Gegenstand der Gesellschaft erweitern/ändern (GmbH)?

Leserwertung: 
0,0 (von 0)
 Thema bewerten!

2146 Aufrufe

Gegenstand der Gesellschaft erweitern/ändern (GmbH)?

Hallo Forenmitglieder,

ich suche eueren Rat in der folgenden Sache. Ich bin momentan
geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH. Die GmbH wurde
ursprünglich gegründet um eine Waren im Großhandel anzubieten. Leider
ist das Geschäft nach einem Jahr nicht gut angelaufen. Ich
beschäftige mich nebenbei mit dem Ein- und Verkauf von Immobilien, welche derzeit über
eine andere Firma wieder an den Mann gbracht werden.

Nun möchte ich mich auch um den Verkaufkümmern und ein entsprechende
Website aufbauen. Nun meine Frage: Wie kann ich den Geschäftszweck
meiner GmbH ändern?

Kann eine GmbH mehr als nur einen Geschäftszweck haben z.b den
"Handel mit Waren jeglicher Art" UND "Erwerb und Verkauf von
Grundstücken".

Wenn ja, wie kann ich die GmbH mit diesen zweiten Geschäftszweck erweitern?

Für jeden Tipp bin ich dankbar.

Gruss.



von i.smith am 20.09.2008 14:15
Status: Stift (56 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Ihre Antwort erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Durchschnittspreis 35 Euro.

>Gegenstand der Gesellschaft erweitern/ändern (GmbH)?
> Kann eine GmbH mehr als nur einen Geschäftszweck haben

Wieso denn nicht?


von Leibgerichtshof am 20.09.2008 19:52
Status: Unsterblich (2392 Beiträge)
Userwertung:  2,2  (von 124 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Gegenstand der Gesellschaft erweitern/ändern (GmbH)?
Das weiß ich nicht, deswegen habe ich dieses Thema gestartet.

Wie gehe ich vor um einen weiteren Gegenstand im Handelsregister eintragen zu lassen?



von i.smith am 22.09.2008 08:15
Status: Stift (56 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Gegenstand der Gesellschaft erweitern/ändern (GmbH)?
Ich meine, rein logisch gibt es doch unzählige GmbH´s mit entweder mehr als einem Geschäftszweck oder einem sehr weiten Geschäftszweck.

Wenn der Geschäftszweck ´Import´ ist, warum sollte man ihn nicht auf ´Import und Export´ erweitern dürfen?

Wenn der Geschäftszweck ´Import von dreieckigen grünen Bleistiften mit Minzgeschmack´ ist, warum müßte man dann die GmbH auflösen und neu gründen, wenn man auch viereckige rote Kugelschreiber mit Erdbeergeschmack exportieren will?


von Leibgerichtshof am 22.09.2008 10:01
Status: Unsterblich (2392 Beiträge)
Userwertung:  2,2  (von 124 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Gegenstand der Gesellschaft erweitern/ändern (GmbH)?
@Leibgerichtshof:
Deine beiden Beispiele machen keinen Sinn, da beide Tätigkeiten unter einen Geschäftszweck " Handel mit Ware jeglicher Art" fallen. Import & Export spielt keine Rolle. Um neben den grünen auch mit den roten Kugelschreiber zu handeln wäre kein neuer Geschäftszweck/Gegenstand nötig!

Meine Frage geht in eine andere Richtung:

Was ist zu erledigen falls man einen komplett neuen Tätigkeitsbereich über eine GmbH abwicklen will, der nichts mit dem eingetragenen Gegenstand der Firma zutun hat? In meinem Fall wäre der die neue Tätigkeit Erwerb und Verkauf von
Grundstücken.


von i.smith am 22.09.2008 11:51
Status: Stift (56 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Gegenstand der Gesellschaft erweitern/ändern (GmbH)?
Meines Erachtens ist eine Erweiterung bzw. Änderung des Unternehmensgegenstandes problemlos durch Änderung des Gesellschaftsvertrages möglich. Nur muss der übliche Weg eingehalten werden. D.h., eine Änderung des Gesellschaftsvertrages kann nur durch Beschluss der Gesellschafter erfolgen, der Beschluss muss notariell beurkundet und im Handelsregister eingetragen werden. Zur Abänderung des Gesellschaftsvertrages siehe auch die §§ 53, 54 GmbHG.


von Ally2018 am 26.06.2009 19:51
Status: Stift (46 Beiträge)
Userwertung:  2,0  (von 3 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Gegenstand der Gesellschaft erweitern/ändern (GmbH)?
--- editiert vom Admin



von guest123-2340 am 27.06.2009 10:46
Status: Junior (78 Beiträge)
Userwertung:  2,8  (von 11 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Gegenstand der Gesellschaft erweitern/ändern (GmbH)?
Hallo, das ist ganz einfach. Mann muß den Gesellschaftervertrag nicht zwingend ändern. Du gehst zu einem Notar und sagst, dass Du eine Erweiterung in den tätigkeiten eintragen lassen möchtest.
Der Notar nimmt die zusätzliche Tätigkeit auf und lässt sie im HRB eintragen, unterschreiben und Nachtrag zahlen. Fertig.

Bei Immobilienhandel, -Verkauf, - Ankauf usw. gibt es allerdings einen Schein den du brauchst um mit Immobilien "handeln" zu dürfen, ich nenn das jetzt mal so.
Erkundige dich mal über "Makler- und Bauträgererlaubnis nach § 34 c"

Ciao hamstergirl9

PS hoffe ich steh nicht schon wieder auf der Abschußliste wegen meines Beitrages


von hamstergirl9 am 01.07.2009 16:08
Status: Junior (76 Beiträge)
Userwertung:  1,8  (von 15 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Gegenstand der Gesellschaft erweitern/ändern (GmbH)?
#Mann muß den Gesellschaftervertrag nicht zwingend ändern#
??? Wenn sich der Gesellschaftszweck ändert wird, muss eine Satzungsänderung beurkundet werden.

-- Editiert am 02.07.2009 16:00


von cruncc1 am 02.07.2009 15:58
Status: Unsterblich (1480 Beiträge)
Userwertung:  2,7  (von 106 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Gegenstand der Gesellschaft erweitern/ändern (GmbH)?
Es soll doch ein Zusatz werden, da wird nur ein Zusatz in HRB geschrieben und nicht die ganze Satzung geändert. Außer der komplette Gesellschaftszweck sollte sich ändern, dann sieht es anders aus, aber so hab ich das hier nicht verstanden.

hamstergirl9


von hamstergirl9 am 06.07.2009 16:05
Status: Junior (76 Beiträge)
Userwertung:  1,8  (von 15 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Gegenstand der Gesellschaft erweitern/ändern (GmbH)?
#Es soll doch ein Zusatz werden, da wird nur ein Zusatz in HRB geschrieben und nicht die ganze Satzung geändert. Außer der komplette Gesellschaftszweck sollte sich ändern, dann sieht es anders aus, aber so hab ich das hier nicht verstanden.#
Selbst wenn sich nur ein Wort in der Satzung ändert (egal in welchem §§), muss eine notarielle Satzungsänderung durchgeführt werden!

Im übrigen ist die Gesellschaft im Handelsregister unter HRB Nummer XYZ eingetragen.

#da wird nur ein Zusatz in HRB geschrieben#

-- Editiert am 07.07.2009 19:33

Rechtsberatung online
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de

Steuerberatung online
Steuerberater antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-steuerprofi.de




von cruncc1 am 07.07.2009 19:31
Status: Unsterblich (1480 Beiträge)
Userwertung:  2,7  (von 106 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

1 2