40 Ergebnisse für „tvöd urlaubsanspruch“

Leserforumvon Aeneo | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 09.05.2011 16:31
hallo an alle, ich bin bei meinem arbeitgeber an tvöd angelehnt angestellt und werde auch danach bezahlt. mein urlaubsanspruch richtet sich jedoch nach den gesetztlichen vorgaben, d.h. er lehnt sich nicht an tvöd an (25 anstatt 29 urlaubstage). weiß jemand, ob das zulässig ist? also, dass nach tvöd bezahlt wird, der urlaub aber nicht... bin für jede hilfe dankbar. mfg aeneo ----------------- ""
Leserforumvon schwami | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 11.01.2007 13:51
Meine Frage ist, wie hoch ist mein Urlaubsanspruch? ... Ansonsten siehe http://www.bmi.bund.de/cln_012/Internet/Content/Common/Anlagen/Themen/Oeffentlicher__Dienst/DatenundFakten/TVoeD/TVoeD,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/TVoeD.pdf Am 11.1.2007 von schwami Guten Abend, vielen Dank für deine Antwort, habe auch schon die Datei nachgeschaut,aber soviel schlauer bin ich auch nicht geworden. ... Die Extratage sind in den Urlaubsanspruch schon mit eingerechnet.
Leserforumvon miep02 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 09.01.2014 08:33
. § 26 Abs. 2 Buchstabe b) TVöD: "Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im Laufe eines Jahres, erhält die/der Beschäftigte als Erholungsurlaub für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs nach Absatz 1; § 5 BUrlG bleibt unberührt." § 5 Abs. 1 BUrlG: "Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt; b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet; c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet." § 13 Abs. 1 BUrlG: "Von den vorstehenden Vorschriften mit Ausnahme der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 kann in Tarifverträgen abgewichen werden.
Leserforumvon kara1512 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 12.11.2009 12:49
Nun die Frage: Wieviel Urlaubsanspruch hat er pro Monat? Der Arbeitsvertrag sagt dazu nichts aus und im TVöD wird auf den Arbeitsvertrag verwiesen. ... Gruß vom mümmel ----------------- " " Am 12.11.2009 von altona01 Da sich der Arbeitsvertrag auf den Tarifvertrag des öffentlichen Dienst - TVöD bezieht,(dabei wäre die genaue Formulierung der Bezugnahme im Vertrag schon hilfreich) dürfte folgendes aus dem TVöD gelten: § 26 Erholungsurlaub (1) 1Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Entgelts (§ 21). 2Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr bis zum vollendeten 30.
Leserforumvon fb513627-36 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 10.06.2020 09:47
Was anderes, das sich an den TVöD bezieht, steht dort nicht. Kündigungsfristen werden auch im Schreiben überhaupt nicht erwähnt, lediglich wie viele Tage der Urlaubsanspruch betragen soll wird erwähnt. ... Wird der vollständige TVöD in meinem Fall auch angewendet, weil der Arbeitgeber nicht definiert hat, welche Regelungen des TVöD ausgeschlossen sind?
Leserforumvon Atze Knatter | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 23.07.2006 01:36
MFG Atze Knatter Am 23.7.2006 von blaubär49 es kommt einmal mehr auf den tv an. im tvöd ist es so geregelt: urlaubsanspruch besteht für das jeweilige kalenderjahr. in dieser zeit ist der urlaub auch zu nehmen. geht das aus irgendwelchen gründen nicht, wird der urlaub übertragen bis zum 31.3., d.h.
Leserforumvon Schnulli74 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 03.09.2009 19:20
Am 3.9.2009 von guest-12327.06.2010 20:05:23 Ich glaube es gibt irgendwo ne Vorschrift das man ne bestimmte Zeit arbeiten muss um einen urlaubsanspruch zu erwirken. ... Da für Sparkassenbeschäftigte der TVöD gilt, ist die Urlaubsdauer altersabhängig. Sollte Schnulli74 35 Jahre alt sein, so beträgt der volle Urlaubsanspruch 29 Tage.
Leserforumvon Paul 3012 | Arbeitsrecht | 0 Antworten | 05.07.2018 19:13
Ich bin seit 2010 im ÖD nach Tvöd tätig.
Leserforumvon Amyling | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 25.11.2015 13:52
In meinem Arbeitsvertrag steht kein Urlaubsanspruch und auch nach mehrfachem Nachfragen bei dem Professor für den ich arbeite kam nur die Aussage, dass ich doch gar keinen Urlaubsanspruch hätte. ... Das heißt, Ihr Urlaubsanspruch beträgt 4 Tage, weil Sie einen Tag in der Woche arbeiten und nur für diesen Tag Urlaub beantragen müssen. ... Nein, denn §1 Abs. 3 des TVöD-Land, lautet: Dieser Tarifvertrag gilt ferner nicht für a) Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, b) wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte, c) studentische Hilfskräfte, d) Lehrbeauftragte an Hochschulen, Akademien und wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen.
Leserforumvon Charly83 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 16.01.2012 20:39
Jahresurlaubsanspruch 26 Tage besteht nach TVöD. ... Urlaubsanspruch entsteht in der Elternzeit nur für volle Monate. Da es dann nur 12 Tag sind besteht kein Urlaubsanspruch.
Leserforumvon MeineFrage2020 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 30.04.2020 09:04
Ich wechsel in den öffentlichen Dienst, TVöD gilt dann. Beim alten und neuen AG Urlaubsanspruch im Jahr von 30 Tagen. ... Ich hab gelesen wenn man in der 2.Jahreshälfte kündigt, hat man den vollen Urlaubsanspruch.
Leserforumvon onkelhardy | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 25.11.2007 10:20
Hallo, eine Mitarbeiterin unserer Station ging letztes Jahr in Mutterschutz und hatte die letzten drei Tage vorm Mutterschutz Urlaub. Nun kam aber das Kind zu früh auf die Welt. Die Mitarbeiterin wurde dann krank geschrieben und konnte somit die drei Tage Urlaub nicht nehmen.
Leserforumvon ripper2940 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 17.07.2016 09:20
Daraus resultiert: 30/12*9,5= 23,75 Arbeitstage Urlaubsanspruch. ... Der AG rundet den Urlaubsanspruch von 23.75 auf 23 Tage ab. ... Der AG rundet den Urlaubsanspruch von 23.75 auf 23 Tage ab.
Leserforumvon jannickxxnue | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 22.10.2018 10:23
Der Arbeitgeber kann doch auch sonst durch keine Formulierung den Urlaubsanspruch "verhindern", wieso sollte dies in meinem Fall möglich sein? ... Am 22.10.2018 von muemmel Der Arbeitgeber kann doch auch sonst durch keine Formulierung den Urlaubsanspruch "verhindern", wieso sollte dies in meinem Fall möglich sein? ... Am 22.10.2018 von blaubär+ Ist zwar auf den TVöD bezogen, gilt aber vom Grundsatz her auch wohl für dich: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/ausbildung-3521-arbeitsverhaeltnis-mit-demselben-arbeitgeber_idesk_PI13994_HI9582067.html -- Editiert von blaubär+ am 22.10.2018 13:24
Leserforumvon saphira11 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 14.10.2008 21:16
Ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst (TvöD) und habe ab Oktober 2008 meine wöchentliche Arbeitszeit von 39 auf 19,5h reduziert. Mein Urlaubsanspruch beträgt in meiner Altersstufe für eine Vollbeschäftigte 29 Tage. ... Genauso hätte sich der Urlaubsanspruch stark verändert, wenn ich im Dezember wieder entschieden hätte voll zu arbeiten.
Leserforumvon evestar | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 05.04.2006 16:57
Was ist mit dem Urlaubsanspruch bei Kündigung? ... Was steht da konkret zur Geltung des TVÖD? ... Es gibt keinen TVÖD Ost oder West.
Leserforumvon MarkusL26 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 06.09.2010 19:09
Hallo, vielleicht weiss jemand eine Antwort auf folgende Frage: Ich bin im TVÖD beschäftigt und habe zum Ende des jetzigen Monats gekündigt, bin seit dem 02.08.2010 beschäftig. Nun sagt man mir, mir würde nur ein Urlaubsanspruch für den Monat September zustehen (2 Tage bei 29 Gesamttagen). 1.)
Leserforumvon Amber123mitglied | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 31.12.2019 12:19
Zitat (von muemmel):Insofern besteht hier der Anspruch auf 6 Tage für 3 Monate Betriebszugehörigkeit Nein, der Urlaubsanspruch errechnet sich wie folgt: 27 Tage / 12 Monate * 3 Monate = 6,75 Tage. ... Aber der Arbeitgeber hat ja längeren Urlaub genehmigt, als zu dem Zeitpunkt "verfügbar". -- Editiert von Amber123mitglied am 31.12.2019 17:08 Am 31.12.2019 von blaubär+ Der Urlaubsanspruch klettert nicht peu a peu von Jan-Dez. ... Allerdings muss sich der Arbeitnehmer den zu viel genommenen Urlaub in einem nachfolgenden Arbeitsverhältnis anrechnen lassen: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/beendigung-des-arbeitsverhaeltnisses-312-zu-viel-genommener-urlaub_idesk_PI13994_HI2997311.html Am 1.1.2020 von muemmel Hieraus folgt, dass der Fragesteller Anspruch auf 7 Urlaubstage hat.
Leserforumvon Kaulbarsch | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 28.04.2014 10:08
Dort fand ich die Regelung des §5 BuRlG der besagt, dass mir der volle Urlaubsanspruch zusteht, da ich länger als ein halbes Jahr gearbeitet habe. Nun frage ich mich, stehen mir 20 Tage (5 Tage Woche - BuRlG) oder 29 Tage (TVöD) zur Verfügung ? ... Der TVöD geht also vor. ----------------- "" Am 28.4.2014 von Kaulbarsch Ok Danke.
Leserforumvon Nika2005 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 15.04.2020 11:41
Mein derzeitiger Urlaubsanspruch beträgt 28 pro Jahr. ... Wie verhält es sich jetzt mit dem Urlaubsanspruch bei meinem alten Arbeitgeber? ... Mein derzeitiger Urlaubsanspruch beträgt 28 pro Jahr.
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