25 Ergebnisse für „rückzahlung weihnachtsgeldes“

Leserforumvon regnig | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 01.12.2010 21:37
Ich habe eine Frage an bezüglich der Rückzahlung des Weihnachtsgeldes im Falle einer Kündigung: Mit dem Novembergehalt ist jetzt Ende November 2010 das vereinbarte Weihnachtsgeld ausgezahlt worden. ... April des folgenden Jahres ist der Arbeitnehmer zur Rückzahlung des zuletzt gezahlten 1/2 Gehaltes verpflichtet." ... April des folgenden Jahres ist der Arbeitnehmer zur Rückzahlung des zuletzt gezahlten 1/2 Gehaltes verpflichtet."
Leserforumvon tobi1980123 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 03.01.2011 19:03
Hallo, ich habe die Chance einen neuen Job zu bekommen. Meinem momentanen Arbeitgeber habe ich mitgeteilt, dass ich vor Ende meiner Kündigungsfrist (sechs Wochen zum Quartalsende) unser Arbeitsverhältnis beenden möchte. Mir wurde heute mitgeteilt, dass ich bei Ausscheiden vor dem 31.03. das gesamte Weihnachtsgeld vom letzten Jahr zurückzahlen muss.
Leserforumvon rammler_b | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 05.05.2011 08:25
1. er hat natürlich Recht und kann den Betrag einfordern 2. er hat eine gesetzeswidrige Kündigung ausgesprochen 3. hätte er die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten würde sein Anspruch auf Rückzahlung verfallen, da ich eine Frist von 2 Monaten hätte. ... Umfasst die Rückzahlung nur den netto Betrag des Weihnachtsgeldes. ... Sollte der AG Sie auf Rückzahlung verklagen, können Sie in der Geschäftsstelle des Arbeitgerichts Ihren Widerspruch begründen.
Leserforumvon Ric | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 02.12.2005 15:42
Hallo zusammen, ich weiß echt nicht mehr weiter. Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 31.01.2006. Der AG kann aus polit. und wirtschaftl. gründen noch nicht sagen ob es zur Vertragsverlängerung kommt.
Leserforumvon delSchreiero | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 25.01.2005 13:32
Am 25.1.2005 von hh Eine pauschale Pflicht zur Rückzahlung des Weihnachtsgeldes gibt es nicht.
Leserforumvon NicoS87 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 29.11.2011 00:00
In meinem Vertrag ist keine Reglung zur Rückzahlung des Weihnachtsgeldes verfasst. ... Die Frage ist jetzt, ob eine Rückforderung des Weihnachtsgeldes rechtens ist obwohl vor der Auszahlung gekündigt wurde. ... vielen Dank gruß Nico ----------------- "" -- Editiert NicoS87 am 29.11.2011 00:04 -- Editiert NicoS87 am 29.11.2011 00:04 Am 29.11.2011 von a3hz3x Im Arbeitsvertrag kann eine Vereinbarung getroffen werden, nach der ein Arbeitnehmer zur Rückzahlung des Weihnachtsgeldes verpflichtet ist, wenn er innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Zahlung des Weihnachtsgeldes aus dem Betrieb ausscheidet.
Leserforumvon sok_1976 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 06.11.2010 07:44
Es kommt also auf die Höhe des Weihnachtsgeldes an. ----------------- "" Am 6.11.2010 von guest-12309.07.2016 16:31:25 @hamburgerin01 den punkt 3 aus dem link halte ich aber auch für wichtig: "3.
Leserforumvon karin.r | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 13.12.2007 12:13
., weil dies ja in dem 1. arbeitsvertrag so steht mit den 2 wochen zum wochenschluss. ausserdem wurde auch nichts vereinbart bzgl. der rückzahlung des weihnachtsgeldes. dieses wurde sowieso schon um die hälfte gekürzt, so daß sich nun die frage stellt, ob man dieses weihnachtsgeld ohne irgendeine regelung zurückzahlen muss. ich weiss, das ist eine schwierige lage, aber vielleicht hat der ein oder andere ja schon die nötigen erfahrungen und kann mir weiterhelfen. solange sag ich erstmal danke schön und gruss karin.r Am 13.12.2007 von blaubär49 .. wenn wegen des weihnachtsgeldes nichts vereinbart ist, brauchst du dir auch keine sorgen zu machen. .. hinsichtlich der kündigung dürfte wohl der zweite vertrag gelten, wobei unklar bleibt, ob nun dieser tv greift - wenn nicht, müssten die allg. gültigen gesetze greifen, hier: §622 bgb. wobei unklarheiten zulasten des ag gehen und du dir die günstigere möglichkeit aussuchen kannst.
Leserforumvon go472666-29 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 16.08.2017 22:43
Kann ich also die Zahlung des Weihnachtsgeldes zum 26.-28. ... Wenn du nach der Auszahlung kündigst, hat AG keinen Anpruch auf Rückzahlung.
Leserforumvon HeikoHorst | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 25.01.2011 09:36
Hallo an Alle, ich habe zu der Thematik noch einen Zusatzfrage: Im Arbeitsvertrag steht der hier mehrfach zitierte Passus (also Rückzahlung des Weihnachtsgeldes bei Kündigung vor dem 31.3.), aber das Datum im Arbeitsvertrg lautet konkret: ... vor dem 31.03.2005 . meine Frage lautet daher: ist das so zu interpretieren, dass dieses Datum feststeht, d.h. der Passus ab dem Jahr 2006 seine Wirkung verliert und damit keine Rückzahlungspflicht mehr besteht oder dass der Passus sinngemäß auch in den Folgejahren seine Gültigkeit behält? ... Vielen Dank schon mal im Voraus ----------------- "" Am 25.1.2011 von guest-12309.07.2016 16:31:25 quote:Im Arbeitsvertrag steht der hier mehrfach zitierte Passus (also Rückzahlung des Weihnachtsgeldes bei Kündigung vor dem 31.3.), aber das Datum im Arbeitsvertrg lautet konkret: ... vor dem 31.03.2005 .
Leserforumvon 53xgn0m | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 26.04.2010 21:40
Die Zahlung eines Weihnachtsgeldes erfolgt unter dem ausdrücklichen Rückzahlugsvorbehalt, sollte das Dienstverhältnis durch die Zahnarzthelferin bis zum 31. ... Hier kann evtl. die Pfändungsgrenze unterschritten worden sein, vielleicht hätte die Rückzahlung auf mehrere Monate gestreckt werden müssen. Aber dies ändert nichts an der Rückzahlung als solches. ----------------- "Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung!
Leserforumvon darkminds73 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 08.03.2011 20:09
Zuerst einmal,es geht um eine evtl Rückzahlung des Weihnachtsgeldes,da ich gekündigt habe.Es gibt eine Klausel im Arbeitsvertrag,da steig ich aber nicht ganz durch.Ich geb mal erst einen Wortlaut...
Leserforumvon 123Frage123mitglied | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 23.11.2016 16:27
Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich der Rückzahlung des Weihnachtsgeldes.
Leserforumvon mandatory | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 25.02.2009 15:05
Somit steht die Rückzahlung des Weihnachtsgeldes wohl außer Frage. ... Hier stellt sich mir die Frage, ob die Aufforderung zur Rückzahlung der Prämie überhaupt ihre Gültigkeit besitzt, da ja damit die geleistete Arbeit im dritten Quartal belohnt werden soll und die Kündigung drei Monate zu früh bzw. vor Fälligkeit erfolgte.
Leserforumvon terrax20 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 08.06.2004 06:44
Hier dürfte eine Rückzahlung nicht in betracht kommen, es wird aber nur anteilmäßig ausgezahlt. ... Es geht hier nicht um die Rückforderung des Weihnachtsgeldes, sondern darum, ob überhaupt ein Anspruch auf Zahlung besteht.
Leserforumvon MSiede | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 14.01.2004 13:56
Eine rechtliche Grundlage für die Rückzahlung des Weihnachtsgeldes sehe ich ebenfalls nicht, da dem AG bei der Zahlung bereits bekannt war, dass der Arbeitsvertrag nur bis zum 31.01.04 läuft.
Leserforumvon Foma123 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 11.11.2022 08:30
Genauso überwiegend wie eine Rückzahlung in den ersten Monaten des Folgejahres. ... [/quote]Aus den Formulierungen und besonders der Formulierung "Rückzahlung bei Ausscheiden bis zum 31.3 des Folgejahres" schließe ich eindeutig eine Honorierung der Betriebstreue [quote] Eine Klausel in einem Arbeitsvertrag, die die Zahlung des Weihnachtsgeldes an das Bestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses knüpft, kann selbst dann zulässig sein, wenn der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht in der Sphäre des Arbeitnehmers liegt, sondern auf einer betriebsbedingten Kündigung vom Arbeitgeber beruht (BAG, Urteil v. 18.01.2012, 10 AZR 667/10).[/quote] [quote] Mit der Sonderzahlung kann der Arbeitgeber auch die zukünftige Betriebstreue honorieren und die Zahlung des Weihnachtsgeldes davon abhängig machen, dass Sie über einen bestimmten Stichtag hinaus noch einen zumutbaren Zeitraum für das Unternehmen tätig sind (BAG, Urteil v. 21.05.2003, 10 AZR 390/02).
Leserforumvon altmärker | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 26.11.2012 20:24
. ----------------- "" Am 26.11.2012 von Jennerwein also ich kenne das schon, daß die Höhe eines Weihnachtsgeldes durchaus mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit variieren könnte - falls dadurch die Betriebstreue "belohnt" werden soll allerdings müsste man erstmal die Anspruchsgrundlage anhand bestehender Vereinbarungen überprüfen, bevor man in deinem Einzelfall genaueres sagen könnte ----------------- "Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare. ... Möglichkeit gebrauch machen, eine Rückzahlung zu verlangen, falls das Arbeitsverhältnis vom AN vor dem 01.04. 2013 beendet wird oder der AG aus verhaltensbedingten Gründen das AV zum 31.03.13 kündigt."... Wird die Zahlung des Weihnachtsgeldes an die vorherige Unterzeichnung dieser Vereinbarung geknüpft. wird nichts anderes übrig bleiben, als zu unterschreiben, um das Geld zu bekommen (und auf eine etwaige Unwirksamkeit zu hoffen, falls es mal zum Streitfall kommen sollte) ----------------- "Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
Leserforumvon ffb0815 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 26.01.2012 11:32
NAMEN im Emailverkehr: Ludwig: Geschäftsführer Karin: Buchaltung Christian: ICH 1.Email Buchhaltung Hallo Christian, gerade hat Ludwig mir mitgeteilt, dass Du nur 50 % des Weihnachtsgeldes zurückzahlen muß. ... Eine Pflicht zur Rückzahlung von Weihnachtsgeld besteht nur, wenn im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung eine entsprechende Rückzahlungsklausel vereinbart worden.
Leserforumvon schlumpfenmama | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 01.12.2008 21:15
Vorraussetzung für die Auszahlung des Weihnachtsgeldes ist ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis zum 31.12. ... Es ist nichts über eine Rückzahlung (wie die Klausel im Arbeitsvertrag) in der Betriebsvereinbarung geschrieben.
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