29 Ergebnisse für „teilzeitarbeit urlaubsanspruch“

Leserforumvon neuhierecht123 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 07.08.2014 19:54
Leider besitzt ein Praktikant keinen Urlaubsanspruch. Ist es rechtlich möglich die Gleitzeitarbeit und den Urlaubsanspruch unterschiedlich auszulegen? ... Und wenn du täglich nur 1 Stunde arbeitest, d.h. an fünf Tagen, hast du 20 Tagen Urlaubsanspruch.
Leserforumvon clowis | Arbeitsrecht | 20 Antworten | 23.05.2008 21:20
Urlaubsanspruch habe ich 5 Wochen, egal wie man es rechnet. ... Somit ist mein eigener Urlaubsanspruch ja nur noch 21 Tage. ... Am 27.5.2008 von clowis Hallo, ich möchte es nochmals genau schreiben: ich habe 16 Tage Urlaub, laut der Rechnung der Teilzeitarbeit.
Leserforumvon Nello | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 27.09.2012 12:26
. ----------------- "" Am 28.9.2012 von Bruno069 Hallo zusammen, hier greift dann die Gesätzliche Regelung die die Lücken im AV füllt von 24 Werktage jährlich, aber der volle Urlaubsanspruch von 24 Werktage wird erstmalig nach sechsmonatigen Bestehen des AV erworbern.Jetzt müsstest du dir mit der Formel ausrechen wie viele Urlaubstage dir sogar dieses Jahr zustehen.
Leserforumvon hermannBB | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 08.10.2004 13:56
Teilzeitarbeit. ... Am 11.10.2004 von altona01 Zum Urlaub: Alle in einer Firma haben den gleichen Urlaubsanspruch.
Leserforumvon JuttaK | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 27.10.2017 10:34
/Monat) entspricht, erwirbt die Werkstudentin einen Urlaubsanspruch von 2,5 Tagen." ... Denn die Urlaubsregelung für JuttaK bezieht sich offenkundig darauf, dass Urlaubsanspruch nur für volle Monate erworben wird. ... Dazu s.a.: http://www.zeit.de/karriere/beruf/2013-03/arbeitsrecht-teilzeitarbeit-urlaubsanspruch .. u.v.a.
Leserforumvon go616230-31 | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 14.10.2022 10:02
Ich war jedoch überrascht, dass der Arbeitgeber davon ausgeht, dass ein Urlaub in der Zeit der Teilzeitarbeit einen vollen Urlaubstag verbraucht. ... Es ist entscheidend, an wie vielen Tagen die Woche man arbeitet, um den Urlaubsanspruch zu berechnen. ... Damit erwirbst du einen Urlaubsanspruch.
Leserforumvon sushi82 | Arbeitsrecht | 16 Antworten | 28.05.2014 20:37
Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet. ----------------- "" Am 28.5.2014 von hamburger-1910 In 2014 besteht voller Urlaubsanspruch! ... Da Ihnen Ihr Arbeitgeber mit 30 Urlaubstagen einen über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehenden Urlaubsanspruch gewährt, könnte er theoretisch diesen zusätzlichen Urlaubsanspruch etwa im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag besonderen Einschränkungen unterwerfen. ... Wenn alles so kommt, wie bisher geplant, dann wird der Urlaubsanspruch für dieses Jahr bei der TE nur 9/12 umfassen.
Leserforumvon ananymus | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 22.01.2015 13:43
Die Elternzeit beträgt 12 Monate, direkt danach würde ich gerne den entstandenen Urlaubsanspruch während dieser Zeit nehmen. ... Vielen Dank und liebe Grüße ananymus ----------------- "" Am 22.1.2015 von dummfragerin Während der Elternzeit entsteht kein Urlaubsanspruch, es sei denn man arbeitet in der Elternzeit in Teilzeit. ----------------- "" Am 22.1.2015 von Herr Müller 176 beeg (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) § 17 Urlaub (1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub , der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet. (2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren . ... kann wenn er davon gebrauch macht muss er es ihnen allerdings auch mitteilen das ist aber nur die "halbe miete" dazu kommt die zeit des mutterschutzes/beschäftigungsverbot muschg § 17 Erholungsurlaub Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten.
Leserforumvon Michoko | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 27.02.2018 13:17
Zusatzvertrag bekommen über die Regelung der Teilzeitarbeit während der Elternzeit. ... Nun geht es mir um den Urlaubsanspruch während dieser Zeit, also vom 9.4. - 8.10.18. ... Dann komme ich also auf 14 Tage Urlaubsanspruch vom 9.4.-8.10.18.
Leserforumvon Beautyholic | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 23.10.2012 16:05
LiebeCommunity, Ich muss mich mal wieder an euch wenden. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantrag. Meine Tochter ist jetzt 16 Monate alt und ich gehe wieder Teilzeit arbeiten allerdings bei einem anderen Arbeitgeber.
Umsetzung Teilzeitarbeit 4 von 5 Sterne
Leserforumvon marcolandshut | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 11.08.2015 09:18
Diese 16 Stunden hätte ich gerne auf eine 5 Tage-Woche aufgeteilt (Urlaubsanspruch dann voll = 30Tage) Da meine Frau aber 3 Tage / Woche arbeitet, werde ich die 16h effektiv an zwei Arbeitstagen einbringen. ... natürlich immer unter dem Vorbehalt, dass es der Dienstposten zulässt. marcolandshut Am 11.8.2015 von blaubär+ /// Diese 16 Stunden hätte ich gerne auf eine 5 Tage-Woche aufgeteilt (Urlaubsanspruch dann voll = 30Tage) ... werde ich die 16h effektiv an zwei Arbeitstagen einbringen.
Leserforumvon darilla | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 21.01.2008 16:03
Eine Teilzeitarbeit während der Elternzeit ist erlaubt. zu 4.: Der AG hat grundsätzlich Recht. ... Am 21.1.2008 von blaubär49 .. ich teile die auffassung von hh nicht. für die zeit des beschäftigungsverbotes sollte der Ag von der krankasse eine rückvergütung für die gehaltsfortzahlung bekommen haben. http://www.mdr.de/escher/archiv/1683937.html die andere frage ist, wie das mit dem alten urlaubsanspruch ist. er steht ihr grundsätzlich zu. aber die rechnerei mit den stunden führt in die irre - es geht darum, dass AN mind. vier wochen urlaub nehmen können. ein anderes problem der darstellung: die hauptfrage ist, wie sich die arbeitszeit (damals, aber auch jetzt) auf die wochentage verteilen. bei 26 wochenstunden mag es noch stimmen, dass ein fünf-tage-wochenmodell zugrunde gelegt wird. aber es kann auch ganz anders sein: schichtmodelle können innerhalb einer periode stark variieren. bei 10 wochenstunden wird es eher unwahrscheinlich sein, dass die pädagogin jeden tag nur 2 stunden arbeitet,vielleicht sind es 2*5 stunden?? dann jedenfalls muss der urlaubsanspruch alt sozusagen umgerechnet und den neuen verhältnissen angepasst werden.
Leserforumvon rubyrubinstein | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 23.10.2009 09:47
Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet. Wenn du also 2010 nicht erscheinst (bei 2 J Elternzeit), hast kann die der AG, soweit ich weiß 12/12 Urlaubsanspruch abziehen.
Leserforumvon rbode | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 13.05.2009 01:48
Der Urlaubsanspruch wird für die 2 Monate auch anteilig der 15h zu 38,5h errechnet. ... In §17 heist es ja, dass die Kürzung für jeden vollen Kalendermonat nicht bei Teilzeitarbeit vorgenommen werden kann. Genaueres zum Urlaubsanspruch bei Elternzeit und Teilzeit ist aber nicht genannt.
Leserforumvon Mami2006 | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 29.06.2005 09:04
Urlaubsanspruch besteht auch für die Zeit der Mutterschutzfrist (§ 17 MuSchG). ... Teilzeitarbeit bis 30 Std.... @hh ".....und für das letzte Jahr der Elternzeit Teilzeitarbeit anzustreben.
Leserforumvon honigbiene90 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 09.01.2017 10:35
Am 9.1.2017 von fb367463-2 Diese Broschüre hilft Ihnen bei Fragen rund um die Teilzeitarbeit weiter: https://www.google.de/url?... im Arbeitsvertrag zum Urlaubsanspruch?
Leserforumvon isaboa | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 01.08.2012 10:36
Hallo, ich hätte eine Frage zu meinem Urlaubsanspruch! ... Mein Urlaubsanspruch sind 31 Tage. ... Vermutlich wurde nach dem Wechsel in die Teilzeit mit Ihnen nicht erörtert, wie sich ihr Urlaubsanspruch jetzt gemäß der Teilzeitarbeit bemisst, sodass weiterhin der Wert von 31 Urlaubstagen in den Köpfen war.
Leserforumvon Dase1 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 26.10.2013 00:28
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Artikel 267 AEUV folgende Frage vorgelegt: Ist das einschlägige Unionsrecht, insbesondere § 4 Nr. 1 und 2 der Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit im Anhang der Richtlinie 97/81 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit in der durch die Richtlinie 98/23 geänderten Fassung, dahin auszulegen, dass es nationalen gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen oder Gepflogenheiten entgegensteht, nach der bei einer mit der Änderung der Zahl der wöchentlichen Arbeitstage verbundenen Änderung des Beschäftigungsausmaßes eines Arbeitnehmers das Ausmaß des noch nicht verbrauchten Anspruchs auf Erholungsurlaub, dessen Ausübung dem Arbeitnehmer im Bezugszeitraum nicht möglich war, in der Weise angepasst wird, dass der in Wochen ausgedrückte Urlaubsanspruch der Höhe nach zwar gleich bleibt, jedoch hierbei der in Tagen ausgedrückte Urlaubsanspruch auf das neue Beschäftigungsausmaß umgerechnet wird?
Leserforumvon Miran2013 | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 29.01.2019 10:54
Habe meinen Chef gebeten den Urlaubsanspruch von meiner Elternzeit von 3 Jahre zu bezahlen! ... Satz 2 Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet. ... Nur darf der AG den Urlaubsanspruch eben um je 1/12 kürzen und muss das dem AN mitteilen.
Leserforumvon Unwissenderrecht123 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 14.01.2016 21:20
Da steht aber auch folgender Satz und zwar direkt dahinter: Hat der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer rechtzeitig verlangten Urlaub nicht gewährt, wandelt sich der im Verzugszeitraum verfallene Urlaubsanspruch in einen auf Gewährung von Ersatzurlaub als Naturalrestitution gerichteten Schadensersatzanspruch um Wenn die AN den Urlaub also nicht verlangt hat, dann steht ihr auch kein Schadenersatzanspruch zu und Ansprüche aus 2015 und davor sind verfallen. ... Andererseits darf man Arbeitnehmer nicht wegen der Teilzeitarbeit benachteiligen. ... Letztendlich wird es darauf ankommen, ob hier wirklich eine Benachteiligung wegen der Teilzeit vorliegt, also der geringere Urlaub ausschließlich wegen der Teilzeitarbeit zustandekommt.
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