Kontopfändung- Angelegenheit betrifft Vater - Pfändung bei Kinder möglich?

17. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Minako14
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)
Kontopfändung- Angelegenheit betrifft Vater - Pfändung bei Kinder möglich?

Hallo,

ich habe per Zufall von meiner Mutter erfahren, dass eine Kontopfändung bei mir (mein Kto. b. Spk und von mein Vater RV-Bank) für die Angelegenheit von mein Vater gemacht wird. Es lagen zwei Briefe meiner Mutter vor (diese hat sie bei mein Vater seinen Unterlagen zufällig gestern gefunden).

Beide Schreiben (Pfändung v. Rechtsanwaltgesellschaft Kodiak - beide Schreiben gingen an die Banken - mein Vater hatte diese Kopien davon) haben das gleiche Aktenzeichen, aber unterschiedliche Beträge. Text etc. alles gleich nur wie gesagt die Beträge und die zwei verschiedene Konten (Kto. Spk und RV), auf die die Pfändung angesetzt sind.

Diese Angelegenheit betrifft allein mein Vater (wie bereits erwähnt). Ich wüsste von den Vorgang eigentlich überhaupt nichts, wenn meine Mutter mir das nicht gezeigt hätte.

Meine Frage ist, dürfen die das? Geht das? Kann eine Pfändung bei den volljährigen Kinder gemacht werden (die nicht mehr bei den Eltern wohnt)?

Ich habe einige Foren gelesen, dass dies nicht ging, bei anderen stand, dass es bei Kinder geht die i. Hs. der Eltern wohnen, die volljährigen sind.

Leider weiß ich nicht ob ich mich dagegen wehren kann bzw. was dagegen machen kann. Daher bitte ich um Hilfe von euch.

Meines Erachtens darf Kodiak das nicht, da ich mir nichts zu Schulden kommen lassen habe und nichts damit zu tun habe.

Ich bedanke mich im Voraus für eure Hilfe.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Die Schreiben sind "Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse", richtig?

Steht da jeweils dein Name drauf oder der von deinem Vater?
Steht bei dem, wo es um dein Konto geht, nur der Name der Bank oder ist da wirklich konkret deine Kontonummer benannt?

Und letzte Frage: Das Konto gehört wirklich dir (also du bist Kontoinhaber) oder gehört das Konto eigentlich deinem Vater und er hat es nur für dich eröffnet?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Minako14
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Beide Schreiben steht von mein Vater der Name und Adresse. Mein Name steht nirgendwo drauf.

Es steht nur meine Bank also Name der Bank und Kontonummer drauf. Und das Konto gehört nur mir und läuft auf mich und ausser mir hat darauf keiner Zugriff.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Dann solltest Du erst einmal klären, ob Dein Konto gepändet worden ist, denn normalerweise müsste Deine Bank denen zurückgeschrieben haben, dass Dein Vater bei Ihnen keine Konten hat und die Pfändung ins Leere gelaufen ist, denn es gibt keine Sippenhaft.

Sollte Dein Konto gepfändet worden sein, müsstest Du Deine Bank auffordern, Dein Konto mit sofortiger Wirkung freizugeben, da der Beschluss nicht auf Deinen Namen lautet und aus diesem Grunde nicht auf Dein Konto anzuwenden ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Und für Deinen Vater wäre es wichtig die Kosten zu kontrollieren, denn die Pfändung eines fremden Kontos ist eine sogenannte Blindpfändung, dessen Kosten dürfen nicht einfach so als Vollstreckungskosten mit abgrechnet werden
Blindpfändungen, welche ins Leere laufen, diese Kosten sind das Privatvergnügen des Gläubigers.

Wenn man jetzt ganz kleinlich ist, könnte man den Gläubiger auch mal erklären lassen wie dieser an Deine Kontodaten kommt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Minako14):
ich habe per Zufall von meiner Mutter erfahren, dass eine Kontopfändung bei mir (mein Kto. b. Spk und von mein Vater RV-Bank) für die Angelegenheit von mein Vater gemacht wird.

Wie das?
Die Bank schreibt einen an, von Konto geht kein Geld mehr ab - das sollte doch aufgefallen sein?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Minako14
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Nein von meiner bank habe ich nichts bekommen und das andere habe ich nicht probiert.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Da hat wohl jmd. bei der Bank des Sohns geschlafen.

Bereicherungsrechtlich wird es lustig, wenn nunmehr Geld vom Konto des Sohnes an die Gläubiger ausgekehrt wird.
Die Gläubiger freuen sich. Und der Sohn hat einen Anspruch auf die Rückerstattung des ausgekehrten Betrages (weil die Bank ohne Auftrag gehandelt hat).

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wie hier schon steht bzw. ich fasse es ncohmal zusammen.

Erster Weg führt zu deiner Bank. Fragen, ob nun wirklich dein Konto gepfändet ist. Falls nicht, ist für dich nichts passiert.
Falls doch: Bank auffordern, sofort die Pfändung aufzuheben und sollte sie das nicht machen: Direkt zum Gericht und eine einstweilige Anordnung beantragen zur Aufhebung dieser Pfändung.

Zweiter Weg führt zum Gläubiger mit der Anfrage, wie die auf die Idee kommen, dein Konto zu pfänden für eine Forderung, die mit einer Dritten Person zu tun hat. Verweisen auf das BDSG und darauf, dass sie verpflichtet sind, die Herkunft der Daten anzugeben.

Dritter Weg führt deinen Vater zum Gericht. Dort eine sogenannte Vollstreckungserinnerung einreichen und wegen dieser "Blindpfändung" eines Kontos eines unbeteiligten Dritten zu beantragen, dem Gläubiger die Kosten dieser unsinnigen Pfändung aufzuerlegen.


Problematisch wird es bei Schritt 3 maximal, wenn du mal Geld für deinen Vater überwiesen hattest. Oder wenn dein Vater denen mal deine Kontonummer benannt hatte. Wenn die also zu Recht annehmen durften, dass dieses Konto deinem Vater gehört, dürfen die auch eine Pfändung probieren und die Gebühren hat dein Vater dann zu bezahlen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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