Kündigung Kindergarten

24. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Kündigung Kindergarten

Die AGBs unseres Kindergartens ermöglichen die Kündigung des Betreuungsvertrages bei wichtigem Grund mit Frist von 4 Wochen zum Monatsende. Ansonsten kann zum spätestens bis zum 31.05. zum Ende des Kindergartenjahres gekündigt werden.

Dann noch:

Für die letzten beiden Monate vor Übertritt in die Schule ist eine Kündigung nicht zulässig.

Wir werden nun zum 01.08.2008 umziehen und haben 2 Kinder im Kiga (3 jahre und 5 Jahre, also zum Umzug 6 Jahre alt). Für das 3jährige Kind dürfte ja alles klar sein, für den Schulanfänger aber weis ich jetzt nicht, ob der Teil mit der Kündigung wg. wichtigem Grund gilt oder der Ausschluss bei Schulübetritt.

Wer hätte da eine fachkundige Meinung dazu ?

Gruß

Michael

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Hallo Michael,

ich würde einfach mal die Kindergarten-Leitung fragen....

:bang:

LG

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#2
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Bei Umzug zum 1.8 ist doch alles klar. Es sei denn bei Euch fängt die Schule zum 1.9 an. Aber auch das sollte kein Problem sein, da ein Umzug immer ein wichtiger Grund ist (es sei denn ihr zieht ins Nachbarhaus).
Der Sinn der Regel ist einfach der, dass üblicherweise das Kindergartenjahr vom 1.8 zum 1.8 läuft und auch Schulanfänger den Juli noch bezahlen sollen. Findige Eltern kommen dann auf die Idee im Juli in Urlaub zu fahren und schon mal zum 30.6 zu kündigen um sich für einen Monat die Gebühren zu sparen.
Das soll unterbunden werden.

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo Henriette,

vielen Dank für Deinen produktiven und lehrreichen (oder leerreichen ?) Beitrag. Könnte aber auch sein, daß man sich VOR dem Gespräch schon mal sachkundig machen möchte.

@ interessierter Laie

Der Umzug führt uns 160 km weit weg. Das Kindergartenjahr endet am 31.08.

Die Frage ist eben, was hier schwerer wiegt, der wichtige Grund oder die Klausel, daß beim Übertritt die letzten beiden Monate nicht gekündigt werden kann (aus dem Grund, den DU auch angegeben hast)??

Kündigen müssten wir Ende Juni mit den 4 Wochen Frist, daß dann der Vertrag am 31.07. endet.

Gruß

Michael

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#4
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Wer erwartet, dass man sein Kind 160 km zum Kindergartn fährt könnte vielleicht auf die Idee kommen, dieser Umzug sein kein Kündigungsgrund aus wichtigem Grund.
Ich würde zwar zunächst die Kindergartenleitung informieren. Kündigen würde ich aber auf jeden Fall. Nur zu Klarheit: Euer Umzug ist ein wichtiger Grund!

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#5
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Lieber Michael,
ich verstehe eigentlich dein Problem nicht.
Was hält dich davon ab die KiGa-Leitung jetzt schon über die geplante Kündigung zu informieren.
Wenn du jetzt beide Kinder zum 31. Juli 2008 kündigst hast du doch keine Probleme....
Dann ist es fristgerecht und vollkommen egal ob aus wichtigem Grund oder nicht. Außerdem fängt ein KiGa-Jahr in der Regel zum 1.8. an. Deswegen kündigst du sowieso beide Kinder fristgerecht zum Ende des KiGa-Jahres.

Also: KiGa-Leitung informieren, Kündigung schreiben und einreichen. Kinder darin zum 31.7. abmelden.

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#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo henriette,

das kindergartenjahr beginnt am 01.09. bei uns.

Es gibt ja nun 2 Betreuungsverträge.

Kind 1: 3 Jahre alt, ein Problem, Kündigung aus wichtigem Grund.

Kind 2: 5 Jahre alt (zum Umzug 6). Der Kindergarten hat ja im August 2-3 Wochen zu, muss aber bezahlt werden.

Ich klär das natürlich mit der Kiga-Leitung, nur woltlen wir hier unseren Umzug erst kurzfristig bekannt geben.

Gruß

Michael

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