294 Ergebnisse für „vergleich abfindung“

Leserforumvon Juergen703 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 10.11.2008 18:26
Hallo, ich bin neu hier im Forum und habe folgende Frage: Ich soll laut Arbeitsgericht eine Abfindung von meinem ehemaligen Arbeitgeber bekommen. ... Das Urteil ist vor 2 Wochen gesprochen worden und ich habe bis heute die Abfindung nicht auf meinem Konto. ... MfG Am 10.11.2008 von Juergen703 In dem Vergleich steht folgendes: Der Beklagte verpflichtet sich, an den Kläger gemäß den §§ 9, 10 KSchG für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung in Höhe von ----€ brutto zu zahlen.
Leserforumvon roland senner | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 02.01.2004 13:35
Arbeitgeber habe ich vor Gericht einen Vergleich geschlossen, der u.a. die Zahlung einer Abfindung beinhaltet.
Leserforumvon .Nudel. | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 07.12.2006 09:21
Hat sie ein Recht auf Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung? ... Am 7.12.2006 von nutellamonster Ein Recht auf Abfindung gibt es nicht. Eine Abfindung wird ggf. im Falle eines außergerichtlichen Vergleichs oder eines Gerichtsurteils zugesprochen.
Leserforumvon Frauge2011 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 23.02.2015 13:45
Eine Frage zur Abfindung. ... Auf welche Abfindung soll man sich einlassen. ... So, und erst dann kommen wir auf die Höhe der Abfindung.
Leserforumvon british_bex | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 26.02.2009 10:31
Sie ist am überlegen, ob sie den Vergleich so annehmen sollte. Noch ist er nicht bei Gericht, sondern erst ihrem RA zugesandt worden: Der Vergleich ist wie folgt: 1. ... Die Beklagte zahlt an Klägerin (MA) zum Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung in H v 4.800 Euro brutto (2 Arbeitslohne) Sie (die Mitarbeiterin) ist mit 2 Monaten nicht happy, würde gerne 3 haben.
Leserforumvon Salfena | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 02.05.2007 12:51
Dieses Mal kam es zu der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht und ich habe eine kleine Abfindung erstritten, also es kam zu einem Vergleich. Die Abfindung war 12000 Euro nach 28 Jahren betriebszugehörigkeit. Mein Anwalt und auch der Richter sagten beide, ich könne nicht auf eine Abfindung klagen.
Leserforumvon Frank-W | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 15.09.2017 15:34
Man einigt sich darauf, dass der AN die Kündigung akzeptiert und der AG eine Abfindung zahlt + wohlwollendes Zeugnis ausstellt. ... Problem hierbei ist, dass die Abfindung laut Urteil gem. §§9,10 KSchG erfolgt ist. ... Allgemein ist ein Vergleich ja immer eine Verständigung der Parteien und damit einvernehmlich.
Leserforumvon urbi36 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 20.08.2004 18:27
Ich habe keine Klage erhoben und demzufolge wurde auch keine Abfindung ausgehandelt. ... Der AG sieht ein, dass er so nicht weiterkommt (außergerichtlich) und will nun sein Geld zurückhaben, da die Höhe der Abfindung nun vom Gericht festgelegt oder per Vergleich zwischen Euch vereinbart wird. ... Abfindung höher, hast du gewonnen, ist sie niedriger, wirst du dich eh ärgern.
Leserforumvon Michael32 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 08.05.2023 22:31
Hallo, kurze Frage zum Verständnis: Ein AN führt eine Kündigungsschutzklage und der Kammertermin findet 5 Monate nach Ablauf der Kündigungsfrist statt, ist dann a) bei einem Urteil, dass die Kündigung unwirksam ist und einem anschließenden Vergleich, bei welchem das Arbeitsverhältnis sofort aufgelöst wird mit deiner Abfindung über die 5 Monatsgehälter + nochmal 5 für den Verlust des Arbeitsplatzes eine unechte Abfindung? ... Meist wird bereits im Gütetermin versucht, einen Vergleich zu finden und das Verfahren ohne Urteil zu beenden. ... Diese Abfindung ist auch eine echte.
Leserforumvon Sandrin | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 21.06.2013 09:35
AG zahkt Abfindung, stellt Zeugnis aus mit sehr gutem Inhalt und Kündigung aus betrieblichen Gründen. ... Außerdem hat er auf der elektronishcen Lohnsteuerbescheinigung die Abfindung als normalen Arbeitslohn ausgewiesen. ... Die Abfindung wird nur als Bruttobetrag in dem Vergleich geregelt sein.
Leserforumvon dogbet | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 22.02.2011 21:58
Weiterbeschäftigung oder eine kleine Abfindung? ... Weiterbeschäftigung oder eine kleine Abfindung? ... Daher sollte man natürlich in dem Vergleich - wenn es nur auf eine Abfindung hinausläuft - eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung verlangen.
Leserforumvon MimmiMuggi | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 06.03.2019 18:18
Allerdings hätte ich schon gerne eine Abfindung. ... Und ob mir dann eine Abfindung zusteht möchte ich wissen. ... Im Sinne eines Kompromisses ("Vergleich") wird dann schon mal eine Abfindung ausgehandelt.
Leserforumvon Psycho2005 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 21.12.2006 04:26
Moin zusammen, habe da mal eine Verständnisfrage zu einem Vergleich - irgendwie hakt da wohl momentan mein Kopf ein wenig... 1. ... Du beommst ZUSÄTZLICH die Abfindung. ... Aber egal, dieser Vergleich beinhaltet halt eine widerrufliche Freistellung.
Leserforumvon md-andy | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 19.02.2014 12:48
ich bin seid November 2013 krank geschrieben und es wird auch noch eine weile dauern. nun will meine Firma mich raus haben und mir einen vergleich anbieten. falls ich diesen annehme bekomme ich dann weiterhin Krankengeld oder muss ich zum jobcenter und bekomme da Geld oder wie läuft das. habe keine Erfahrungen damit. ----------------- " " Am 19.2.2014 von HeHe Versuchs im Unterforum Sozialrecht auch noch. ----------------- " " Am 19.2.2014 von :blaubär: Warum solltest du dich auf einen Vergleich einlassen? ... Zukunft sehe ich dort nicht mehr wirklich für mich, hab da auch keinen bock mehr so wirklich ----------------- " " Am 19.2.2014 von :blaubär: Wenn du eine Alternative hast, kannst du dir *null Bock* leisten - vielleicht, ansonsten ..... ----------------- "" Am 20.2.2014 von md-andy würde so 35ooo bekommen und alternativ hätte ich gute Chancen auf neue wege ----------------- " " Am 24.2.2014 von md-andy kann ich dem Arbeitgeber auch einen vergleich anbieten. wenn ja der würde so aussehen. 3monate freistellen (krankenkasse zahlt)Resturlaub auszahlen und eine Abfindung. müsste ich dann zum Arbeitsamt oder wie läuft das dann ----------------- " " Am 24.2.2014 von :blaubär: Eine Abfindung wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet, soweit ich weiß - aber da fragst du besser im Sozialrechtforum. ----------------- ""
Leserforumvon Claudine2012 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 21.03.2015 06:21
VERGLEICH: T. bekommt 1500,- Euro Abfindung, 22 Tage Urlaubsabgeltung zugesprochen. ... Ich habe also die Abfindung und die Urlaubsabgeltung berechnet. ... Wie gesagt, der Vergleich gibt keine Vorgehensweise vor.
Leserforumvon Trostschutzmittel | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 06.04.2006 11:19
Im Protokoll vom Landesgericht stehen leider keine Fristen zur Zahlung des austehenden Löhnen (an das Arbeitsamt) und der Abfindung! Gibt es vorgeschriebene Fristen zur Auszahlung der Löhne und Abfindung? ... Wenn der Vergleich rechtskräftig ist, solltest Du den Arbeitgeber anschreiben (Einschreiben !)
Leserforumvon bhorn | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 16.12.2010 13:44
Die Abfindung wird zum Jahresanfang 01.01.2011)ausbezahlt sie ist vererblich und ist mit Beschluss entstandn. ... Damit sei der Vergleich überholt. ... Man kann den Vergleich auch vollstrecken lassen.
Leserforumvon hasenzahn82 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 09.12.2009 13:27
Habe ich die chance eine Abfindung/Ausgleich zu erhalten?? ... Eine Abfindung wird in der Regel als Vergleich gezahlt, damit sich beide Seiten einigen. ... Und nicht auf Zahlung einer Abfindung. ----------------- ""
Leserforumvon tupi | Arbeitsrecht | 28 Antworten | 19.03.2007 18:23
Das Gericht legt die Abfindung fest. ... Die Höhe der Abfindung ist eine reine Verhandlungssache. ... Ob der Richter den Vergleich vorgeschlagen hat, weiß ich nicht, ich glaube eher, es war der Anwalt. @ eidechse Wieso hat der AG die freie Entscheidung darüber, was er an Abfindung zahlen will?
Leserforumvon TF1970 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 14.06.2009 00:01
Kündigung ein Vergleich geschlossen. Kündigung geht i.O., AG zahlt Abfindung x EUR + eine noch ausstehende Provision. ... Am 14.6.2009 von TF1970 Also, es hies, der Vergleich wird gültig (?)
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