Bußgeld wegen abgemeldetes Auto auf öffentlichem Parkplatz

11. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Viktor_F
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bußgeld wegen abgemeldetes Auto auf öffentlichem Parkplatz

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Habe mein Auto am 24.06.08 abgemeldet und bei mir vor die Tür geparkt (freie Parkfläche für alle Mieter).

am 07.07.08 habe ich dann einen Orangenen Aufkleber an meinem Auto entdeckt, ich solle doch bitte mein Auto unverzüglich von diesem Parkplatz entfernen. Habe das Auto noch am selben Tag in die Garage eines Freundes rübergefahren!

Nun hab ich einen Anhörungsbogen vom Amt für Umweltschutz erhalten, in dem Behauptet wird, das mein Auto mindestes seit 25.06.08 - 07.07.08 auf diesem Parkplatz stand und gegen mich somit ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde.

Meine Fragen:

- woher wollen die Beweisen, dass das Auto die ganze Zeit dort über stand?

- habe gehört, sobald man so einen Orangenen Aufkleber kriegt, hat man 4 Wochen Zeit sein Auto wegzufahren, DANACH kommen erst richtig Kosten auf einen zu (Abschleppen, Verfahren etc.)

-Dürfen die mir wegen 2 Wochen gleich ein Bußgeldverfahren aufs Auge drücken?

Habe in diesen 2 Wochen nunmal keinen Käufer gefunden und kann das Auto ja nicht verschwinden lassen.

Bitte um dringende Antwort, da ich mich bis spätestens 23.07.08 zu dem Sachverhalt äußern kann.

Mfg,

Viktor

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
woher wollen die Beweisen, dass das Auto die ganze Zeit dort über stand?
Die Beweisführung ist ganz einfach. Es stand dort und wurde dort gesehen. Auch ein Personenbeweis ist ein Beweis.

quote:
habe gehört, sobald man so einen Orangenen Aufkleber kriegt, hat man 4 Wochen Zeit sein Auto wegzufahren, DANACH kommen erst richtig Kosten auf einen zu (Abschleppen, Verfahren etc.)
Ich habe gehört das Pferde vor einer Apotheke kotzen können. Manche Kommunen drücken ein Auge zu, andere nicht.

quote:
Dürfen die mir wegen 2 Wochen gleich ein Bußgeldverfahren aufs Auge drücken?
Ja. Du darfst aber Einspruch einlegen wenn Du damit nicht einverstanden bist.


Die Frage ist, ob es sich um Privatgrund oder öffentlichen Grund handelt. Wenn es Privatgrund ist, stehen die für einen Einspruch Chancen gut. Bei öffentlichem Verkehrsgrund eher schlecht.

Kleiner Tipp: Niemand sollte erfahren, dass Du das Auto in die Garage gefahren hast. Andernfalls hast Du eine Strafanzeige an der Backe, die schmerzlicher sein dürfte als das vorliegende Bußgeldverfahren.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

Seit wann ist es strafbar, ein abgemeldetes Auto in einer Garage abzustellen?

26x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47648 Beiträge, 16842x hilfreich)

Wenn Du nun behauptest, es hätte nicht seit dem 25.06. dort gestanden, dann wirst Du Dir etwas ausdenken müssen, wie das Auto denn nach dem 25.07. dort hingekommen ist. Die Vorlage der Rechnung einer Abschleppfirma wäre da hilfreich.

Da Ordnungsamt braucht daher aus meiner Sicht gar keine Zeugen, die belegen können, wann das Auto dort abgestellt wurde.

Für mögliche andere Methoden siehe Antwort an H. Odensack.


@ H. Odensack

Freudenfeuer meint wohl die Art und Weise, wie das Auto in die Garage gelangt ist.

Ein abgemeldetes Auto darf auf einer öffentlichen Straße weder gefahren noch abgeschleppt werden.

Das hätte auf einen Transporter aufgeladen werden müssen, um es in die Garage zu transportieren.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1595x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47648 Beiträge, 16842x hilfreich)

Es ist zwar richtig, dass ein abgeschlepptes Fahrzeug nicht zwingend (durch gesetzliche Vorschrift) angemeldet sein muss.

Abschleppen liegt aber nur vor, wenn das Fahrzeug betriebsunfähig ist und ein Fall der Nothilfe vorliegt.

Mir fällt jedoch kein Beipiel ein, warum bei einem abgemeldeten betriebsunfähigen Fahrzeug Nothilfe geleistet werden müsste.

Insofern liegt bei einem abgemeldeten Fahrzeug m.E. immer ein erlaubnispflichtiges Schleppen vor. Du kannst gerne einen exotischen Fall konstruieren, für den das nicht gilt. Dann dürfte der Fahrzeughalter aber wohl vorher gegen irgendwelche anderen Vorschriften verstoßen haben.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1595x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

was soll das alles? ein abgemeldetes fahrzeug auf einen öffentlichen parkplatz?
natürlich darf das da nicht stehen. wenn jeder so handeln würde, wäre der öffentliche verkehrsraum bald ne müllhalde.
hättest es verkaufen sollen oder gleich auf eine private nicht einsehbare fläche stellen sollen. wollte jemand haftpflicht und steuern sparen?

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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