>Mit dem Auto durch die Wiese
Neben einem Verstoß gegen § 30 StVO liegt auch noch ein Verstoß gegen § 2 StVO vor. Die Verstöße sind aber nur mit Verwarnungsgelder belegt, die ja nach genauen Umständen zwischen 5€ und 20€ liegen.
@Freudenfeuer
Hausfriedensbruch ist schon richtig, wobei es auf die genauen Umstände ankommt, ob das tatsächlich vorliegt.
Landfriedensbruch liegt auf keinen Fall vor.
von hh am 04.04.2008 14:00
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