500€ für eine blutende Nase?

28. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
Ulli_1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
500€ für eine blutende Nase?

Hallo,

ein Bekannter beklagt mich mit Hilfe eines Anwalts auf 500€ Schmerzensgeld. Ich nehme mal an, ohne ein Attest. Meine Frage: Kann der einfach so einen Streitwert in der Höhe ansetzen oder wird das in der ja wohl nicht zu vermeidenden Verhandlung auf einen angemessen Betrag gestutzt? Ich hatte ihm schon 50€ angeboten.

Gruß,
Ulli.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

...das Gericht wird sich in der mündl. Verhandlung ein Bild von der Schwere der Verletzung machen - mE wird dies nur durch Beibringung eines qualifizierten Attestes möglich sein. Sollte ein solches nicht vorliegen, dürfte es für das Gericht (das ja mit einem Juristen und nicht mit einem Mediziner besetzt ist) schwer bis unmöglich sein, den tatsächlichen Umfang der Verletzung abzuschätzen.
Abgesehen davon wird der gegnerische Anwalt natürlich zunächst versucht sein, seine Maximalforderung durchzusetzen, um dann bei mglw. anstehenden Vergleichsverhandlungen Spielraum zu haben. Sollte Ihr Bekannter tatsächlich "nur" eine blutende Nase davongetragen haben, scheinen mir € 500,00 auch relativ "ambitioniert" - sollte die Nase aber gebrochen sein, kommt mir die Höhe des geltend gemachten Schmerzensgeldes schon angemessener vor. Falls Sie sich vorab informieren wollen, was Gerichte in solchen Fällen üblicherweise an Schmerzensgeld zusprechen - schauen Sie mal in derADAC-Schmerzensgeldtabelle nach!

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Ich schließe mich an. Für eine gebrochene Nase gibt 500 €, für eine geschwollene lediglich 50 €.

RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://www.erecht.net" target="blank">www.erecht.net</a>

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#3
 Von 
Follow200085
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mich in eine prügelei eingemischt und versucht die presonen (zwei frauen davon eine meine arbeitskollegin) zu beenden in dem ich die 2 auseinander halte, ich habe in keiner Zeit eine Handlung die mit Körperverletzung zu tuen hat gemacht. In dem Augenblick wo ich diese 2 Frauen auseinander am halten war, kamm ein mann hinzu denn ich nicht bemerkt habe sagt: HEY!. Ich gucke hin und er haut mir mit voller wucht mit der faust auf die nase. Ich wurde von dem schlag zurückgeworfen und aus meiner nase schoss blut, ich konnte mich nicht weiter in das geschehen einmischen. und rief die polizei die am tatort meine Anzeige aufnahm. Ich wollte wissen ob ich von diesem mann schmerzensgeld einklagen kann. Ich habe für diesen Vorfall mehrere Zeugen und ein ärztliches Artest über die Art der Verletzung die wie folgt lautet:
Diagnose:
- Prellung linker Nasenbereich und Nasenrücken mit noch vorhandener Blutkrusten
- Schwellung linke Oberlippe

Ich bin 18 Jahre alt Azubi und verdiene ca. 500 Euro im Monat. Wie kann ich tuen?

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#4
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Schmerzensgeldklage über Prozesskostenhilfe einreichen.

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#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

ich kann mich hier anschliessen.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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