Paket verschwunden, wer haftet nun??

14. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Bergfex123
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 30x hilfreich)
Paket verschwunden, wer haftet nun??

Hallo,

ich habe bei einer Internetfirma etwas bestellt und diese Firma hat die Ware nachweislich per DPD abgeschickt. Leider ist die Ware nie bei mir angekommen. Ich habe bei DPD angerufen und der Fahrer sagt nun, ich hätte die Türe geöffnet und unterschrieben und das Paket in Empfang genommen. Ich war aber den ganzen Tag nicht da und habe weder die Ware noch den Empfang bestätigt. Der Fahrer hat also meine Unterschrift gefälscht. Was muss ich jetzt tun und wer ist in der Beweispflicht? Bekomme ich meine Ware neu geschickt oder wie läuft das jetzt ab? Für Hilfe bin ich dankbar, DPD sagte etwas von Unterschriftenvergleich. Ich habe eigentlich keine Lust auf viel Telefon- und Papierkram, ich möchte einfach nur meine Ware. Habe ich da eine Chance oder wird es jetzt kompliziert?

Vielen Dank für Eure Antworten.
Schneckerl1

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Aus Ihrer Sicht haftet erstmal der Händler. Fordern Sie ihn zur Lieferung auf.

Der Händler kann dann Schadensersatz bei DPD geltend machen. Das ist aber zunächst nicht Ihr Bier.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Hallöchen,

der Papierkram wird Dir leider nicht ersparrt bleiben...kenne ICH leider auch.
Allerdings NICHT von DPD, sondern von der gelben Post.

Dabei war ICH doch der Empfänger, und somit ja NICHT der Vertragspartner..iss eigentlich
merkwürdig, aber ist(war) so.

Ich würde UNVERZÜGLICH/SOFORT eine schriftliche Schadensmeldung machen, und auch (natürlich) den VERSENDER informieren.

Wenn Post abhanden kommt, so sollte man "überlicherweise" einen Nachforschungsantrag stellen.. dieser erfolgt allerdings von VERSENDERseite.

Wie gesagt, kenne ich nur von der gelben Post, die größere Arbeit mit den Schaden hatte ich allerdings als EMPFÄNGER.

Gruss

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Vertragspartner ist trotzdem erstmal der Händler. Dieser ist zur Lieferung verpflichtet.

Ist die Ware schon bezahlt?

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#4
 Von 
Bergfex123
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 30x hilfreich)

Nee, bezahlt habe ich noch nicht. Die Rechnung kam aber schon per email.

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#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Umso besser. Einfach erst zahlen, wenn die Ware da ist (sofern nicht anders vereinbart). Soll sich der Händler mit DPD auseinander setzen. Sollte es Ihnen zu lange dauern: Kaufvertrag widerrufen.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#6
 Von 
lennidavinci
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 11x hilfreich)

in erster Linie muss sich der Händler darum kümmern, d.h. er muß einen Nachforschungsantrag beim Versandunternehmen stellen.
Haben Sie diesen schon über den Sachverhalt informiert?
Anstatt auf stur zu stellen und nur darauf zu pochen > ich möchte einfach nur meine Ware <, sollten Sie einfach tun was zu einer schnellen Klärung beiträgt. Alles andere verlängert die Sache nur.

Ich habe bereits eine ähnliche Erfahrung gemacht. Und da war ich als Verkäufer auf die Mithilfe des Kunden angewiesen. Duch fehlende Kooperation von diesem hat sich die Sache jedoch ewig hingezogen.

Mal ganz abgesehen davon,
ist es eine Straftat die unbedingt zu verfolgen ist.

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#7
 Von 
Bergfex123
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 30x hilfreich)

erstmal vielen Dank für die Antworten. Also ich habe jetzt den Händler informiert und DPD auch. Natürlich schalte ich jetzt nicht auf stur, sonst klärt sich der Fall ja nicht auf. Ich wollte nur wissen, ob ich da jetzt Anzeige erstatten muß oder ob das alles der Händler macht.

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