57 Ergebnisse für „urlaubsabgeltung berechnung“

Leserforumvon Onka0209 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 28.03.2020 12:29
Jetzt dreht es sich um die Urlaubsabgeltung bei der alten Firma. ... Woher die Ziffer 8 in der Berechnung kommt ist mir ebenfalls schleierhaft. ... Welche Berechnung stimmt den nun?
Leserforumvon Blare | Arbeitsrecht | 16 Antworten | 06.06.2010 21:53
Nun habe ich noch eine Frage zur Berechnung der Urlaubsabgeltung: Welches Beispiel ist richtig: A: Monatsbrutto (laut Arbeitsvertrag) x 3 / 65 x 17 Tage Resturlaub B: Brutto der letzten drei Monate (also vom 01.03.2010 bis 26.04.2010 wegen Krankheit) / 65 x 17 Tage Resturlaub Beispiel bei einem Brutto von 1000 Euro: A: 1000€ x 3 /65 x17 = 784,62 € B: (1000€ + 866,66€) / 65 x 17 = 488,21€ Danke für eure Hilfe! ... Wie hoch ist die Urlaubsabgeltung (nicht Urlaubsentgelt, es sei denn das ist gleich) bei 17 Tagen Resturlaub, die ausbezahlt werden sollen? ... Ausgehend davon, dass der AG das Tagesarbeitsentgelt nach der üblichen Berechnung Monatsbrutto/30 ermittelt, sieht die Berechnung so aus: 1000,- € / 30 x 17 = 566,61 € brutto Urlaubsabgeltung ist monetär = Urlaubsentgelt.
Leserforumvon realey | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 18.02.2010 18:08
Wäre die Berechnung für den Anspruch richtig wenn, man die vollen 20 Tage plus 6/12 von 10 Arbeitstagen zugrundelegt? ... -- Editiert am 18.02.2010 18:41 Am 18.2.2010 von Thorsten D. nun, erstens gilt die regelung des vollen urlaubsanspruchs nach 6 monaten betriebszughörigkeit, und dann auch nur wenn der urlaub genommen wird. bei einer urlaubsabgeltung gilt der anteilige urlaubsanspruch gemäss vertrag als anzusetzen, in dem fall also 2,5 tage pro monat, sind dann 15 tage die ausbezahlt werden müssen. die höhe des auszahlungsanspruchs ergibt sich aus dem entgeldfortzahlungsgesetz, es ist der durchschnittsverdienst der letzten 13 wochen zugrundezulegen ----------------- "Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen" Am 18.2.2010 von realey Hallo Thorsten D, leider falsch, der volle Urlaubsanspruch gilt definitiv wenn die 6 Monate voll sind und nicht erst nach 6 Monaten und ( im geringsten anzunehmenden Fall) einer Sekunde. -- Editiert am 18.02.2010 18:58 Am 18.2.2010 von blaubär49 .. die anfrage scheint mir ohne eine gesamtdarstellung der zeitlichen verhältnisse dieses AN nicht zu beantworten. wann hat er gearbeitet, welche vertragsverhältnisse, wieviel urlaub ist ggf. bereits verbraucht oder abgegolten ... ----------------- "... nach bestem Wissen .
Urlaubsabgeltung errechen 3,33 von 5 Sterne
Leserforumvon Struzel | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 29.06.2016 11:55
Danke und liebe Grüße, Torsten Am 29.6.2016 von guest-12309.07.2016 16:31:25 Die Urlaubsabgeltung zu berechnen ist Aufgabes des AG. ... Am 29.6.2016 von Struzel Zitat (von 1000kleinesachen):Die Urlaubsabgeltung zu berechnen ist Aufgabes des AG. Wie das Urlaubsentgelt berechnet wird, findet man in § 11 BUrlG :-) SMILE - wenn der AG aber der Meinung ist keine Urlaubsabgeltung zu zahlen, dann wird dieser auch die Berechnung für meine Fristsetzung nicht übernehmen wollen.
Leserforumvon guest-12311.09.2009 09:24:40 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 27.03.2009 04:43
Jetzt erhielt er die Abrechnung über die Urlaubsabgeltung und von dieser wurden doch SV-Beiträge und Lohnsteuer berechnet und abgezogen. ... Ist die Berechnung von SV-Beiträgen und Lohnsteuer auf die Urlaubsabgeltung rechtens oder hat der AN Anspruch auf eine Auszahlung der Urlaubsabgeltung ohne Abzüge?
Leserforumvon aq | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 18.03.2023 15:12
Zusätzlich erhält der T am Ende des Arbeitsverhältnisses noch eine Urlaubsabgeltung von 101€ da während der Anstellung dort kein Urlaub genommen wurde. Die zentrale Frage ist: Ist die Urlaubsabgeltung hoch genug? ... (Der gesetzliche Mindesturlaub scheint ganz grob 8% (20Tage bei ca 253Arbeitstagen) zu sein und 8% mal 1890€ wären schon 151€, und 8% x 4890€ wären 391€, daher egal wie man rechnet erscheint mir die Urlaubsabgeltung von 101€ zu niedrig.)
Leserforumvon dozent-k.meier | Arbeitsrecht | 0 Antworten | 30.03.2017 11:50
Ich habe eine Frage zur Berechnung der Urlaubsabgeltung nach Kündigung und bestehender Krankheit. ... Jetzt die eigentliche Frage: Für die Berechnung der Urlaubsabgeltung soll ja ein Durchschnittseinkommen der letzten 3 Monate errechnet werden das heißt für 13 Wochen. Da ich aber in den letzten 13 Wochen nur 6 Wochen Lohnfortzahlung erhielt und danach Krankengeld und Jobcenter Leistungen frage ich mich was alles mit in die Berechnung der 13 Wochen hinein kommt?
Leserforumvon Marielena | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 31.03.2020 15:48
Deswegen ist auch die Höhe der Urlaubsabgeltung schwer nachzuvollziehen. ... Und erhält der AN eine Abrechnung zum Betrag der Urlaubsabgeltung? ... In der Regel erhält der Arbeitnehmer unaufgefordert keine Aufstellung über die Berechnung zur Höhe der Urlaubsabgeltung.
Leserforumvon heyyhandsome | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 10.11.2022 20:21
Mein AG wünscht nun, dass ich mir diese Tage teilweise auszahlen lasse und bot mir eine Urlaubsabgeltung für 15,6 Tage an. ... Meine Berechnung wäre folgende mit Beispielzahlen: (Gesamtarbeitsverdienst / Arbeitstage in 13 Wochen) x ausstehende Urlaubstage = Abgeltungsanspruch. Für die Berechnung der Arbeitstage sind wieder die letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausschlaggebend.
Leserforumvon Erpel44 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 19.09.2023 13:29
Bis wann muss der AG die Urlaubsabgeltung zahlen? ... Müssen die mit Reinfließen in die Berechnung? ... Müssen die mit Reinfließen in die Berechnung?
Leserforumvon Salcao1987 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 15.06.2023 15:47
Guten Tag, die Berechnung bezieht sich ja auf die letzten 13 Wochen. ... Sonst würden die ja nur die letzten 8 Wochen zur Berechnung nehmen. ... Am 16.6.2023 von blaubär+ [quote=Salcao1987 ]Urlaubsabgeltung[/quote] Wieso Abgeltung?
Leserforumvon melka79 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 11.02.2009 18:38
Besteht das Recht auf Urlaubsabgeltung? Falls ja, was würde als Grundlage zur Berechnung der Abgeltung genommen werden, da in den Wochen vor Beendigung des Vertrages "nur" Elterngeld bezogen wurde.
Leserforumvon go497929-78 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 06.04.2022 15:26
Hallo liebes Forum, es geht um die Berechnung der Höhe der Urlaubsabgeltung. ... [editmessage]-- Editiert von go497929-78 am 06.04.2022 15:28[/editmessage] Am 6.4.2022 von Anami Letztens hatte dieser AN noch 43 Tage Urlaubs-Anspruch. https://www.anwalt.de/rechtstipps/entgeltabrechnung-urlaubsentgelt-nach-langer-krankheit_180623.html https://www.dr-drees.com/urlaubsabgeltung-bei-krankheit/ Zu beachten sind der für 15 Monate rückwirkende Anspruch, und das Bruttoeinkommen der letzten 13 Wochen. ... Ebenso fallen Weihnachtsgeld, Treueprämien und Gewinnbeteiligungen aus der Berechnung heraus.
Leserforumvon Ambros | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 03.11.2014 14:11
CJS" Am 3.11.2014 von Eidechse Die Berechnung von radfahrer999 steht nicht mit dem Gesetz in Einklang. Urlaubsabgeltung wird genauso berechnet wir Urlaubsentgelt und somit nach § 11 BUrlG. ... Um eine zutreffende Berechnung vorzunehmen müsste man allerdings noch wissen, an wie vielen Tagen in einer Woche gearbeitet wird.
Leserforumvon Krikri | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 28.09.2017 15:01
Mit Beendigung meines Vertrages gabs jetzt im September eine Urlaubsabgeltung, die dann nach den 10h/Woche berechnet wurde. ... Somit ist die Berechnung des Arbeitgebers hier falsch. ... Am 29.9.2017 von altona01 @Krikri, Wieviele Stunden wurden denn hier pro Arbeitstag zugrunde gelegt bei der Berechnung des Urlaubsentgelts?
Leserforumvon O W Bln | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 11.08.2010 19:33
Nachdem ich meine letzte Gehaltsabrechnung erhalten und festgestellt habe das keine Urlaubsabgeltung gezahlt wurde, habe ich meinen ehm. ... Nun meine Fragen: Besteht auch Recht auf Urlaubsabgeltung bei einer Kündigung in der Probezeit? ... Vielen Dank für weitere Antworten Mfg O.W. ----------------- "" -- Editiert am 11.08.2010 20:13 Am 12.8.2010 von altona01 http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/MBBerech.html Der Berechnung nach kostet der Mahnbescheid 90,-€.
Leserforumvon guest123-557 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 03.05.2006 14:52
Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht.
Leserforumvon arbeit123123 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 04.05.2017 13:18
Da ich bereits vor der Kündigung krankgeschrieben war, konnte auch während der anschließend erfolgten Freistellung keine Urlaubsabgeltung erfolgen. ... Meine Idee war es die Berechnung mit der Zahlungsaufforderung als Einschreiben mit einer Fristsetzung von 2 Wochen zu versenden. ... Meine Idee war es die Berechnung mit der Zahlungsaufforderung als Einschreiben mit einer Fristsetzung von 2 Wochen zu versenden.
Leserforumvon MJohn | Arbeitsrecht | 18 Antworten | 27.12.2012 17:35
Guten Abend, ich hätte gerne eure Hilfe bezüglich des Themas Urlaubsabgeltung. ... Die genaue Berechnung habe ich dem AG mit der zweiten Mahnung geschickt. ... Sie meinte auch dass meine Berechnung mit der Formel nicht stimmt.
Leserforumvon Felix123456 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 13.07.2020 13:31
Hallo, bei einer EM-Rente gilt die Urlaubsabgeltung als Hinzuverdienst, allerdings bei Zahlung nach Ende des Arbeitsverhältnisses für die jeweiligen Monate, in denen der Anspruch entstanden ist.
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