Strafzettel bei Mietwagen im Ausland NACH Rückgabe
Hallo,ich war im Dezember mit Freunden auf Lanzarote. Haben uns dort einen Mietwagen genommen. Am Tag der Abreise sollten wir das Auto am Hotel stehen lassen und mein Kumpel wurde von der Vermietung nur abgeholt um zu bezahlen.Vor einigen Tagen kriegt mein Kumpel Post und soll 60 Euro abdrücken, weil er wohl irgendwie falsch geparkt hat vorm Hotel bzw in der Straße am besagten Tag. Allerdings waren wir zu dem Zeitpunkt des Vergehens schon ne Stunde im Flieger nach Hause.Frage: Geht die Verantwortung fürs Auto im Moment der Schlüsselübergabe zurück an den Vermieter? Dann müsste mein Kumpel meinem Verständnis nach nämlich nicht zahlen.Gruß, DrZito-- Editiert von DrZito am 24.03.2008 00:56:33-- Editiert von DrZito am 24.03.2008 00:56:56
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>Strafzettel bei Mietwagen im Ausland NACH Rückgabe
1.)War der vorgeworfene Parkverstoß genau da, wo Dein Kumpel den Wagen abgestellt hat? 2.)War das Parken dort grundsätzlich verboten? 3.)War das Parken zeitlich begrenzt erlaubt und mit dem Verleiher abgesprochen den Wagen dort abzustellen?Wenn 1 und 2 mit ja beantwortet werden müssen, dann sehe ich deinen Kumpel in der Pflicht. Trifft 3 zu, dann nicht.