Hallo zusammen...
mir ist folgendes passiert:
1997 wurde mir ein Oldtimer-Motorrad gestohlen. Also Anzeige geschrieben, nach einem halben jahr einstellung des verfahrens. Letzte woche zufällig bei der polizei mal nachgefragt.Fahrgestellnummer ist 2002 zuletzt gelistet und wurde abgemeldet. Haltername und anschrift habe ich. Ob er die Karre noch hat weiß ich nicht. Jedenfalls sagt die polizei das die strafanzeige verjährt sei (10 Jahr weil schwerer diebstahl) und die da nicht mehr viel machen können. ich solle zum anwalt gehen und zivilrechtlich meine ansprüche geltend machen. Ist das wirklich so? oder kann ich nicht besser einfach ne neue anzeige schreiben? bring der gang zum anwalt mir mein motorrad wieder? was meint ihr dazu??? gruss der Jonny
Diebstahl verjährt aber das diebesgut wieder aufgetaucht
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Der Diebstahl ist verjährt. Sie können ihn erneut anzeigen, aber es ist schade um das Papier, weil das Verfahren eingestellt werden muss. Anders wäre es, wenn der jetzige Besitzer, wäre er denn bekannt, das Fahrzeug innerhalb der Verjährungszeit im Rahmen einer Hehlerei erlangt hätte. Dazu ist aber nichts bekannt.
Sie können also nur zivilrechtlich vorgehen.
Selbst wenn die Tat nicht verjährt wäre, würde Ihnen eine Strafverfahren ja nicht das Motorrad zurückbringen.
Im Rahmen eines Strafverfahrens könnte höchtens der Dieb wegen des Diebstahls bestraft werden. Das hat aber nichts mit der Rückgabe des Motorrads zu tun.
Wenn Sie das Motorrad wiederhaben wollen, müssen Sie zivilrechtlich Herausgabe verlangen und diese notfalls mittels einer Klage vor einem Zivilgericht durchsetzen.
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Hier haben wir doch was Feines :
http://www.frag-einen-anwalt.de/R%C3%BCckgabe-von-unwissentlich-gekauftem-Diebesgut__f18948.html
Der derzeitige Besitzer , der ja nicht Eigentümer ist, muss das Ding kurzfristig an die Polizei oder den Eigentümer rausrücken, wenn er sich nicht einer Unterschlagung strafbar machen will.
...Der derzeitige Besitzer , der ja nicht Eigentümer ist, muss das Ding kurzfristig an die Polizei oder den Eigentümer rausrücken, wenn er sich nicht einer Unterschlagung strafbar machen will...
Das ist lediglich wilde Spekulation.
Richtig.
Falls im übrigen eine Versicherung den Schaden regulierte, hätte diese einen evtl. Anspruch.
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