Autowerkstatt verlangt Forderung - sonst kein Auto

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Autowerkstatt verlangt Forderung - sonst kein Auto

Hallo,

ich habe mir vor einigen Monaten einen Opel gekauft, der 2,5 Jahre alt ist. Dieser besitzt jedoch eine ein-jährige Garantieverlängerung.

Habe gestern meinen Wagen bei einem Opel-Vertragshändler zur Überprüfung eines elekronischen Problems abgegeben.
Habe mit ihm ausgemacht, dass er den Schaden behebt, sofern dieser über die verlängerte Garantie gedeckt wird - sollte es was kosten, wollte er mich telefonisch anrufen.

Nach Anruf, dass der Wagen fertig ist amch ich mich nach der Schule auf dem weg um diesen abzuhollen, als ich erfahre, dass ich eine Rechnung von 150€ bezahlen muss.

Nach längerer Diskussion, dass ich nichts von diesen Kosten wusste und wir was anderes abgemacht haben, sagt er mir, dass die Fehlersuche 2h betrugen und da der eig. Fehler nicht von der Garantie übernohmen wird, ich diese Rechnung nun zu bezahlen muss.
Ich kriege den Schlüssel bzw. kann den Wagen erst abhollen, wenn die Rechnung bezahlt wurde.

Nun wäre meine Frage, ob der Autohändler wegen einer Rechnung - die ich nicht sofort bezahle - mir den ganzen Wagen"verwehren" darf und ob diese Rechnung den überhaupt angemessen ist?

Der autohändler selbst blieb sturr und beharrt auf sein Recht, dass es selbstverständlich ist und auf die Kosten der Fehlersuche nicht hinweißen müsste - sollte diese nicht durhc die Garantie gedeckt werden.

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen

Matthias





von Matthiasnet am 22.04.2008 14:19
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Ihre Antwort erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Durchschnittspreis 35 Euro.

>Autowerkstatt verlangt Forderung - sonst kein Auto
Hallo,

der Grundfehler bei Ihnen ist, dass Sie keine schriftliche Vereinbarung haben. Solche *haarigen* Sachen sind immer ohnen schriftlichen Nachweis erst einmal zum Nachteil des Kunden. Das für die Zukunft.

Wenn es nicht durch die Garantie gedeckt ist, darf die Werkstatt das Auto zurück behalten, bis kompl. bezahlt ist.

Ich rate aber dazu, den Betrag >> unter Vorbehalt zu zahlen. Dann haben Sie sich den Weg der eventuellen späteren Rückforderung nicht verbaut.

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"


von Commodore am 23.04.2008 03:39
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>Autowerkstatt verlangt Forderung - sonst kein Auto
--- editiert vom Admin



von guest123-1698 am 23.04.2008 16:34
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>Autowerkstatt verlangt Forderung - sonst kein Auto
Ist der Schaden denn behoben?
Für mich klang das so, als sei 2 Stunden der Fehler gesucht worden, aber nichts repariert worden. Und wenn etwas repariert wurde, ging das auf Garantie? Dann hätte auch die Fehlersuche auf Garantie gehen müssen.

Eine Anmerkung: 75 € Stundenlohn sind schon sehr happig. Auch wenn ich es nicht gutheiße verstehe ich bei solchen Preisen wenn man Reparaturen schwarz machen lässt.
Außerdem deckt sich die Geschichte mit meinen Erfahrungen bei Opel.


von Interessierter Laie am 23.04.2008 21:57
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>Autowerkstatt verlangt Forderung - sonst kein Auto
Danke für eure Tipps.

Hab den Wagen am gleichen Tag noch unter Vorbehalt gezahlt, damit ich zunächst mal wieder mobil war.

Schriftlich wurde das ganze leider nicht festgehalten, hatte jedoch einen Zeugen der das ganze Gespräch mitgehört hat.
Servicetechniker beruhte aber die ganze Zeit darauf, dass es selbstverständlich wäre und nicht erwähnungsbedürftig sei, dass die Fehlersuche hätte ggf. bezahlt werden müssen, fällt dieser nicht unter die Garantie.

Schaden wurde behoben.
Die eigentliche Reparatur hat nur 10 min gedauert und "paar Euro fünfzig" gekostet, wie mir gesagt wurde. Den größten Posten stellt eben diese Fehlersuche dar.

Hab nun aber auch das Gefühl, dass ich ohne Rechtsanwalt hier nicht weiter komme... kann man wohl als Lehrgeld ansehen oder weiß da noch jemand einen anderen Weg?

@hanibal2102@web.de
Danke dir für den Hinweis…

Wünsche noch ein sonniges Wochenende

Matthias


von Matthiasnet am 26.04.2008 14:31
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>Autowerkstatt verlangt Forderung - sonst kein Auto
--- editiert vom Admin


von guest123-1615 am 28.04.2008 15:44
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>Autowerkstatt verlangt Forderung - sonst kein Auto

Evtl. mal überprüfen, ob der KFZ/Händler/Werkstatt in der Innung eingetragen ist?
2. Würde mal bei der KFZ-Innung anrufen und den Fall schildern.
3. Notfalls die OPEL-Zentrale in Düsseldorf? kontaktieren und den Fall schildern? Möglicherweise kassiert der gute Kamerad doppelt ab; d.h. einmal vom Kunden + einmal mit der Zentrale/3-Jahres-Garantie?

dies gilt zu überprüfen; wie schon beschrieben in Zukunft schriftlich vereinbaren?
Freie Werkstätten verlangen runde 35 - 40 euro/ p. Stunde.
Aber für was habe ich eine Garantieverlängerung, wenn diese nichts nutzt? suspekt! , da wäre ich auch angefressen!



von Fabris am 20.05.2008 23:13
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>Autowerkstatt verlangt Forderung - sonst kein Auto
Bei 75€ kann man direkt neidisch werden.
deutsche Hersteller wollen in den Niederlassungswerkstätten gerne mal 110€ / Stunde, + 60€ fürs Auslesen des Diagnosecomputers. Da ist man mal schnell 180€ für Diagnose los.


von Lifeguard am 21.05.2008 13:51
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>Autowerkstatt verlangt Forderung - sonst kein Auto
man möchte fast behaupten, dort würden ausgebildete Prostituierte schrauben...BMW nimmt 72 Euro / Std....egal ob ein Meister oder eine Bademeister dran rumschraubt..


von Batavusfahrer am 22.05.2008 05:00
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>Autowerkstatt verlangt Forderung - sonst kein Auto
Hallo,

auch die mit dem Dreieck im Kreis auf der Haube sind zu solchen Forderungen nicht berechtigt. Leider *muckt* fasst keiner dagegen auf.

Die größte *Sch-wei-nerei* ist doch deren Angebot >> EUROPA-Garantie << bei ihren Gebrauchtfahrzeugen.
Gewährleistung? Nein, Gewährleistung nur für D gibt es bei uns nicht. Deswegen erhalten Sie vollkommen kostenlos für Ihr Auto doch die 1 jährige EUROPA-Garantie. Auf diese feine, aber unanständige Art und Weise, werden die *Kunden* der Reihe nach über den Tisch gezogen.

Ein guter Fachanwalt und ein Top SV treiben dieser *Truppe* im Schadenfall (Gewährleistung) ganz schnell und nachdrücklich eine handvoll Tränen in die Augen.

MfG

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von Commodore am 23.05.2008 04:09
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