Arbeitskleidung im Pflegeberuf

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Arbeitskleidung im Pflegeberuf

Hi , ich arbeite im Pflegebruf in einem Pflegeheim , dort wurde vor 2 Jahren eine einheitliche Dienstkleidung eingeführt und wir wurden auch verpflichtet diese zu tragen im Dienst.
Nun ist es aber so das nicht genügend passende Arbeitskleidung vorhanden ist und ich deshalb in Privatkleidung den Dienst tätige.
Nun möchte mein Arbeitgeber aber das ich Dienstkleidung trage und keine Privatkleidung.
Ich frage mich kann er auf Dienstkleidung bestehen wenn keine da ist?
Oder muss ich mir selbst welche zulegen , aslo selbst kaufen ?



von Uwe1964 am 25.08.2008 13:23
Status: Frischling (8 Beiträge)
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>Arbeitskleidung im Pflegeberuf
Hallo, was regeln die Hygienebestimmungen?

MfG


von venotis am 25.08.2008 13:26
Status: Tao (9490 Beiträge)
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>Arbeitskleidung im Pflegeberuf
Hygienebestimmung sagt nur aus das die Kleidung auf mindestens 60 °C gewaschen werden müssen.
Also muss die Kleidung eigentlich nur auf 60°C waschbar sein und dann gibt es von den Hygienerichtlinien kein Problem.



von Uwe1964 am 25.08.2008 13:37
Status: Frischling (8 Beiträge)
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>Arbeitskleidung im Pflegeberuf
... wer hat denn die vorhandene uniform bezahlt? im prinzip kann der AG schon vertraglich festhalten, dass die beschäftigten die kosten für dienstkleidung voll oder anteilig tragen. aber es muss gereglet sein. aus *dem blauen dunst* heraus bist du nicht verpflichtet, die uniform auf eigene kosten zu beschaffen.


von blaubär49 am 25.08.2008 14:02
Status: Tao (5239 Beiträge)
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>Arbeitskleidung im Pflegeberuf
Es sieht so aus das der Gesammtbetriebsrat mit dem Arbeitgeber geregelt hat das der Arbeitgeber die Dienstkleidung stellt und dafür wurde uns das Kleidergeld nicht mehr ausgezahlt das es vor dieser Regelung gab.


von Uwe1964 am 25.08.2008 14:07
Status: Frischling (8 Beiträge)
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>Arbeitskleidung im Pflegeberuf
Nun, dann solltest Du

1. Den Betriebsrat darüber informieren, daß Du noch immer keine Dienstkleidung hast, Dein Chef aber möchte, daß Du welche trägst.

2. Deinen Chef an die Vereinbarungen mit dem Betriebsrat erinnern.

Und gerade in solchen unterbezahlten Berufen sollte man SCHLEUNIGST bei der zuständigen Gewerkschaft Mitglied werden !
Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung ist meist im Beitrag enthalten !
Und die Beiträge sind steuerlich absetzbar !!

-----------------
"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "


von RobertRatlos am 25.08.2008 14:31
Status: Philosoph (601 Beiträge)
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>Arbeitskleidung im Pflegeberuf
Des Weiteren halte ich es für unverantwortlich, den Dienst in Privatkleidung verichten zu müssen.
Sind ja nicht nur die Keime, die von außen reinkommen, sondern auch die Keime, die du dann mit ins Auto und nach Hause schleppst.

Gibt es keine Leute, die die Dienstkleidung planen? Und wenn doch, wofür werden die bezahlt?



von Despi am 25.08.2008 14:48
Status: Philosoph (571 Beiträge)
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>Arbeitskleidung im Pflegeberuf
@ Despi:

Wenn Du wüßtest, was in der Pflege so abgeht, würdest Du sämtliche Staatsanwälte Deutschlands darauf ansetzen !

Ein bisschen Geplänkel wegen Dienstkleidung zählt da als -Pipifax-.

Aber mit alten und pflegebedürftigen Menschen kann man´s ja machen.
Die kratzen ja sowieso bald ab !

-----------------
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von RobertRatlos am 25.08.2008 14:57
Status: Philosoph (601 Beiträge)
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>Arbeitskleidung im Pflegeberuf
Nun was die Keime anbetrifft muss ich dazu sagen das ich mal bei einem anderen Träger gearbeitet habe wo man nur mit Privat Kleidung arbeiten durfte mit der Begründung das hier kein Krankenhaus sei sondern ein Pflegeheim und hier keine Patienten sondern Bewohner leben.Deshalb wollte der Arbeigeber damals nicht das wir in weiß arbeiten wie im Krankenhaus.
Aber hier geht es ja darum das der Arbeitgeber nicht in der Lage ist ausreichend Arbeitsbegleitung zu stellen obwohl er verlangt das wir damit Arbeiten sollen.



von Uwe1964 am 25.08.2008 15:07
Status: Frischling (8 Beiträge)
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>Arbeitskleidung im Pflegeberuf
Wenn der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, die Vereinbarungen mit dem Betriebsrat zu erfüllen bzw. sich die paar Euros für etwas Dienstkleidung zu leisten, dann soll er seinen Laden zusperren !!

Ich würde den Betriebsrat informieren und dem Arbeitgeber sagen:

-Wenn Sie es bezahlen, arbeite ich in Dienstkleidung ! Wenn nicht - dann nicht !-

Der Arbeitgeber will sich nämlich nur um die Kosten drücken !

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von RobertRatlos am 25.08.2008 15:13
Status: Philosoph (601 Beiträge)
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>Arbeitskleidung im Pflegeberuf
Ich würde den Betriebsrat informieren und dem Arbeitgeber sagen:

-Wenn Sie es bezahlen, arbeite ich in Dienstkleidung ! Wenn nicht - dann nicht !-

Der Arbeitgeber will sich nämlich nur um die Kosten drücken !


Danke für diesen Beitrag , genau so sehe ich das auch , da ich ja Morgen zum Gespräch geladen bin beim Chef wird natürlich jemand vom Betriebsrat dabei sein.
Dann hoffe ich das die Sache geklährt werden kann.

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von Uwe1964 am 25.08.2008 15:16
Status: Frischling (8 Beiträge)
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