>Beziehe Hartz IV - Vermieter besteht auf Mindestmietdauer. Was nun?
Schlechter Anwalt meiner Meinung nach. Sehr schlechter sogar.
Die Pauschalierung der Mietgrenze (...inkl. Nebenkosten) ist gesetzeswidrig.
Zum Thema Kaution: Du musst nicht die neue Kaution mit der Kaution bezahlen die du für deine jetzige Wohnung hinterlegt hast. Denn das geht gar nicht. Der vermieter darf deine Kaution der alten Wohnung noch 6 Monate nach Auszug behalten.
Ich hab hier was für dich. diesen Fragebogen schick mal an deine Arge. Als Einschreiben.
Du solltest an passender Stelle folgendes einfügen:
Ich bin mit einer gültigen Klausel an meinen jetzigen Mietvertrag gebunden bis xx.xx.2009. Sie fordern aber schon bis zum xx.xx.2008 einen Umzug. Dadurch würde ich meinen Vertrag brechen, was von mir nicht verlangt werden kann. Garantieren Sie mir schriftlich, dass Sie hieraus resultierende Folgekosten übernehmen (Mietforderungen meines jetzigen vermieters)?
Sehr geehrte(r) Herr / Frau ……,
Sie forderten mich auf, meine Mietkosten zu senken und dazu notwendigenfalls umzuziehen. Aufgrund der heutigen Wohnungssituation ist bekannt, dass Wohnraum zu niedrigen Mietpreisen nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist. Um mich auf die Suche nach einer Wohnung mit angemessener Miete begeben zu können, sind vorab folgende Fragen zu klären:
1. Welche Wohnung gilt in meinem Fall als angemessen?
a) Welche Quadratmeterzahl steht mir zu?
b) Welches Baujahr ist als angemessen anzusehen, bis zu welchem Baujahr werden die Mietkosten übernommen?
c) Welche Maßstäbe gelten hinsichtlich der Ausstattung (Bad, Dusche, Heizungsart, Dachboden, Kellerraum, Garage, Kabelanschluss)?
d) In welcher Höhe werden welche
Nebenkosten übernommen und welche werden nicht übernommen? Bitte listen Sie mir genau auf, in welcher Höhe die Kosten für Heizung, Wasser, Kanal, Müllabfuhr usw. übernommen werden.
e) Welche Rolle spielen die Förderung durch öffentliche Mittel und das Baujahr bei der Fertigstellung einer Wohnung und welche Auswirkungen hat das auf die Zusage zur Kostenübernahme und die Höhe der vom Amt zu übernehmenden Kosten?
f) Sind für meinen besonderen Einzelfall Überschreitungen der Angemessenheit möglich oder treffen andere Besonderheiten zu?
2. In welchem Umkreis muss ich mich auf Wohnungssuche begeben?
a) Muss ich im gesamten Kreis suchen?
b) Muss ich meine Wohnungssuche auf das Umland ausdehnen?
c) Wenn ich außerhalb des Zuständigkeitsbereichs meines Job Centers/Arbeitsamtes suchen soll, ist der dort zuständige Leistungsträger mit meinem Zuzug einverstanden? Von wem kann ich das dort erfahren? Für welche der mir entstehenden Kosten ist in diesem Fall welcher Leistungsträger zuständig?
d) (Frage nur für Eltern!) Ist meinen Kindern ein Kindergarten- oder Schulwechsel zumutbar?
3. In welcher Höhe und wie oft werden welche Kosten der Wohnungssuche übernommen?
a) Suchanzeigen in Zeitungen?
b) Telefonate?
c) Kauf von Tageszeitungen, Anzeigenblättern?
d) Fahrten zur Wohnungsbesichtigung und zum Mietvertragsabschluss?
4. Werden die Umzugskosten übernommen?
a) In welcher Höhe werden die Umzugskosten übernommen?
b) Wie ist das Verfahren? Sollen Kostenvoranschläge von Umzugsfirmen eingereicht werden? Wenn ja, wie viele?
c) Werden die Kosten für einen Mietwagen übernommen?
d) Wird bei einem Mietwagen die verlangte Kaution vom Amt vorgestreckt?
e) Werden die Arbeitskosten für Helfer übernommen? Wenn ja, für wie viele Helfer für wie viele Stunden und in welcher Höhe?
5. Werden im Zusammenhang mit dem Umzug entstehende Kosten übernommen und in welcher Höhe? Soll ich erforderliche Beträge vorab beantragen?
a) Werden die Renovierungskosten für die alte Wohnung übernommen?
b) Werden ggf. die Renovierungskosten für die neue Wohnung übernommen?
c) Werden Renovierungskosten für die alte und die neue Wohnung übernommen, wenn dies nötig ist?
d) Wie viele Kostenvoranschläge muss ich einreichen, wenn ich eine sachgemäße Renovierung nicht selbst durchführen kann?
e) Muss ich eine Firma beauftragen oder kann die Renovierung von Helfern durchgeführt werden?
f) Werden die Kosten für Helfer übernommen?
g) Wenn ja: Für wie viele Helfer, für wie viele Stunden, in welcher Höhe? Welche Nachweise sind notwendig?
6. Werden sonstige Kosten übernommen?
a) Wird die Kaution für die neue Wohnung übernommen? Wenn diese darlehnsweise übernommen wird: wann soll dies von mir zurückgefordert werden?
b) Wird die ggf. doppelte Miete übernommen, wenn sich Kündigungsfrist und Neuvertrag überschneiden?
c) Wenn die doppelte Miete nicht übernommen wird, bitte ich um eine genaue Erklärung, wie ich bei der Wohnungssuche vorgehen muss, um eine Doppelzahlung der Miete zu verhindern.
d) Werden Kosten für eventuell nötige neue Gardinen, Teppichboden, Möbel, Waschmaschine, Kühlschrank übernommen? (Umzugsbedingte Anschaffungen sind im Regelsatz nicht vorgesehen!)
7. Muss ich nachweisen, dass ich meiner Mitwirkungspflicht nachkomme? Und wenn ja:
a) Welche Art von Nachweisen erwarten Sie?
b) Wie viele Nachweise erwarten Sie?
c) In welchen Zeiträumen sollen sie eingereicht werden?
Ich gehe davon aus, dass für mich die Frist für die Wohnungssuche erst dann beginnt, wenn mir die genannten Fragen Ihrerseits ausführlich schriftlich beantwortet wurden. Erst bei Übernahme der erforderlichen Kosten bin ich in der Lage, meiner Mitwirkungspflicht nachzukommen und die Wohnungssuche zu beginnen!
Ich weise darauf hin, dass ich als Bezieher von Alg II/Sozialhilfe den ersten Schritt erst dann machen kann, wenn alle Fragen schriftlich beantwortet und die Kostenübernahme für diesen Schritt schriftlich erfolgt ist. Die Wohnungssuche kann ich erst beginnen, wenn ich die Zusage zur Übernahme der Kosten habe, die ich nicht tragen kann. Eine Wohnung anmieten kann ich definitiv erst dann, wenn eine schriftliche Zusage zur Übernahme der Kosten für Umzug, Renovierung, Kaution und Miete/Doppelmiete durch das Amt schriftlich vorliegt. Erst dann kann ich die alte Wohnung kündigen.
Für den Fall, dass die Anmietung einer als angemessen bewerteten Wohnung durch zu spät oder nicht erfolgte schriftliche Zusage der Kostenübernahme nicht erfolgen kann (bei der Nachfrage nach günstigem Wohnraum ist die Konkurrenz bekanntlich groß), trage nicht ich die Verantwortung. Für diesen Fall erwarte ich die weitere Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten. Obdachlosigkeit ist mir nicht zuzumuten!
Mit freundlichen Grüßen,
Erna Wehrtsich
von Catlady am 24.07.2008 17:43
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