Wenn jemand eine Seite ins Netz stellt die z.b. den Titel wirwurdenabgemahmntvz.de trägt, auf der sich Leute anmelden können die schonmal abgemahnt wurden, könnte dann eine andere Seite die z.B. den Titel Studivz trägt den Betreiber abmahnen, da sie auch VZ im Namen tragen, schon länger online sind, oder sich gar das Kürzel VZ schützen liessen, sofern möglich und es ähnliche Prinzipien der Seite sind?
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>Abmahnwahn wegen VZ im Namen
da sie auch VZ im Namen tragenDas alleine genügt nicht.sich gar das Kürzel VZ schützen liessenKönnten sie, hätte aber keine rückwirkende Wirkung.Die StudiVZ-Leute haben bisher AFAIK erst eine ...VZ-Marke und versuchen schon, eine Serienmarke zu behaupten. Erfolgsaussichten eher gegen Null.
"ZITAT: Erfolgsaussichten eher gegen Null"Durch Googlen kann man lesen, dass schon 5 Vau-Zett Seiten kapituliert haben. Bei geschickt gewählten Streiwerten von angeblich bis zu 275000 Euronen auch kein Wunder. Die Erkenntnis das eine Abmahnung vor Gericht keinen Bestand haben könnte, nutzt den Opfern nicht die Bohne solange sie nicht die finanziellen Mittel haben sich zu wehren.Tom
Und? Ich kann auch den Forenbetreiber hier mit Streitwert 1 Million EUR abmahnen, weil ich ''123schiessmichtot.de'' registriert habe und nun alle 123-Domains haben will. Wenn der Betreiber dann einknickt, ist das sein Problem. Was für *rechtliche* Mittel sollte es denn geben, die (versuchte) gerichtliche Klärung eines Rechts zu verhindern (oder gar unter Strafe zu stellen)?