Hallo,
habe seit einigen Jahren eine feuchte Ecke in meinem Wohnzimmer im Dachgeschoss. Das Dach wurde angeblich schon mal repariert und die Ecke tatsächlich auch von innen behandelt (wg. Schimmel).
Trotzdem läuft es bei jedem heftigeren Regenguss besagte Wand hinunter und der wierdereinsetzende Schimmel ist nur eine Frage de Zeit.
Lange Rede, kurzer Sinn: Gibt es eine Klausel, nach der man fristlos kündigen kann, wenn sich ein Problem über so lange Zeit hinzieht.
Habe es satt, ständig Mietminderungen auszuhandeln, es geht schließlich auch um meine Gesundheit!
(Man kann nicht sagen, dass sich der Vermieter um nichts kümmert, aber er bekommt das Problem augenscheinlich nicht in den Griff)
fristlose Kündigung wegen Schimmel
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo!
Ja, ich würde mich bei der Kündigung auf das unten stehende Urteil berufen.
Dazu gibt es aber, außer diesem, auch weitere Urteile.
Schimmel rechtfertigt Kündigung.
Einer Studie der Friedrich-Schiller-Universität Jena zufolge leben in Deutschland mehr als 15 Millionen Menschen in ihren vier Wänden mit Schimmelpilz und Feuchtigkeit.
In Anbetracht der Gesundheitsgefährdung, die von solchen Belastungen ausgehen kann, hat ein Duisburger Richter in einem Streitfall entschieden, daß bei Schimmelpilzbefall in der Wohnung der Mietvertrag fristlos gekündigt werden darf (AZ. 13/23 S 359/00
). Da Schimmel Asthma und Allergien auslösen kann, müsse der Mangel vorher nicht angezeigt und der Vermieter nicht aufgefordert werden, den Schimmel zu beseitigen.
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