Patientenverfügung gültig? Opa soll auf gut Deutsch verrecken :-(
Hallo!
Weiß nicht, ob ich in diesem Forum richtig bin. Werde aber versuchen, hier einigermaßen sachlich alles darzulegen und hoffe, daß es hier Leute gibt, die uns Tipps geben können.
Also...
...mein Opa (85) hatte im August 1999 seinen ersten Schlaganfall und war von diesem Zeitpunkt an Vollpflegefall. Das Sprachzentrum funktioniert seitdem gar nicht mehr und er ist einseitig gelähmt. Es folgten im Laufe der Jahre noch weitere Schlaganfälle bei denen u.a. das eigenständige Schlucken ausgeschaltet wurde und er somit eine Magensonde brauchte, damit er nicht verhungert.
Meine Oma (83) hat im Jahre 2002 für sich und meinen Opa eine Patientenverfügung erstellen lassen.
Mein Opa war seinerzeit schon nicht mehr in der Lage, seinen Willen offensichtlich zu bekunden geschweige denn vernünftig zu unterschreiben. Das Lang- und Kurzzeitgedächtnis haben durch die Schlaganfälle ebenfalls gelitten.
Mein Vater hat meinen Opa als Pflegefall bei sich im Haus aufgenommen und ist als Betreuer für ihn bestellt. Er hat sich von Anfang an um meinen Opa gekümmert, weil meine Oma dazu gar nicht mehr alleine in der Lage ist.
Nun ist es so, daß letzten Monat bei meinem Opa festgestellt wurde, daß sein rechtes Bein regelrecht abfault. Es ist keinerlei Durchblutun mehr im Bein und sämtliche Ärzte, die hinzugezogen wurde (u.a. ein Gefäßchirurg) sind der einhelligen Meinung, daß meinem Opa nur durch eine Amputation geholfen werden kann.
Mein Vater befürwortet dieses als der Betreuer meines Opas, aber meine Oma und meine Tante winken eifrig mit dieser Patientenverfügung und meine Tante geht sogar soweit im Beisein der Ärzte zu sagen: "Lass ihn ´ne Sepsis kriegen, dann hat er es bald hinter sich!"
Mein Vater und ich sind der Meinung, daß das nicht-operieren lassen unterlassene Hilfeleistung ist.
Das Vormundschaftsgericht ist eingeschaltet und hat der OP auch zugestimmt, aber Oma und Tante haben ihrerseits jetzt auch einen Anwalt eingeschaltet und heute haben wir dann erfahren, daß aufgrund dessen mein Opa im Krankenhaus seit heute morgen als Kurzzeitpflegepatient geführt wird.
Es ist also ein absoluter Hickhack was da abgeht!
Meine Oma hat von Anfang an gedroht, daß sie meinen Opa aus dem Krankenhaus rausholen wird und will ihn jetzt in ein Hospiz oder was auch immer stecken.
Bei meinem Vater war Opa mehr als gut untergebracht, hatte rund um die Uhr Familienanschluß (einschließlich Urenkel) und wurde bestens versorgt und betreut.
Mein Vater wissen nicht mehr ein noch aus!
Wir sehen es als medizinisch notwendige Behandlung an, daß das Bein amputiert wird, weil sich der Körper von meinem Opa sonst komplett vergiftet (die Ärzte sprechen davon, daß er ausjaucht.....und so riecht das auch, wenn man den Verband entfernt und einem der Eiter regelrecht entgegen läuft).
Von den unsagbaren Schmerzen, die mein Opa dadurch hat mal ganz abgesehen.....momentan kann man ihn einfach nur rundum unter stärksten Schmerzmitteln halten, damit er vor Schmerzen nicht kaputt geht!
Uns geht das alles viel zu langsam. Den einen Tag denkt man, man kann aufatmen, weil das Vormundschaftsgericht der OP zugestimmt hat und am nächsten Tag kommt dann der Rückschlag, daß die Gegenseite ihn hat auf Kurzpflege setzen lassen. Die Ärzte im Krankenhaus können das Gezerre der Gegenseite auch nicht verstehen, aber denen sind im Moment wohl auch die Hände gebunden (vielleicht auch, weil das Krankenhaus derzeit in der Presse nicht unbedingt bestens dasteht).
Mein Vater würde am liebsten als Betreuer meines Opas die Scheidung von meiner Oma einreichen, aber ob das möglich ist wissen wir nicht.
Wer hat Ahnung hier? Wer kann uns Tipps geben? Wir sind mit unserem Latein einfach am Ende!
Ich danke schon mal im voraus!
von ClaudiaK am 28.11.2007 01:58
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>Patientenverfügung gültig? Opa soll auf gut Deutsch verrecken :-(
@claudiak
zunächst mal, die patientenverfügung ist nicht einmal für ärzte rechtsverbindlich. für angehörige schon gar nicht.
ich mußte mich in den letzten 3 jahren damit auseinandersetzen u. hatte x diskussionen, ja streits mit anästhesisten u. chirurgen.
dem willen des patienten soll zwar stattgegeben werden, aber bis heute gibt es keinerlei formulare o.ä. in kliniken.
man kann es nur auf dem sogen. aufklärungsbogen vermerken lassen und ist dann ausgeliefert.
jetzt kommt es natürlich in eurem fall auf den genauen wortlaut an, insbesondere unter den punkten:
-präambel (darin ist detailliert beschrieben unter welchen situationen die pv gelten soll)
-lebenserhaltene maßnahmen
-schmerztherapie
und
betreuung
die in der präambel beschriebene situation müßte, will oma sich versuchen v e r s u c h e n durchzusetzen den passus enthalten, dass opa auf operationen zur lebenserhaltung verzichtet.
und das wäre eindeutig ethisch von ärzten nicht durchführbar.
ich behaupte mal, dass 98% der ärzte (insbesondere die jüngeren) sich an eine patientenverfügung halten, wenn GAR KEINE aussicht auf besserung besteht und der patient DEFINITIV ohne lebenserhaltene maßnahme verstirbt.
es gibt einen weiteren knackpunkt:
in der präambel muss stehen, dass er auch auf lebensverlängernde maßnahmen verzichtet.
fazit: ich bin mir sicher, wenn dein vater durchhält, ärzte sind in eurer situation auch überfordert, wenn oma zetert u. mit anwalt kommt, dann wird opa operiert. das bein 'fault' aber er atmet selbsständig. das scheint mir als resultat meiner nervigen diskussionen der ausschlaggebende punkt zu sein.
eins ist aber sicher, der betreuer entscheidet, nicht der ehepartner, wenn dieser nicht der betreuer ist.
eine
Scheidung kann nur von einem der zwei eheleute eingereicht werden, würde aber niemandem nutzen.
übrigens, das hat nicht viel mit familienrecht zu tun sondern mit betreuungsrecht und den sgb.
sunbee
-- Editiert von sunbee1 am 28.11.2007 08:51:14
-- Editiert von sunbee1 am 28.11.2007 08:53:09
von Sunbee 1 am 28.11.2007 08:49
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>Patientenverfügung gültig? Opa soll auf gut Deutsch verrecken :-(
@claudiak
na, da ist doch die eindeutige möglichkeit in d. ausführung benannt. manchmal sieht man den wald vor lauter bäumen nicht.
der behandelnde arzt aus der klinik schreibt genau das: lebensqualität verbessernde op, dass die op s. schmerzen lindert, wenn nicht sogar heilt.
das ganze schnellstmöglich und dem gericht vorlegen.
dann eine einstweilge anordnung beantragen im sog. eilverfahren.
über ein verfahren zur betreuung der großmutter sollte mal im familienkreis beraten werden. leider, sind wir ja alle nicht vor gefeit, werden alte menschen oft starrsinnig u. seltsam.
@ohje
ich bin deiner meinung, das war/ ist ja der stress mit medizinern.
allerdings steht in m. prämbel ganz klar um welche situationen es mir geht. lebensverlängernde maßnahmen in situationen in denen sich mein zustand nicht verändert u. ich keinen eigenen willen mehr bilden kann. eine situation, die also (ggf auch mit op) nicht mehr zu ändern ist.
alles was ich will, schmerzen lindern, auch wenn die linderung durch nebenwirkung zum tode führt.
dann will ich über m. sterben selbst bestimmen.
in diesem fall würde aber dem alten herrn durch amputation die situation verbesert.
sunbee
von Sunbee 1 am 29.11.2007 09:17
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