Hallo,
wenn ich einen Brief bei einer Firma (Kleingewerbetreibender) in den Briefkasten persönlich einwerfe (Zeugin ist meine Frau). Gilt der dann als Zugestellt?
Oder muss ich den Brief persönlich abgeben?
Da zu normalen Geschäftszeiten der Postbote die Post auch immer persönlich im Laden abgibt.
MfG
Marc Cyris
Ab wann gilt Post als zugestellt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Das Einwerfen in den Briefkasten genügt für die Zustellung, da der Brief damit in den Machtbereich des Empfängers gelangt.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Wichtig ist da glaube ich noch, dass der Zeuge den Inhalt des schreibens vor dem Einwurf liest. Sonst endet es vor Gericht wohl so:
Richter: Sie haben gesehen, dass ein Brief eingeworfen wurde.
Zeuge: Ja
Richter: Und was stand im Brief.
Zeuge: keine Ahnung.
Richter: Pech gehabt.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Dann müsste der Empfänger aber vor Gericht erklären, was denn seiner Ansicht nach in dem Brief stand. Und das Argument mit dem 'leeren Umschlag' ist immer so eine Sache: Wer sollte sich die Mühe machen, mit einem Zeugen zusammen einen leeren Umschlag einzuwerfen?
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Hi,
danke für die Antworten.
Inhalt kennt meine Frau. Sie stand ja daneben als wir das Schreiben verfasst haben. ^^
MfG
Besser wäre aber ein unabhängiger Zeuge. Bei der eigenen Ehefrau besteht ansonsten schnell der Verdacht, dass es sich um eine Gefälligkeitsaussage handelt.
Und wofür ist die Beantwortung der Frage wichtig?
Hi,
die Beantwortung ist insoweit wichtig, dass ich ein Antwortschreiben auf das meines ehemaligen Chefs verfasst habe und ich nicht möchte das er dann wenn es hart auf hart kommen sollte - was ich nicht hoffe - sagt "ne im Briefkasten war keine Post"
MfG
PS:
Wenn ich eine Email bekomme mit einem Brief im Anhang in einem Format das ich nicht öffnen kann (wps), MUSS ich dafür sorge tragen das ich an den Inhalt komme ?
--- editiert vom Admin
Mit Einlegen des Briefes in den Briefkasten ist der Brief in den
Machtbereich des Empfängers gekommen. Der konkrete Zustellungszeitpunkt richtet sich dann zumindest bei Privaten bzw. Firmen nach den üblichen Zeiten in der mit einer Leerung des Briefkasten gerechnet werden kann.
Werfen Sie also beispielsweise einen Brief um 23.00 h ein ist der Zustellungszeitpunkt erst der nächste Tag (bzw eventuell sogar der nächste Werktag).
Ist der Brief aber ca. bis 16.00 (persönliche Schätzung) beim Empfänger gilt dieser Tag auch als Tag der Zustellung.
@stefan5
mir hat ein mensch von der post erst letzte woche gesagt, dass post bis 17h ausgetragen wird (wir nachbarn haben uns beschwert, dass die post immer erst abends kommt und wir bei wichtigen sachen behörden nicht mehr erreichen).
ein bis 17 h zugestellter brief ist damit am selben tag in den sog. machtbereich den empfängers gelangt, danach eben nächster werktag.
sunbee
--- editiert vom Admin
@Hanibal
Scha-limm, Scha-limm, aber welche Behörde hat nach 15 Uhr geöffnet ????
@hanibal
doller beitrag- wie so viele von dir.
@dietmar_s
in pusemuckel gibts wohl noch den freien mittwoch für einzelhändler u. behörden schließen um 15h.
in berlin gibt es öffnungszeiten bis 17h, teilweise auch samstags wie lew o. bürgerämter.
sunbee
@ Sunbee1,
vermutlich wird auch noch 17 h ausreichen.
Tendenziell würde ich diese Zeit wohl noch als ausreichend sehen (eventuell sogar noch bis 18 h). Sicherer ist m.E. aber von 16 h auszugehen. Früher Schluss hat normalerweise niemand.
Das die Post bis 17 h ausgetragen wird ist ein Indiz. Dies kann aber nicht allein entscheidend sein. Was wäre wenn die Post mitteilen würde zukünftig bis 22 h auszutragen?
Auszugehen ist m.E. davon, wann üblicherweise mit einer Leerung zu rechnen ist.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
'Stefan: Es wurde auch schon entschieden, dass ein Anwalt 18 Uhr nochmals seinen Briefkasten kontrollieren muss, ob dort nicht ggf. noch ein fristgebundener Auftrag eingeworfen wurde.'
Dies sind alles Einzellfallentscheidungen. Wenn man sich darauf verlassen will. Ich habe schon ausgeführt, dass ich einen Einwurf auch bis 18 h oftmals als ausreichend ansehe. Ob dies aber der entscheidende Richter im konkreten Fall so sieht ist halt nicht gewiss.
Und die oben genannte Anwaltsentscheidung muss eine Vorgeschichte gehabt haben, die hier nicht bekannt ist. Ohne Vorankündigung eines solchen Einwurfs halte ich eine Leerung um 18 h absolut nicht für notwendig.
Was wäre denn zum Beispiel wenn der Anwalt immer um 17 h nach Hause fährt. Soll er dann um 18 h noch einmal zur Leerung kommen?
--- editiert vom Admin
@f.lorenz und sonstwer
es gibt z.b. gutachter die terminieren von einem zum nächsten tag. da muss z.b. die drv bund informiert werden, dass der termin nicht zu halten ist (weil anderes wichtigeres bereits terminiert ist). bevor ihr wieder blubbert: gutachter sind nicht unbedingt ärzte mir praxen in denen man anrufen kann.
aber blubbern werdet ihr sowieso.
@stefan5
keine ahnung, die aussage war halt, dass die post, die sich eben im täschchen des boten befindet, bis 17 hh zugestellt sein muss.
sunbee
--- editiert vom Admin
@f.lorenz
du schlauberger. in meinem krankengeld und späteren alg1 war kein postfach einkalkuliert. in m. jetzigen einkommen wird das leider auch nicht berücksichtigt.
werde aber ein persönl. budget beantragen nach sgb IX und als begründung anführen, f. lorenz hat gesagt...
sunbee
'Es widerspricht nicht der allgemeinen Lebenserfahrung, daß sich ein Rechtsanwalt auch an Sonn- und Feiertagen in seinem Büro aufhält und die am Vortage eingegangene Post bearbeitet.
BGH - 18.01.2006 - VIII ZR 114/05
'
Soll nach dieser Logik jetzt jeder Anwalt auch am Sonntag leeren müssen nur weil es der Lebenserfahrung nicht widerspricht, dass dies auch tatsächlich von (einzelen) Anwälten praktiziert wird?
Dass etwas nicht lebensfremd ist heißt nicht, dass man dazu verpflichtet ist.
in meinem Verfahren wurde festgestellt, daß wenn die Briefzustellung üblicherweise täglich ca 13 Uhr ist, ich nicht noch mal später als 13 Uhr am selben Tage in den Briefkasten schauen muß....
Nun drängt sich mir eine andere Frage auf..
was ist, wenn Post im Wochenendhaus, das sich in einem anderen Ort befindet, in den Kasten geworfen wird.
Wie verhält es sich da ?
Ich kann doch nicht täglich dahin fahren und nachgucken ...zumal, wenn das Haus während der Winterzeit nicht genutzt wird.
Es ging um ein gemeindliches Schreiben , daß nicht an die Hauptwohnung zugestellt sondern an die Wochenendhausanschrift zugestellt wurde.
Rikie
-- Editiert von Rikie am 08.12.2007 00:26:13
@ rikie,
deshalb stellt man als Absender sinnvollerweise beim Hauptwohnsitz zu.
Wenn sie das Schreiben tatsächlich erhalten haben ist es auf jeden Fall zu diesem Zeitpunkt zugestellt.
Der Absender hat es bei einem Wochenendhaus schwer einen Zustellungstermin feststellen zu lassen.
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