Erstberatung

21. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
Grunewald
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstberatung

Vor einiger Zeit lies ich mich
von einem Anwalt in einer
Verkehrsrechtfrage erfolgreich
vertreten.
Am Abschluss unseres Gespräches offerierte er mir
seine Dienste bei weiteren
Problemfällen.
Wir führten noch etwas Small Talk. Ich stellte z.B. die Frage, wielange Verkehrsvergehen (Blitz) verfolgt werden können.

Ich erhielt eine Antwort.
Belege darüber, die ich unterschrieb, existieren nicht.

Jetzt will der Anwalt dies
gegenüber meiner Rechtsschutzversicherung als
"Erstberatung" abrechnen.

Da diese aber soweit ich
weiss, nur für wirkliche
Fälle einsteht, befürchte ich,
dass er mir eine Privatrechnung unterjubeln
möchte.

Deshalb meine Frage.
Welche Belege muss eine
Anwalt bei einer korrekten
Erstberatung anfertigen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-373
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)

Gesprächsnotiz ist ausreichend.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ralfi
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Darf die Auskunft etwas ausführlicher werden Herr Gössler, oder muß man dafür schon einen Termin nehmen?

0x Hilfreiche Antwort

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