ware auf falschen namen bestellt

7. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
honeylady
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
ware auf falschen namen bestellt


hallo

ich bin neu hier und fand dies als zu nächst letzten ausweg mir einiges von der seele zu schreiben..

na dann fang ich mal an worum es geht

seit einiger zeit seit ca 1 jahr hab ich einen falschen namen und falsches geburtsdatum.. der grund dafür ist ich nehme mal an das ich kaufsüchtig bin..

ich kann leider auf grund meiner negativen Bonität nicht auf meinen richtigen Namen Waren bestellen bzw bei Versandhäusern.. und da ich einfach den Drang hatte wenn ich etwas gesehen habe das jetzt unbedingt zu haben sah ich keine andere lösung als einen falschen namen. und dachte mir anfangs ja einmal geht das schon dann nie wieder und war eigentlich auch gewillt das zu bezahlen was ich jedoch nicht tat..

doch es blieb nicht bei dem einen mal sondern es wurde öfters bis ich es schon nicht mehr unter kontrolle hatte.

eis flogen rechnung einen doch ich hab sie ungeöffnet weggeworfen.

doch jetzt kam die böse überraschung bzw der bittere nachgeschmack meiner dummheit.. die gerichtsvollzieherin hatte bei mir geklingt doch in meiner panik und angst hab ich die tür nicht auf gemacht. doch sie hat einen brief eingeworfen das sie da und da wieder kommt..

jetzt wird mir alles bewusst was ich getan habe.. ich habe mein leben damit zerstört und das meiner 3jährigen tochter.. und habe jetzt angst mit den Konsequenzen.. ich will es auch gar nicht lang abstreiten das ich es nicht war sondern will es selbst verständlich zugebeben und so schnell wie möglich für den schaden was ich angerichtet habe aufkommen

welche Konsequenzen könnten bzw werden mich erwarten

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Kommt drauf an, wie alt Sie zur tatzeit waren, wiviel Einzeltaten (Bestellungen) es waren, wie hoch der Schaden ist und ob Sie vorbestraft sind...

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#2
 Von 
honeylady
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ich war zu dem zeitpunkt 22 jahre alt..

habe keine vorstrafen.

in einzelnen weiß ich die bestellungen nicht mehr

aber es könnte sich auf ca zwischen 500 und 800 belaufen..

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Das wird (noch!) nicht so wild werden, wenn die 500,00 - 800,00 € sich auf den Gesamt schaden beziehen. Noch hat ja auch scheinbar noch überhaupt niemand Strafanzeige erstattet. Die Gerichtsvollzieherin ist nur zivilrechtlich tätig, also versucht das Geld das Sie den Versandhäusern schulden einzutreiben. Mit Strafrecht hat die nichts zu tun. Sie sollten die GVin anrufen oder zumindest zum nächsten Termin zu Hause sein und eine Ratenzahlung mit Ihr vereinbaren (uns sich daran halten). Weiter müssen Sie halt hoffen, dass niemand Strafanzeige erstattet. Auch mit den anderen Versandhändlern, in deren Auftrag die GVin nicht unterwegs ist, sollten Sie Kontakt aufnehmen und Raten anbieten.

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#4
 Von 
honeylady
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

aber kann sie nicht irgendwas veranlassen wegen den falschen namen??? ich hab so angst das ich meine grad mal 3 jährige tochter alleine lassen muss da ich alleinerziehende mutter bin..

ich weiß nicht einmal ob es bei mir kaufsucht ist.. ich weiß nur eins das in mir gerade alles einstürzt

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#5
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Naja, wenn Sie gerade die Erkenntnis haben, daß Sie von einer Sucht beherrscht werden: MACHEN SIE EINE THERAPIE!!! Das sind Sie Ihrer Tochter schuldig. Im MOMENT werden Sie noch nicht wirklich viel zu befürchten haben. Sie werden NICHT von Ihrer Tochter getrennt werden. Aber wenn Sie jetzt nix tun, wird es irgendwann so weit sein. Totsicher. Also: Morgen ab zum Telefon und Psychologen anrufen (Eine Liste mit Psychologen gibts bei der Krankenkasse). Ehe das Kind wirklich in den Brunnen gefallen ist und Sie irgendwann die Ladung zum Haftantritt im Briefkasten haben. Im Moment ist es 5 vor 12 aber noch nicht 5 nach 12!
Wenn es wirklich so weit kommen sollte, daß Sie dafür bestraft werden, was Sie für einen Mist gemacht haben, dann wird es aller Voraussicht nach nicht im Gefängnis enden. Im Wiederholungsfall kann das dann aber schon anders aussehen. Sie sind jetzt also gefragt: Tun Sie etwas, damit es wieder in eine andere Richtung geht.

-- Editiert von Bewährungshelfer am 07.08.2008 23:56:58

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#6
 Von 
honeylady
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

das werd ich auf jedenfall machen.

aber wie ist es kann die gerichtsvollzieherin irgendwas veranlassen??

da ich es mit sicherheit zugeben werde und ich für meine dummheit gerade stehen werde

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Ja, natürl. kann die den Gläubiger informieren, dass es den eigentl. Besteller nicht gibt. Entweder werden die Daten dann nur korrigiert und man nimmt Ihre Raten, oder man erstattet Anzeige. Das kann keiner im Voraus wissen.

-----------------
"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#8
 Von 
oskcar
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo honeylady,

ich schließe mich den vorherigen Beiträgen an und würde Ihnen dringend anraten, schnellstens psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig würde ich, auch wenn es unangenehm wird, bei den Versandhäusern ihr Problem mit der Kaufsucht und den falschen Namen angeben. Ebenso, dass Sie die entstandenen Rechnungen in Raten abzahlen wollen. So zeigen Sie Einsicht und den Willen, den Schaden zu regulieren. Wenn Sie wirklich kaufsüchtig sein sollten, würde ich Ihnen ernsthaft (!) eine Therapie empfehlen. Diese Sucht geht nicht einfach wieder weg, sondern wird sich, wenn man nicht gegensteuert, steigern. Aber das kann Ihnen ein Therapeut besser erklären.

Ich wünsche Ihnen Kraft, auch für Ihre kleine Tochter, für die Sie Vorbild sind.Zeigen Sie ihr, dass man Fehler machen kann, aber es noch viel mehr Stärke und Rückrat braucht, diese auch einzusehen.
Dann sind Sie auf einem guten Weg.

Und nicht vergessen, die Gerichtsvollzieherin mit ins Boot zu nehmen!!

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#9
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

Natürlich haben sie die Versandhäuser in bezüglich Ihrer Identität getäuscht und zu einer Vermögensverfügung veranlasst. Ohne diese Täuschung wären Sie ja nicht auf Rechnung beliefert worden. Das ist strafrechtlich gesehen ein Betrug.

Die Gerichtsvollzieherin wird möglicherweise schon Ihre wahre Identität an die Gläubiger weiterleiten. Sie sollten sehen, dass Sie schnellst möglich eine Ratenzahlungsvereinbarung mit den Gläubigern schließen. Die Schadenssumme ist ja noch nicht besonders hoch. Ich denke nicht, dass viel passieren wird. Jedenfalls dann nicht, wenn ersichtlich ist, dass Sie den finanziellen Schaden ausgleichen werden. Vielleicht ist es ja auch möglich, z.B. über den Weiterverkauf der bestellten Waren einen Teil der Schadenssumme bereits abzulösen oder das Versandhaus ist zur Rücknahme bestellter Waren als Aufrechnung gegen die Forderung bereit. Das kommt natürlich darauf an, um was für Waren es sich handelt und wie lange die Bestellung bereits zurückliegt.

Auf keinen Fall sollten Sie den Kopf in den Sand stecken und warten, was auf Sie zukommt. Suchen Sie den Kontakt zur Gerichtsvollzieherin. Und im Übrigen auch zu Ihren Gläubigern. Korrigieren Sie Ihre Angaben und versuchen Sie, den Schaden zu verringern. Jedenfalls eine weitere Erhöhung der Schadenssumme durch Mahn- und weitere Gerichtskosten sollten Sie aktiv vermeiden.

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#10
 Von 
Mama2205
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie wäre die strafe bei einer alleinerziehenden Mutter im Alter von 21 bei der die schadensumme 5000€ wäre

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#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von Mama2205):
Wie wäre die strafe bei einer alleinerziehenden Mutter im Alter von 21 bei der die schadensumme 5000€ wäre


Wenn die 21-Jährige Mama mal einen eigenen Thread eröffnen würde, statt sich an einen 11 Jahre alten anzuhängen und ein paar weitere Informationen liefern würde, wie Vorstrafen, um wie viele Einzeltaten es sich handelt, und so weiter, könnte man durchaus etwas dazu sagen. Interessant wäre auch noch, ob sie zur Tatzeit auch schon 21 war, oder noch jünger.

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