Hunde - Lärm - Dreck

8. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
sonne22
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)
Hunde - Lärm - Dreck

Hallo,

meine Nachbarin hat eine Hundeschule eröffnet. Der Unterricht findet auf einem großen Gelände in der Nähe statt. Bis dahin alles ok.
Nun veranstaltet sie in ihrem Garten, der an meinen grenzt Sonntags Vorträge und andere Veranstaltungen. Da sind teilweise bis zu 30 Hunde mit ihren Herrchen da. Es wird daher sehr laut. Die Menschen reden und schreien teilweise und die Hunde bällen ohne Ende. Dazu kommt, dass die den Hundekot, der in ihrem Garten landet in eine Art Kompost schmeisst, der genau an meinen Garten grenzt. Das stinkt jetzt schon, wie wird das erst im Sommer ? Zur Straße hin gibt es einen Grünstreifen, der der Stadt gehört. Nach dem Hundetrainig gehen alle Herrchen mit ihren Hunden auf diesen Grünstreifen. Der ist auf ca. 200m komplett vollgesch....

Wo erhalte ich Auskunft, was rechtens ist, bzw. was ich tun kann ?

Ärgert der Nachbar?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Mein Mann sagt: 'Du arme S.a.u.'. Da die Nachbarin das ja wohl gewerblich betreibt, darf sie m.E. am Sonntag nicht in einem Wohngebiet (hier: ihr Garten) noch Schulungen veranstalten. Erkundige dich mal beim Gewerbeamt und Ordnungsamt (keine Ahnung wer hier zuständig ist), was ihr gestattet ist und welche Auflagen sie erfüllen muss. M.E. kann sie nicht einfach in einem Wohngebiet (oder evtl. Mischgebiet bei euch?) Sonntags arbeiten. Auch was Lärm- und Geruchsbelästigung angeht.

Der Sonntag ist hinsichtlich des zumutbaren Lärms besonders geschützt.

Lies mal hier:
Terror durch bellende Hunde, kreischende Kinder und ohrenbetäubende Musik
Ihre Rechte bei Lärmbelästigung durch den Nachbarn
Freitagabend 23.00 Uhr in einem Mietshaus: Die Geburtstagsfeier der Nachbarn läuft auch Hochtouren, an Schlaf ist vorerst nicht zu denken. Das müssen die übrigen Hausbewohner nicht tatenlos hinnehmen. Bevor die Beamten in grün eingeschaltet werden, sollte man allerdings erstmal das Gespräch mit dem Ruhestörer suchen.

Partys und Ruhezeiten:
Rechtsanwältin Alexandra Zimmermann aus Hannover empfiehlt in solchen Fällen, eine Kompromisslösung anzustreben. „Es sollte stets bedacht werden, dass man noch ein paar Jahre in einem Haus miteinander leben muss.“ Hilft ein Gespräch nicht weiter, könne als zweiter Schritt die Polizei eingeschaltet werden. Rücksichtslos lärmenden Nachbarn drohe möglicherweise ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro. „Zwischen 22.00 und 6.00 Uhr gilt in Deutschland die Nachtruhe, da sind Geräusche auf Zimmerlautstärke herunterzufahren“, sagt die Expertin für Nachbarschaftsstreitigkeiten. „Das heißt: Keine Hausmusik mehr, die Lautstärkeregler der Musikanlage sind so zurückzudrehen, dass außerhalb der Wohnung nichts mehr zu hören ist.“ Die Annahme, man habe einmal im Jahr das Recht, die Korken richtig knallen zu lassen, sei ein weitverbreiteter Irrglaube. „Einen solchen Anspruch gibt es nicht, das ist absoluter Quatsch.“In Deutschland ist die Nachtruhe aber nicht die einzig geregelte Ruhezeit. So gelten morgens in der Zeit zwischen 6.00 und 7.00 Uhr oder abends von 20.00 bis 22.00 Uhr verschärfte Regelungen. „Motorbetriebene Geräte wie Rasenmäher, Kantenschneider und Heckenscheren dürfen werktags nicht vor 9.00 Uhr und nicht nach 20.00 Uhr benutzt werden“, erklärt Ulrich Ropertz, Pressesprecher vom Deutschen Mieterbund in Berlin, die Auswirkungen. Gleiches gelte auch für die Mittagszeit von 13.00 bis 15.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sollen noch strengere Lärmschutzregelungen für Stille sorgen. „Aufgrund einer Geräte- und Maschinelärmschutzverordnung dürfen an diesen Tagen keine Rasenmäher, Motorkettensägen und Vertikutierer in Wohngebieten benutzt werden“, so der Jurist. Auch Bauarbeiten im Haus oder in der Nachbarschaft seien dann verboten. „Rücksichtsloses Lärmen ist allerdings auch außerhalb der allgemeinen Ruhezeiten nicht erlaubt“, gibt Ropertz zu bedenken. Eine entsprechende Regelung findet sich in Paragraf 117 Ordnungswidrigkeitengesetz. Dort heißt es:(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Laute Kinder und sanitäre Geräusche:
„Bei lärmenden Kindern ist die Rechtsprechung etwas großzügiger“, sagt Frank*****bach, Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Nachbarstreitigkeiten aus Berlin. So sei es sozialadäquant, dass Kinder spielen, dabei hinfallen, sich streiten und mit ihnen auch mal geschimpft werden muss. „Kinder kann man nicht abstellen wie eine Maschine“, erklärt*****bach die größere Toleranz der Richter in diesem Zusammenhang. Insbesondere Säuglinge und Kleinkinder hielten sich eben nicht an Nachtruhe, allgemeine Ruhezeiten oder Zimmerlautstärke.Schreiten die Eltern allerdings überhaupt nicht ein und lassen ihr Baby stundenlang schreien, sei das nicht zu dulden. Hier bestehe dann ein Unterlassungsanspruch gemäß Paragraf 1004 BGB.Gegen nächtliches Duschen oder Baden kann man sich nur bedingt zur Wehr setzten. „Grundsätzlich darf nach 22.00 Uhr geduscht und gebadet werden“, sagt Rechtsanwältin Zimmermann. Dieses Recht könne allerdings beschränkt werden. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Az 5 Ss OWI 411/90 -OWI 181/90), dass nächtliches Duschen oder Baden auf 30 Minuten zu beschränken sei.„Mietvertragsklauseln oder Regelungen in der Hausordnung, wonach dies verboten wird, sind unzulässig“, so die Juristin. Tiere/Haustiere müssen so gehalten werden, dass die Nachbarn durch sie nicht gestört werden. So belegte das OLG Düsseldorf das stundenlange schrille Pfeifen eines Papageis, das die Nachbarn nervte, mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro. „Werden zu diesem Thema Gerichte eingeschaltet, geben diese teilweise auch Zeiten vor, in denen gepfiffen, gebellt oder gekräht werden darf“, sagt Ulrich Ropertz. Hunde dürften danach tagsüber zwischen 8.00 und 13.00 Uhr und zwischen 15.00 und 19.00 Uhr höchstens 30 Minuten und nicht länger als zehn Minuten am Stück bellen. Bei lärmenden Tieren sei natürlich auch die Umgebung ausschlaggebend. „Wohnt jemand direkt neben einem Bauernhof, sollte er auf krähende Hähne nicht empfindlich reagieren.“ Für Gockel in Wohngebieten entschied ein Gericht, dass sie an Werktagen erst ab 8.00 Uhr krähen dürfen, am Wochenende und an Feiertagen ist es ihnen erst ab 9.00 Uhr gestattet, laut zu geben. „Wie der Tierhalter seinem Gefährten das verklickert, bleibt ihm überlassen“, sagt der Jurist beim Deutschen Mieterbund.
Möglichkeiten der Abhilfe
Ist kein Kompromiss in Sicht, wird nicht selten vor Gericht gezogen. Dies sollte aber wirklich der letzte Schritt sein, meint Rechtsanwalt*****bach. Durch ein solches Verfahren komme der Bumerang häufig schnell zurück. „Oft passt dem beklagten Nachbarn dann plötzlich der Standort der Mülltonne nicht mehr, oder der Komposthaufen wird so verlegt, dass es in ihrem Haus unerträglich zu stinken beginnt.“Zudem gebe es sehr oft Beweischwierigkeiten.*****bach empfiehlt daher, ein Lärmprotokoll mit genauer Bezeichnung der Störungen samt Uhrzeit anzulegen. Auch Zeugen seien in diesem Zusammenhang sehr wichtig. „Bei Videoaufnahmen ist Vorsicht geboten, hier wird ein Verwertungsverbot diskutiert.“Zudem kann man sich mit seinem Ärger auch an den Vermieter wenden. Dieser muss dafür sorgen, dass die Wohnung vertragsgemäß gebraucht werden kann. Bleibt er untätig, berechtigt das unter Umständen zu einer Mietminderung. In besonders krassen Fällen kommt sogar eine fristlose Kündigung in Betracht.

Habe zwar auch einen Hund, aber micht nervt es ebenfalls, wenn Hunde ohne ersichtlichen Grund dumm durch die Gegend kläffen. Haben hier im Ort einen Köter, der kläfft die ganze Nacht. Gerade im Sommer ist das nicht auszuhalten. Aufgrund der Bauweise des Ortes ist er wirklich im gesamten Ort zu hören. Wundert mich, dass die angrenzenden Nachbarn sich noch nicht beschwert haben.

Ich drücke dir die Daumen und wünsche dir viel Kraft das durchzustehen!



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"Scientia potentia est."

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!
Ich habe selbst eine Schäferhündin.Es ist
Erziehungssache wann der Hund kläfft.Ich gehe zum Beispiel sobald es Hell wird 6-7 h
damit das Tier sich lösen kann mit ihr ausserhalb des Ortes.Vor 9Uhr kommt der Hund nicht in den Garten(400m2).
In eine Mietwohnung von 50-60m2 gehört kein
grosser Hund.Es wäre Aufgabe des OA.dies zu
kontrollieren sobalb einer seinen Hund anmeldet.Von Amts wegen müsste eine Halteordnung vorhanden sein.
Es gibt ausserhalb der Städte so viel
Prachland wo eine Hundeschule existieren
könnte.
Wenn ich mich über alles äussern sollte,wäre
ich heute mittag noch am schreiben.
Gruss Sammy1

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"TUE Recht und scheue NIEMAND "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hier ist ja nicht der Hund der Nachbarin das Problem, sondern die 30 Hunde und Hundebesitzer, die zu Vorträgen kommen.
Warum geht sie denn nicht am Sonntag mit denen auf das normale Trainingsgelände? Vermutlich weil ihr das verboten ist.

Ich würde zuerst einmal versuchen, mit der Frau zu reden.
Dann das Gesundheitsamt fragen - wegen Kompost und Schiet (der hat da nämlich nichts drauf zu suchen), und dann das Gewerbeaufsichtsamt anfragen. Gut wäre es natürlich, wenn du einen schriftlichen Beleg hättest, dass sie diese Vorträge z.B. gegen Geld hält (Einladung, Aushang o.ä.).
Und wenn die am Sonntag alle da sind und schreien, bellen - Polizei rufen.
Gibt es bei euch eine Hundeverordnung, die vorschreibt, dass der Besitzer den Schiet mit einem Hundebeutel aufzusammeln hat? Dann könnte sich der bezirkliche Ordnungsdienst (oder wie es bei euch heißen mag) dafür interessieren (füllt das Gemeindesäckel ungemein).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
woodoo
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 35x hilfreich)

Das OA kann aber nur eingreifen wenn der Hund in öffentlichem Gelände ka...... . Da es das Privatgrundstück ist können die Hunde hinmachen wo sie wollen.

Ich denke hier ist es nur über den Krach zu regeln. Wie schon geschrieben, Polizei rufen wenn die Hunde da sind. Evtl. Gewerbeamt einschalten ob der Betrieb angemeldet ist. Falls nicht, wird sie sich wohl kaum mehr trauen "unter Zeugen" Vorträge in ihrem Garten abzuhalten.

ps. ich würde in keine Hundeschule gehen wo 30 gleichzeitig da sind.

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