Hallo,ich möchte während meines 3jährigen Studiums nicht auf mein Kaninchen verzichten. Im Mietvertrag steht, dass man die Erlaubnis des Vermieters braucht, wenn man Tiere halten will. Ich habe nachgefragt und er will mir die Erlaubnis nicht geben. Jetzt habe ich aber gelesen und gehört, dass es einem nicht verboten werden kann, Kleintiere zu halten, egal, was im Mietvertrag steht. Ist das in meinem Fall auch so, oder hat das Studentenheim in einem solchen Fall eine Sonderposition und ich muss mich von meinem Hasen trennen?
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>Haustier im Studentenheim
Sag mal, Fenni,wolltest Du die drei Jahre nutzen, um den Unterschied zwischen Hasen und Kaninchen zu ergründen ?Auf Studentenwohnheime ist die allgemeine Mietrechtsprechung nicht anwendbar.