Fahrscheinkontrolle! Welche Personen dürfen das?
Hallo Zusammen,
Ich gestalte mein Fall fiktiv.
Eines Morgens steigt Person A im Bus ein um auf dem Weg zur Arbeit gelangen, die Strecke dauert für Person A ca 15 Minuten.
Nun steigt an der nächsten Haltestelle eine ca. 16 Jährige ein und Dratscht mit dem Busfahrer und zu A wurde gesagt das es die Nichte (In diesem Fall C genannt) von Inhaber des Busunternehmens ist. Nun Plötzlich hört Person A das der Busfahrer (In diesem Fall B genannt) zu C das sie die Fahrausweise prüfen soll, und C geht als erstes auf A zu und sagt: "Guten Morgen, Würden Sie mir bitte Ihren Fahrausweis vorzeigen ?!".
Person A sagt: "Ich weiss von einem anderen Busfahrer, dass Sie die Nichte vom Chef dieser Firma sind. Ich glaube nicht das Sie so was dürfen!".
Person C Widerspricht: "Ich bin vom Busfahrer beauftragt worden die Fahrscheine zu kontrollieren, also ich bitte Sie jetzt mir Ihren Fahrausweis vorzuzeigen!"
Nach mehrmaligen Diskussionen hat C sich anders Überlegt und geht weiter. Auch einige andere Fahrgäste haben sich geweigert ihre Fahrscheine an C vorzuzeigen.
Kurz davor als Person A aussteigen wollte, kommt von Person B mit gehobener und barscher Stimme: "MOMENT, HIER GEBLIEBEN!".
Person A blieb ganz erschrocken stehen und drehte sich zur B um und Fragt: "Was wollen Sie von mir! Haben Sie ein Problem?".
Person B sagt: "Ich habe gehört das Sie mitbekommen, das dieses Mädel die ich ihr dazu Beauftragt habe die Fahrausweise zu Kontrollieren, die Nichte vom mein Chef ist. Um eins mal klar zu stellen, wenn die sagt das Sie ihren Fahrausweis vorzeigen sollen, dann haben Sie dies zu tun! Ist das Klar?".
Person A: "Um ein mal klar zu stellen! Allein im Bus zeige meinen Ausweis nur den Busfahrer und den Kontrolleur vor und nicht jeden Hinz und Kunz! Schönen Tag noch!".
Dann steigt Person A aus, und war angespannt was alles vorher so Passiert ist.
Meine Frage:
Welche Personengruppen sind allein im einem Bus dazu Berechtigt die Fahrausweise zu kontrollieren?:
1. Busfahrer. (*)
2. Fahrscheinkontrolleure. (*)
3. Familienangehörige, Verwandte und Verschwägerte von Mitarbeiter des Busunternehmens.
4. Familienangehörige, Verwandte und Verschwägerte von Inhaber des Busunternehmens od. dessen Geschäftsführers.
5. Alle Mitarbeiter des Busunternehmens (nicht nur Busfahrer, Fahrscheinkontrolleure etc..).
6. Sicherheitsdienste (Securitys) (**)
Uns wie sieht es bei Bahnunternehmen aus?:
1. Zugführer. (**)
2. Fahrscheinkontrolleure. (*)
3. Schaffner bzw. Zugbegleiter. (*)
4. Familienangehörige, Verwandte und Verschwägerte von Mitarbeiter des Bahnunternehmens.
5. Familienangehörige, Verwandte und Verschwägerte von Inhaber des Bahnunternehmens od. dessen Geschäftsführers.
6. Sicherheitsdienste (Securitys). (**)
7. Alle Mitarbeiter des Bahnunternehmens (nicht nur Kontrolleure und Schaffner etc..).
Diese Zwei Punkte sind aus meine Erfahrungen herrausgekommen.
* = Diese Personen dürfen grundsätzlich die Fahrausweise kontrollieren und in manche Städte oder in manche Regionen verkaufen sie selber Fahrausweise.
** = Diese Personen dürfen im Einzelfall oder in mache Städte oder Regionen ist es so geregelt.
Danke im Voraus für die Interesante Infos
von Skayritarai am 14.01.2008 13:36
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