Diebstahl verjährt aber das diebesgut wieder aufgetaucht

16. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
brainstorm79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl verjährt aber das diebesgut wieder aufgetaucht

Hallo zusammen...

mir ist folgendes passiert:
1997 wurde mir ein Oldtimer-Motorrad gestohlen. Also Anzeige geschrieben, nach einem halben jahr einstellung des verfahrens. Letzte woche zufällig bei der polizei mal nachgefragt.Fahrgestellnummer ist 2002 zuletzt gelistet und wurde abgemeldet. Haltername und anschrift habe ich. Ob er die Karre noch hat weiß ich nicht. Jedenfalls sagt die polizei das die strafanzeige verjährt sei (10 Jahr weil schwerer diebstahl) und die da nicht mehr viel machen können. ich solle zum anwalt gehen und zivilrechtlich meine ansprüche geltend machen. Ist das wirklich so? oder kann ich nicht besser einfach ne neue anzeige schreiben? bring der gang zum anwalt mir mein motorrad wieder? was meint ihr dazu??? gruss der Jonny

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Der Diebstahl ist verjährt. Sie können ihn erneut anzeigen, aber es ist schade um das Papier, weil das Verfahren eingestellt werden muss. Anders wäre es, wenn der jetzige Besitzer, wäre er denn bekannt, das Fahrzeug innerhalb der Verjährungszeit im Rahmen einer Hehlerei erlangt hätte. Dazu ist aber nichts bekannt.
Sie können also nur zivilrechtlich vorgehen.

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Selbst wenn die Tat nicht verjährt wäre, würde Ihnen eine Strafverfahren ja nicht das Motorrad zurückbringen.

Im Rahmen eines Strafverfahrens könnte höchtens der Dieb wegen des Diebstahls bestraft werden. Das hat aber nichts mit der Rückgabe des Motorrads zu tun.

Wenn Sie das Motorrad wiederhaben wollen, müssen Sie zivilrechtlich Herausgabe verlangen und diese notfalls mittels einer Klage vor einem Zivilgericht durchsetzen.

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#3
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)
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#4
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...Der derzeitige Besitzer , der ja nicht Eigentümer ist, muss das Ding kurzfristig an die Polizei oder den Eigentümer rausrücken, wenn er sich nicht einer Unterschlagung strafbar machen will...

Das ist lediglich wilde Spekulation.

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#5
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Richtig.
Falls im übrigen eine Versicherung den Schaden regulierte, hätte diese einen evtl. Anspruch.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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