27 Ergebnisse für „rückzahlung arbeitsamt“

Leserforumvon acc42003 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 03.02.2009 17:08
ich bin rehafall, seit 2005 arbeitslos und beziehe hartz 4 mit wohngeld. das arbeitsamt wollte mich anfang 2007 in eine profilingmaßnahme stecken und dafür habe ich zu hartz 4 einen so genannten mehrbedarf bekommen, um die unkosten wie fahrtgeld etc. abdecken zu können. da ich im krankenhaus war, hat es damals mit dieser maßnahme nicht geklappt. das arbeitsamt hat mir dann aber trotzdem weiter mehrbedarf bezahlt. ich selbst bin kein arbeitsamtmitarbeiter und für was man nun genau mehrbedarf bekommt wissen wahrscheinlich diese oftmals selber nicht. so bekam ich dann ab diesem zeitpunkt monatlich 110 euro mehrbedarf zu meinem harzt, ich dachte das ist da ich rehafall bin und dementsprechend mehrbedarf habe, das es für die maßnahme ist, wusste ich nicht. jetzt, februar 2009, kommt das arbeitsamt und sagt ich muss diesen falsch ausgezahlten mehrbedarf wieder zurück bezahlen. das wären alles in allem gut 2600 euro. ich falle gerade wie aus allen wolken. für den arbeitsamt mitarbeiter liegt die schuld allein bei mir und ich soll von meinem lächerlichen hartz 4 nun monatlich 50 euro des betrages abstottern. sicherlich war ich etwas unverblümt aber ist das rechtens? meine fragen: 1.) wieviel darf mir das arbeitsamt von hartz 4 abziehen, dieser betrag liegt in meinen augen sowieso schon am existenzminimum?
Leserforumvon Jäzzmän | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 02.03.2007 11:53
Habe mich dann gleich beim Arbeitsamt gemeldet und bekam ca. 730,00€ Arbeitslosengeld I. Ich bekam auch Vermittlungsvorschläge vom Arbeitsamt, haben mir aber nicht zugesagt, da ich nicht zu einer Zeitarbeitsfirma möchte, und da das ja nur "Vorschläge" sind, habe ich mich nicht beworben... ... Das Arbeitsamt hat dann gesagt es meldet sich, nachdem das ärztliche Gutachten vorliegt.
Leserforumvon Talha | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 17.07.2010 00:56
Ich bekomme Leistung zum Lebensunterhalt vom Arbeitsamt. ... Das habe ich aber auf dem Antrag vom Arbeitsamt angegeben.
Leserforumvon fieldsofsunset | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 27.08.2005 18:43
Nachdem ich nach kurzer Arbeitslosenzeit wieder eine Beschäftigung hatte, habe ich dies dem Arbeitsamt (leider nur telefonisch) mitgeteilt, jedoch haben die mir weiterhin Arbeitslosengeld überwiesen. ... Vielen Dank & viele Grüße Max Schmidt ----------------- " " -- Editiert von Max Schmidt am 23.04.2006 16:04:41 Am 24.4.2006 von zuspät Mein Rat an Menschen, die unberechtigt und ohne ihr zutun zuviel vom Arbeitsamt bekommen: Überweist das zuviel erhaltene Geld SOFORT an das Arbeitsamt zurück. ... Ich war Ende 2002, Anfang 2003 bei ihm gewesen, weil das Arbeitsamt ca. 2.100 euro von mir zurückverlangte,weil ich eine Nebenbeschäftigung ausgeübt hatte, während ich arbeitslos war, die ich jedoch odnungsgemäß angegeben hatte, aber das Arbeitsamt versäumt hatte mir weniger zu bezahlen.
Leserforumvon Holger76 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 07.11.2012 20:44
Das Arbeitsamt fordert nun natürlich Geld zurück. ... Genauso wie die Miete, die das Arbeitsamt weiter gezahlt haben will an den Vermieter, obwohl sie sich lange als arbeitend gemeldet hatte.
Leserforumvon onkelsam | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 21.01.2010 20:48
Ich bekomme heute einen Brief vom Arbeitsamt, in dem angekündigt wird, man wolle von mir für einen zu unrecht bezahlten Zeitraum 24.1.2005 - 28.3.2005 das Arbeitslosengeld zurück.
Leserforumvon Violette456 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 05.12.2010 19:00
----------------- "" Am 5.12.2010 von wirdwerden Fristlose Kündigung, das dürfte nichts mit Rückzahlung der Förderung zu tun haben, weil er das nicht zu vertreten hat.
Leserforumvon stwe | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 29.07.2004 19:18
Arbeitsamt hat noch nicht überwiesen; Unterhalt gibt es nicht mehr usw.
Leserforumvon Joe80 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 02.03.2009 16:05
Hallo, das Arbeitsamt fordert von mir ein AL2-Zahlung vom 01.12.2007 zurück.
Leserforumvon Marita2 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 01.06.2006 22:00
Wenn diese Mitarbeiter dann im September wieder eingestellt werden, gibt es doch meines Wissens eine Unterstuetzung vom Arbeitsamt, da ja Arbeitslose eingestellt wurden, oder irre ich mich dass Eventuell wird die Firma dann auch unter einem anderen Geschaeftsfuehrer wiedereroeffnet. ... Denn es gibt da nicht nur für den AG Nachteile, sondern - Rückzahlung zu unrecht gezahlten Arbeitslosengeldes - Strafe wegen evtl. ... Die Sache mit der Schwarzarbeit, den Strafen und der Rückzahlung des alg, steht auf nem anderen Blatt.
Leserforumvon kalteFüße | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 24.11.2004 16:41
Ich würde auf jeden Fall beim Arbeitsamt vorstellig werden. ... Am 25.11.2004 von MarionH Die tatsächlichen Fahrtkosten können bereits als Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden, dann habt ihr das Geld direkt mehr, als am Jahresende als Rückzahlung vom Finanzamt.
Leserforumvon Husky78 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 08.08.2017 20:47
Zitat (von Husky78):in dieser Vereinbarung niedergelegten Pflichten Davon steht keine im Zusamenhang mit der Schulung, einer Rückzahlung o.ä? Am 8.8.2017 von Husky78 Der §6 bezieht sich auf §5 der mich dazu verpflichtet beim Arbeitsamt mich zu melden da aber Ich zum 01.09.17 schon ein neuen Arbeitgeber habe, entfällt dies. ... Also auch nix von einer Rückzahlung einer Weiterbildung von 2015 oder irre Ich mich jetzt?
Leserforumvon Jazzemann | Arbeitsrecht | 24 Antworten | 03.04.2024 13:30
Im Vertrag steht auch,wenn die Rückzahlung in einem Stück nicht möglich ist,dann Zinsen anfallen. ... Ich werde über das Arbeitsamt eine Umschulung machen,so habe ich es vereinbart,Beginn 06.05.2023,im Home Office, so dass ich bei meinem Kind sein kann. ... [quote=Jazzemann]Ich werde über das Arbeitsamt eine Umschulung machen, so habe ich es vereinbart[/quote] Ha, da ist das nächste Krümel !!
Leserforumvon delbracht | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 30.08.2015 01:49
Hat diese fristlose Kuendigung irgendwelche weiteren Folgen, zB. im Umgang mit dem Arbeitsamt? ... Zitat:Hat diese fristlose Kuendigung irgendwelche weiteren Folgen, zB. im Umgang mit dem Arbeitsamt? ... Am 30.8.2015 von muemmel Hat diese fristlose Kuendigung irgendwelche weiteren Folgen, zB. im Umgang mit dem Arbeitsamt?
Leserforumvon foppa | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 30.03.2004 14:27
Was muss man dabei beachten um keine Probleme mit dem Arbeitsamt zu bekommen ? ... Wenn die Termine alle auf dem Papier stimmen, interessiert das keinen Beamten vom Arbeitsamt, versprochen. ... Das kan man auch mit dem Arbeitsamt absprechen ohne negative Folgen zu erwarten.
Leserforumvon strudelbrain | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 20.10.2008 14:21
Heute hatte ich ein Telefongespräch mit der Bezügestelle, die mir sagte, sie müssten mir auch einen neuen Gehaltsnachweis für das Arbeitsamt ausstellen. ... Da bei Bezug von Urlaubsageltung der Anspruch auf Alg I ruht, ist da vermutlich eine Rückzahlung des Alg I fällig.
Leserforumvon gast10 | Arbeitsrecht | 0 Antworten | 11.01.2010 22:36
Allenfalls könnte der Mitarbeiter vom Leistungsverweigerungsrecht gebrauch machen, wenn ihm also drei Monate rückwirkend entzogen werden, oder er könnte dann sein außerordentliches Kündigungsrecht ausüben, um vom Arbeitsamt keine Sperre zu erhalten. ... Die meisten von uns werden jedoch die Existenz mit dem Einkommen bestreiten müssen, so dass eine Rückzahlung kaum möglich ist. ... Da dem Mitarbeiter das Einkommen vor dem Insolvenzereignis ja zur Verfügung stand und vorerst mangels Rückzahlungsmöglichkeit dieser Zustand so bleibt, würde vermutlich das Arbeitsamt eine fristlose Eigenkündigung nicht akzeptieren.
Leserforumvon Elfan | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 23.01.2009 18:00
Hallo, am 1.09.08 trat ich mein Einsteigerqaulifikationsjahr (1 Jähriges bezahltes Praktikum vom Arbeitsamt aus) an... ... Am 22.4.2012 von NURAYK hallooo unswar ich hab einen Problem Ich habe bei der EQj maßnahme teilgenommen mir wurde es durch arbeitsamt in höhe 200 bezahlt meine frage ist an euchhhhh ? ... Bzgl. der Rückzahlung des Geldes vom Arbeitsamt kann ich ncihts sagen, aber ich könnte mir schon vorstellen, dass sie das zurückfordern würden. ----------------- "Scientia potentia est.
Leserforumvon Longjack | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 10.06.2010 11:47
Die Praxis selbst hat auch erst im Juli letzen Jahres geöffnet, der Inhaber ist also Existenzgründer und bekommt gewisse Förderungen für seine Mitarbeiter vom Arbeitsamt (zurzeit neben meiner Frau noch eine angestellte Physiotherapeutin). ... Damit ihr Chef nicht die Fördergelder vom Arbeitsamt verliert bzw. diese reduziert werden, schlug er seinerzeit meiner Frau vor, sie könne ihm ja monatlich 200 Euro "bar auf die Hand" zurückzahlen (genau wäre die Differenz rd. 682 Euro netto zu rd. 450 Euro netto). ... Sicher, dass bei Rückzahlung meine Frau eine Straftat begehen oder zumindest dulden würde?
Leserforumvon MarcoEdelhoff | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 26.01.2011 13:01
Danke ----------------- "" Am 26.1.2011 von kalki Wenn die Firma konkurs ist hättest du dich schon lange ans Arbeitsamt wenden können (und müssen) um dort Konkursausfallgeld zu beantragen,dafür sind aber Fristen zu beachten und das gilt auch nur für 3 Monate rückwirkend ab Antragstellung. ... Sollte mir noch einmal sowas passieren,werd ich mir wohl unsere Osteuropäischen Freunde hinzuholen,dann zahlt man halt 300€ oder etwas mehr,hat aber erheblich bessere Aussichten auf Rückzahlung seiner Forderungen,vor allem aber wird ein "erzieherischer Effekt" denjenigen lehren,seine Angestellten nicht bezahlen zu müssen.
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