auf dem Aktuellsten stand zu halten. Die Quittung hast du, also haben höchstens die anderen Pech gehabt und aber nicht du!
viele liebe grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

An welche bei eBay hinterlegte Adresse?

Hoffentlich nicht an die Adresse der von eBay übermittelten 'Herzlichen Glückwunsch' etc.
Das ist NICHT die Lieferadresse, sondern nur die angemeldete Adresse und das ist tatsächlich oft eine ganz andere und leider auch oft eine alte.

Die 'richtige' bekommt man nur, wenn man sich einloggt und 'Einzelheiten' zum Verkauf in mein eBay aufruft oder wenn der Käufer die Kaufabwicklung genutzt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hani187
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber wie kann denn sowas überhaupt sein?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DerDominik
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@Bogus1

Ich habe mich nur an die in der Mail genannte Adresse gehalten. Habe aber soeben nochmal in den Einzelheiten zum Verkauf nachgeschaut, und da ist auch noch die scheinbar alte Adresse hinterlegt (unter Versandbedingungen).

Einen Nachweis (bzw. es ist doch eigentlich nur eine Art Quittung) der Post habe leider nicht mehr.
Da ja zu dem Päckchen selber nix draufsteht, schmeiß ich die immer sofort weg, bzw. lass die mir erst gar nicht aushändigen. Ist ja eigentlich auch unsinning, könnte ja noch 10 andere Päckchen an dem Tag verschickt haben.

Aber ok, das ist ne andere Sache.

@viconago1987
Danke für den Tipp mit Hermes. Werde ich mich demnächst dran halten.

Mir gehts jetzt momentan einfach nur darum, ob ich theoretisch schonmal auf der sicheren Seite bin.
Dann werde ich wohl nochmal mailen, dass ich denjenigen anrufe und dass so klären kann.

Danke für die Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hani187
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe das eben mal bei mir selber probiert mit der adresse ändern bei ebay. und dort kann man 1. seine Kontaktadresse ändern und 2. seine bevorzugte Lieferadresse. Und es kann nicht deine Aufgabe sein, darauf zu achten, das diese übereinstimmen oder sehe ich das falsch? Wenn der Käufer umzieht, muss er auch darauf achten, dass die Adresse stimmt die als Lieferadresse angegeben ist. ich habe eben mal selber nachgeschaut bei den letzten Auktionen die bei mir ausliefen. Das wort kontaktadresse oder Lieferadresse kommt nicht vor. zumindest nicht unter den einzelheiten zum einkauf/verkauf. Ich werde mal drauf achten was in der Herzlichen Glückwunsch Mail steht, wenn die nächsten tage eine meiner Artikel ausläuft.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Einen Nachweis (bzw. es ist doch eigentlich nur eine Art Quittung) der Post habe leider nicht mehr.
Da ja zu dem Päckchen selber nix draufsteht, schmeiß ich die immer sofort weg, bzw. lass die mir erst gar nicht aushändigen. Ist ja eigentlich auch unsinning, könnte ja noch 10 andere Päckchen an dem Tag verschickt haben.

Aber ok, das ist ne andere Sache.

Das ist keine andere Sache, das ist das A&O. Die Einlieferung MUSS nachweisbar sein, entweder durch einen Einlieferungsbeleg oder durch einen Zeugen. Eine Quittung ist nur eine Quittung über Briefmarken, sonst nichts...

Höchsten kann es als Indiz gelten, das steht aber auf äußerst schwachen Füssen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> ob ich theoretisch schonmal auf der sicheren Seite bin.

Nein, weil du schreibst:

´Einen Nachweis (bzw. es ist doch eigentlich nur eine Art Quittung) der Post habe leider nicht mehr.´

Du mußt aber zumindest beweisen können, daß du die Ware dem Versender übergeben hast. Erst ab dann geht das Risiko auf den K über.

Von daher wäre es billiger gewesen, aus eigenem Antrieb den teureren versicherten Versand zu wählen. Jetzt mußt du feststellen, daß Geiz nicht geil ist und du dem K immer noch ein Handy schuldest.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

@viconago1987

Und es kann nicht deine Aufgabe sein, darauf zu achten, das diese übereinstimmen oder sehe ich das falsch? Wenn der Käufer umzieht, muss er auch darauf achten, dass die Adresse stimmt die als Lieferadresse angegeben ist. ich habe eben mal selber nachgeschaut bei den letzten Auktionen die bei mir ausliefen. Das wort kontaktadresse oder Lieferadresse kommt nicht vor. zumindest nicht unter den einzelheiten zum einkauf/verkauf. Ich werde mal drauf achten was in der Herzlichen Glückwunsch Mail steht, wenn die nächsten tage eine meiner Artikel ausläuft.

Aber natürlich ist es die Aufgabe des Verkäufers, an die Lieferadresse und nicht an die Kontaktadresse zu liefern. Und insbesondere weist eBay den Verkäufer noch einmal explizit an, die Lieferadresse abzugleichen...

Aber selbstverständlich hat auch der Käufer seine Adresse aktuell zu halten.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)



Das wort kontaktadresse oder Lieferadresse kommt nicht vor. zumindest nicht unter den einzelheiten zum einkauf/verkauf. Ich werde mal drauf achten was in der Herzlichen Glückwunsch Mail steht, wenn die nächsten tage eine meiner Artikel ausläuft.

In der 'Herzlichen Glückwunsch Email' heißt es: 'Angemeldete Adresse des Käufers'

Bei Einzelheiten zum Einkauf, wie es neuerdings heißt, steht 'Versandbedingungen' und da ist die Lieferadresse angegeben. Es ist dieselbe, wenn der Käufer die Kaufabwicklung benutzt, was immer zu empfehlen wäre, da es eine Chance ist (für den Käufer) eine falsche Adresse zu erkennen.

Oft sind beide Adressen identisch, sie müssen es aber nicht sein. Entscheidend für den Versand ist immer die Lieferadresse und an die kommt man eben nicht, wenn man nicht weiß wie...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Und so sieht es eBay:

Bitten Sie den Käufer auch um die Adresse, an die Sie die Ware schicken sollen und halten Sie ihn stets auf dem Laufenden. Schicken Sie z.B. jeweils eine E-Mail, wenn Sie Ihr Geld erhalten und die Ware abgeschickt haben.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Aran
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 19x hilfreich)

Was sollen diese ganze Diskussionen.

Klar kann es vorkommen, dass angemeldete Adresse und Lieferadresse voneinander abweichen, zB. wenn sich zwei Personen einen ebaynamen teilen (ja das gibt es)

Aber egal in diesem Fall sind beide Adressen identisch.

Der VK hat nichts falsch gemacht.

Der K hat mit Überweisung des Geldbetrages einem Versand per Päckchen zugestimmt. Somit geht der geile Geiz zu lasten des Käufers.

Evtl. ist es sogar eine Masche, das Handy umsonst zu bekommen.

Ich täte die Sache abschließen und gar nicht mehr weiter rumstreiten.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

@Aran

> Klar kann es vorkommen, dass angemeldete Adresse und Lieferadresse voneinander abweichen, zB. wenn sich zwei Personen einen ebaynamen teilen (ja das gibt es)

Aber egal in diesem Fall sind beide Adressen identisch.

Der VK hat nichts falsch gemacht.

Der K hat mit Überweisung des Geldbetrages einem Versand per Päckchen zugestimmt. Somit geht der geile Geiz zu lasten des Käufers.

Evtl. ist es sogar eine Masche, das Handy umsonst zu bekommen.

Ich täte die Sache abschließen und gar nicht mehr weiter rumstreiten.
--------------------------------------------
Falsch!

Es geht hierbei in erster Linie darum, dass der Verkäufer überhaupt nichts versendet hat oder es zumindest nicht nachweisen kann.

Er hat weder Einlieferungsbeleg noch Zeugen, noch nicht einmal eine Quittung.

Er muss aber zumindest die Einlieferung glaubhaft machen können und wie soll das bitte geschehen?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

@Aran

Klar kann es vorkommen, dass angemeldete Adresse und Lieferadresse voneinander abweichen, zB. wenn sich zwei Personen einen ebaynamen teilen (ja das gibt es)

Auch nicht richtig. Ein eBay-Account kann nur auf den Namen EINER Person, Firma etc. laufen.

Eine 2. Person kann nur handeln, wenn es diesen Account benutzt, indem sie sich mit den Daten der 1. einloggt.

Man kann sich also rechtlich gesehen einen eBay Account nicht teilen, Vertragspartner ist immer der Account-Inhaber, es sei denn, der Account wäre gehackt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.054 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen