53 Ergebnisse für „weiterbildung rückzahlung“

Leserforumvon mojulo | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 26.09.2014 18:48
Allerdings müsste ich dann die Weiterbildung machen, da diese vorgeschrieben sei. ... Hab nur den allgemeinen Satz im Arbeitsvertrag stehen bzgl der Rückzahlung. ... D.h. das für diesen Fall keine Rückzahlung infrage kommt .
Leserforumvon DerStephan17 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 07.09.2019 11:11
Guten Morgen, ich befinde mich derzeit in einer Weiterbildung. ... Rückzahlung der Kosten fiele dann ohnehin flach. -- Editiert von blaubär+ am 07.09.2019 11:19 Am 7.9.2019 von DerStephan17 Das ist eine Weiterbildung zum Triebfahrzeugführer. ... Ich bekam einen "Arbeitsvertrag zur Weiterbildung".
Leserforumvon thor.odinsson987 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 29.02.2020 17:17
Bei vorzeitiger Kündigung sieht die Vereinbarung der Weiterbildung eine Rückzahlung der aufgebrachten Fortbildungsaufwendungen durch den Mitarbeiter vor: im ersten Jahr 100%, im zweiten Jahr 2/3 und im dritten Jahr 1/3. ... Inwiefern bestehen Möglichkeiten, hier eine potenzielle Rückzahlung zu verhindern? ... Die Vereinbarung des AG mit dem AN erfolgte auf Wunsch der Kostenträger, um die Rückzahlung zu sichern.
Leserforumvon danieldc | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 01.02.2015 23:38
Weiterbildung zu einem Fachberaterstab.
Leserforumvon guest-12317.03.2020 10:03:37 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 11.02.2020 17:20
Hallo, ich habe Folgende Fragestellung: Ich habe vor zwei Jahren direkt nach meiner Ausbildung in meinem jetzigen Unternehmen angefangen, in dieser Zeit hat mir mein Chef eine Weiterbildung angeboten, um unser Unternehmen weiter nach vorn zubringen, ich wollte diese auch gern machen, da es auch mich weiter bringt in meinem späteren Leben. Mein Chef war so kulant und bezahlte diese für mich (vierstelliger Bereich ), nun stehe ich vor dem Problem, dass ich mit meinem Mann bald wegziehen werde und somit nicht mehr in diesem Unternehmen arbeiten kann, also hier meine FRAGE Wie sieht es jetzt mit der Bezahlung meiner Weiterbildung aus ? ... Und wenn er einen Anspruch auf Rückzahlung hat, wie hoch würde der Prozentuale Anteil aussehen, müsste ich die vollen 100% tragen oder würde es sich aufteilen?
Leserforumvon Kaemmerkles | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 21.04.2013 20:11
Mein Arbeitgeber hat mich zu einer Weiterbildung geschickt die nicht ganz günstig ist. Da die einzelnen Module im Abstand von mehreren Monaten absolviert werden, ist seit der Einwilligung meinerseits die Weiterbildung zu machen über ein Jahr vergangen. ... Unterschrieben das ich nach der Weiterbildung noch bleibe hab ich nichts.
Leserforumvon KLAUSI1987 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 28.09.2020 10:09
Rückzahlung findet dann mit 1/3 Regel statt. ... Am 28.9.2020 von KLAUSI1987 Zur Rückzahlung Tarifvertrag steht: Zurückzuzahlen sind, wenn das Arbeitsverhältnis endet a) im ersten Jahr nach Abschluss der Fort- oder Weiterbildung die vollen Aufwendungen b) im zweiten Jahr nach Abschluss der Fort- oder Weiterbildung zwei Drittel der Aufwendungen c) im dritten Jahr nach Abschluss der Fort- oder Weiterbildung ein Drittel der Aufwendungen Sonstiger Wortlaut des Tarifvertrages steht im Wortlaut oben im Beitrag. ... Wenn dein AG eine Rückzahlung fordert, wird er vermutlich auf diesen Tarifvertrag verweisen.
Leserforumvon Zhenya | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 20.02.2023 12:50
Im Arbeitsvertrag steht folgendes: „Im Falle der Kündigung bis zu 8 Monaten nach einer durch den Arbeitgeber bezahlten Fortbildungsmaßnahme gilt Folgendes: Der Arbeitnehmer ist zur Rückzahlung der für die Dauer der Fortbildungsmaßnahme empfangenen Bezüge und der von dem Arbeitgeber übernommenen Kosten der Fortbildungsmaßnahme verpflichtet, wenn er das Arbeitsverhältnis selbst kündigt oder wenn das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber aus einem Grund gekündigt wird, den der Arbeitnehmer zu vertreten hat."
Leserforumvon Tobi3107 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 04.05.2017 09:53
Im Arbeitsvertrag gibt es die Klausel, dass Rückzahlung (5220 €) unter bestimmten Vorraussetzungen entfällt. ... Kann ich aufgrund dieser Klausel; da in meinen Augen die angebotene Stelle nicht zu meiner Weiterbildung als Handelsfachwirt passt kündigen, ohne die Fortbildungskosten zurückzuzahlen? ... Noten sind gut (Also 2´er Bereich), die Leistung im Betrieb ebenfalls (durch Beurteilungen schriftlich festgehalten), Lieben Gruß, Tobias Am 4.5.2017 von guest-12313.09.2017 08:51:03 Gibt es eine Bindungsfrist und Staffelung der Rückzahlung?
Leserforumvon Steffi86 | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 08.09.2015 06:44
In meinem Vertrag steht nichts zum Thema Weiterbildung. ... Darauf habe ich mich beworben und es wurde gesagt, dass ich diese Weiterbildung machen kann. ... Also anteilige Rückzahlung bei Kündigung innerhalb von 36 Monaten nach Ende der Fortbildung.
Leserforumvon Aktuar123 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 30.01.2012 17:47
Guten Tag, es geht mir um die Rückzahlung von Fortbildungskosten. ... Diese Weiterbildung wird in Form von insgesamt 12 Prüfungen absolviert. ... Ist die Frist der Rückzahlung auf jede Teilerstattung anzuwenden?
Leserforumvon Martin Mustermann | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 15.07.2019 15:32
Vor Vertragsbeginn gab es eine Weiterbildung in Form eines Tagesseminars für eine Anwendersoftware. ... Als Null Rückzahlung.
Leserforumvon Sushi99 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 21.03.2019 01:28
Wenn es noch alte Mitarbeiter mit einer BAT Zugehörigkeit im Unternehmen gäbe, wäre ich dann unverhältnismäßig benachteiligt, weil der BAT (jetzt eigentlich TVöD) keine generelle Rückzahlung vorsah? ... Satz 3 gilt nicht, wenn die Mitarbeiterin a) wegen Schwangerschaft b) wegen Niederkunft in den letzten drei Monaten gekündigt oder einen Auflösungsvertrag geschlossen hat. 5Zurückzuzahlen sind, wenn das Arbeitsverhältnis endet a) Im ersten Jahr nach Abschluss der Fort- oder Weiterbildung die vollen Aufwendungen b) Im zweiten Jahr nach Abschluss der Fort- oder Weiterbildung zwei Drittel der Aufwendungen c) Im dritten Jahr nach Abschluss der Fort- oder Weiterbildung ein Drittel Aufwendungen 6Sofern der Mitarbeiter die Fort- oder Weiterbildung auf seinen Wunsch oder aus eigenem Verschulden abbricht, hat er die Aufwendungen für die Fort- oder Weiterbildung gemäß Satz 1 an den Arbeitgeber zurückzuzahlen. ... Vielen Dank für dein Engagement blaubär+ Am 17.12.2019 von Christiane61192 Hi, darf ich fragen welche weiterbildung du gemacht hast und aus welchem Bundesland du kommst?
Leserforumvon Valkanela | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 28.07.2019 19:32
as meint ihr , wenn ein Arbeitgeber Kosten für eine Weiterbildung übernimmt und der Arbeitnehmer sich dafür verpflichtet z.B. 5 Jahre bei diesem Betrieb zu bleiben andernfalls die Kosten zurückgezahlt werden müssen, Dann aber nach erfolgter Weiterbildung keine entsprechende Stelle bekommt odrr auch keine vorhanden ist weil der Arbeitgeber den Arbeiter nicht als Führungskraft sieht, und der Arbeitnehmer kündigt weil er eine der Weiterbildung entsprechende Stelle gefunden, auch dann die Kosten zahlen muss? Wennn ein Arbeitgeber jemandem ne Weiterbildung zahlt und nach erfolgreicher Weiterbildung nicht dementsprechend beschädigt bringt es einem Arbeitgeber ja eh nix.
Leserforumvon Valkanela | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 28.07.2019 19:50
as meint ihr , wenn ein Arbeitgeber Kosten für eine Weiterbildung übernimmt und der Arbeitnehmer sich dafür verpflichtet z.B. 5 Jahre bei diesem Betrieb zu bleiben andernfalls die Kosten zurückgezahlt werden müssen, Dann aber nach erfolgter Weiterbildung keine entsprechende Stelle bekommt odrr auch keine vorhanden ist weil der Arbeitgeber den Arbeiter nicht als Führungskraft sieht, und der Arbeitnehmer kündigt weil er eine der Weiterbildung entsprechende Stelle gefunden, auch dann die Kosten zahlen muss? Wen ein Arbeitgeber jemandem ne Weiterbildung zahlt und nach erfolgreicher Weiterbildung nicht dementsprechend beschädigt bringt es einem Arbeitgeber ja eh nix.
Leserforumvon floppe31478 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 31.03.2018 16:46
Mein Arbeitgeber sicherte mir vertraglich Folgendes zu: Zitat: §4 Ausbildungskosten a)Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für die Weiterbildung zum 01.03.2017 an der XX XXX b)Hinsichtlich der entstehenden Kosten gilt Folgendes: Der Arbeitgeber verpflichtet sich, die Studiengebühren für die Akademie in Höhe von insgesamt XX.XXX EURO zzgl. ... Eine Rückzahlung kann über einen Zeitraum von max. zwei Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in monatlichen Raten erfolgen.
Leserforumvon iMartinR | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 19.06.2019 19:37
Arbeitgeber und -nehmer haben sich darüber verständigt, dass der Arbeitgeber diese berufliche Fort- und Weiterbildung begrüßt und finanziell fördert. ... Die Teilnahme dient der beruflichen Fort- und Weiterbildung des Arbeitnehmers. 2. Bildungsträger für diese berufliche Fort- und Weiterbildung ist „....".
Leserforumvon Blondie86 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 16.06.2011 15:32
Ihre Firma verlangt nun von ihr die Rückzahlung der Kosten. Im Vertrag ist allerdings nur die Rückzahlung bei einer Kündigung geregelt. ... Hier ist die Weiterbildung ohne Not abgebrochen worden.
Leserforumvon PeterPapp | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 28.04.2018 12:29
Zudem muss in diesen Verträgen eine monatliche Minderung der Rückzahlung vereinbart sein.
Leserforumvon charly74 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 10.09.2011 09:32
Darf mein Arbeitgeber bei Kündigung (egal von welcher Seite ausgehend) die Kosten der Weiterbildung zurück verlangen wenn vorher keine schriftliche Rückzahlungsvereinbarung getroffen wurde ?
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