82 Ergebnisse für „resturlaub teilzeit“

Leserforumvon mietzelein | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 21.10.2015 19:30
Hallo, ich habe vor dem Beginn der Elternzeit meinen Resturlaub nicht komplett in Anspruch genommen. ... Wie sieht die Rechtslage aus, wenn ich während der Elternzeit Teilzeit bei meinem AG arbeite? ... Daher hat sich der Abbau des Resturlaub bisher noch nicht ergeben.
Leserforumvon AngelBrit | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 04.11.2017 16:31
Der Vertrag war auf Teilzeit basierend vor dem 01.11. von beiden Seiten unterschrieben worden. ... Ein Zitat bringt Person A Fragen auf: " Wir bitten Sie Ihren Resturlaub bis zum 20.11.2017 zu nehmen. ... Mitten in dieser Zeit hat diese Person einen Vertrag für Teilzeit unterschrieben und ging somit nahtlos als Teilzeitkraft über.
Leserforumvon Stern72 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 25.11.2009 16:46
Hallo, ich bin Justizbeamtin in Baden-Württemberg und arbeite derzeit Teilzeit (50%), also 20,5 Std.... "Noch nicht genommener Erholungsurlaub aus Vorjahren erhöht oder vermindert sich in gleicher Weise" in meinem Fall 23 Tage : 4 Arbeitstage/Woche = 5,75 Wochen Resturlaub umgerechnet im neuen Jahr 5,75 Wochen x 5 Arbeistage = 28,75 Tage Resturlaub ; aufgerundet auf 29 So müsste es doch eigentlich stimmen oder? ... Am 26.11.2009 von Stern72 Hallo, als Begründung für die Kürzung der Resturlaubstage hat man mir gesagt, dass ich ja nun im neuen Jahr pro Urlaubstag nicht auf einmal doppelt soviel Geld bekommen könne weil ja der Resturlaub in Teilzeit pro Tag weniger wert gewesen sei.
Leserforumvon Jana321 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 17.04.2007 13:21
Hallo zusammen, kennt sich jemand mit der Umrechnung von Resturlaubs-Guthaben bei Übergang von Voll- auf Teilzeit in der Elternzeit aus? ... Sachverhalt: Resturlaub vor Elternzeit bei Vollzeit-Tätigkeit (40 Stunden/Woche): 15 Tage (8 Stunden/Tag). danach für 1 Jahr Elternzeit ohne Tätigkeit (0 Stunden - Elterngeldphase), danach Elternzeit mit Teilzeit-Tätigkeit (20 Stunden/Woche mit 4 Stunden/Tag). ... oder b.) 30 Tage (Resturlaubsanspruch aus Vollzeit = 15x8=120 Stunden, bei Teilzeit 120 ./. 4= 30 Tage)?
Leserforumvon Milisha | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 30.07.2013 13:00
Hallo zusammen, folgende Situation: es besteht ein befristeter Arbeitsvertrag (Teilzeit) und bis zu dessen Auslaufen gibt es noch reichlich Resturlaub.
Leserforumvon latisana | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 12.04.2012 10:50
Hier mal eine Frage zum Resturlaub. ... Wenn man nur Teilzeit arbeitet, dann hat man auch nur anteilig Anspuch auf Urlaub. ... Es könnte ja auch sein, dass der im Vertrag genannte Urlaubsanspruch schon auf die Teilzeittätigkeit heruntergerechnet wurde, dann wären wir wieder bei 8 Tagen Resturlaub. ----------------- ""
Leserforumvon cinocinelli | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 29.11.2011 21:13
Diese wollen mir den bezahlten Urlaub den ich in der VOLLZEIT erworben habe nun aber in TEILZEIT bezahlen. ... Denn mir würde ja wegen der verkürzten Stundenanzahl die ich jetzt in Teilzeit arbeite schon Geld dadurch verloren gehen dass ich im Vollzeiturlaub mehr bekommen hätte! Die Gegenfrage wäre: würde ein Arbeitgeber im umgekehrten Sinne auch einer Arbeitskraft mehr bezahlen wenn Sie von einer Teilzeitstelle in eine anschliessende Vollzeitstelle nach der Elternzeit Resturlaub mitnehmen würde...?
Leserforumvon Harry12 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 05.02.2009 10:22
Vorher habe ich Vollzeit gearbeitet und jetzt Teilzeit (50%). ... Was passiert mit diesem Resturlaub mit Übernahme in Teilzeit? Ist diese Rechnung richtig: 15 Tage x 8 Stunden (Arbeitsstunden/Vollzeit) = 120 Stunden Resturlaub in Teilzeit umgerechnet = 120 Stunden Resturlaub = 30 Tage Resturlaub Teilzeit, weil ich ja jetzt nur noch 4 Stunden tgl. arbeite?
Leserforumvon otto29 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 02.11.2010 09:30
Sprich Resturlaub ist 2,9 Tage. ... Aber was passiert mit meinem Resturlaub bzw. ... Wird die gesamte Teilzeit (19,2 / 4 * 5) berechnet bzw. (19,2 / 12 * 10 = 16 Tage - 16,3 = -0,3 Resturlaub) ???
Leserforumvon ÖD3 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 23.07.2007 17:30
Hallo zusammen, Wie ist denn eigentlich die Rechtslage, wenn eine Person vor dem Antritt der Elternzeit noch Resturlaub hat, dann aber während der Elternzeit in Teilzeit den Dienst wieder aufnimmt. a) muss der Resturlaub vor der Elternzeit (bei Vollzeit erworben), in dem Zeitraum einer Teilzeitbeschäftigung genommen werden, damit er nicht verfällt? b) kann der in der Teilzeit während einer Elternzeit erworbene Urlaubsanspruch auch noch nach der Rückkehr zur Vollzeit genommen werden oder ist dieser separat innerhalb des Teizeit-Zeitraumes zu nehmen als wenn ein eigenes Beschäftigungsverhältnis bestehen würde? ... Am 23.7.2007 von venotis Hallo, es gilt folgendes http://bundesrecht.juris.de/beeg/__17.html Wenn Teilzeit gearbeitet wird, dann besteht natürlich auch da Anspruch auf Urlaub.
Leserforumvon Dannxx | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 27.03.2017 03:02
Hallo, Ich habe eine Frage zum Thema Resturlaub vor Mutterschutz. Ich habe auf Grund von frühzeitigen Beschäftigungsverbot noch 12 Tage Resturlaub aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor muttschutz. ... Mein Arbeitgeber ist bereit mir 12 Tage Resturlaub zu geben aber dann wären das ja nur 3 Stunden pro Tag und erworben habe ich diesen ja mit 7,5 Stunden pro Tag.
Leserforumvon Groldi | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 13.07.2018 16:09
Hallo Leute, ich war über ein Jahr in Teilzeit beschäftigt und habe jetzt am 15.5. eine Kündigung zum 31.7. erhalten. Jetzt ist es nur so, dass ich noch 7 Tage Resturlaub habe. ... Muss ich mich als Arbeitnehmer selber darum kümmern den Resturlaub anzubringen, oder kann ich nun Anspruch darauf erheben?
Leserforumvon botak | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 03.07.2019 20:17
Ein Teilzeit AN der seine tägliche Arbeitszeit reduziert behält seine 30 Tage das sind auch 6 Wochen im Jahr. ... Aber wenn ein AN seine Teilzeit wochenweise verblockt z.B. 44 Wochen Vollzeit und 8 Wochen frei, bekommt dieser noch 25,38 Tage Urlaub. ... Wie verhält sich das dann mit den 0,38 Tagen Resturlaub?
Leserforumvon Lev2022 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 29.09.2023 13:46
Hallo, meine Frau beabsichtigt Teilzeit in Elternzeit zu beantragen. ... Nimmt man jedoch den Resturlaub aus Vollzeit, würde dieser so auch vergütet werden. ... Jetzt wollen wir zusätzlich Teilzeit in Elternzeit beantragen.
Leserforumvon Jane110 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 07.10.2008 19:30
Hallo zusammen, ich hoffe es kann mir hier jemand helfen; ich bin momentan noch in Elternzeit, allerdings jetzt in Teilzeit beschäftigt. Ich habe noch Resturlaub vor meiner Elternzeit, diese wollte ich noch irgendwann dieses Jahr entnehmen. ... Ich kann mir nicht vorstellen das man mir "vorschreiben" kann meinen Resturlaub "sofort" zu nehmen.
Leserforumvon guest-12312.02.2021 18:44:50 | Arbeitsrecht | 17 Antworten | 14.06.2017 12:44
Meine Frage: Muss ich den Resturlaub beantragen und bis wann ? ... Muss ich den Resturlaub beantragen und bis wann ? ... Zitat (von Vetlanda):.....und es gibt natürlich auch keine Garantie, dass es anstelle der Teilzeit doch wieder Vollzeit wird.
Leserforumvon Debbie001 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 28.06.2011 03:24
. ----------------- "" Am 28.6.2011 von kriegsrat der urlaubsanspruch richtet sich immer nach dem "ist-zustand" bei urlaubsgewährung d.h. resturlaub wird entsprechend auf den aktuellen, unter umständen niedrigeren wert umgerechnet nach einem neuen urteil des EuGH wird aber diese bisher gehandhabte praxis (auch durch BAG bestätigt) nicht mehr zu halten sein http://www.meyer-koering.de/de/meldungen/neue-eugh-entscheidung-urlaubsanspruch-bei-arbeitszeitreduzierung-13-09-2010.1440/ ----------------- "" Am 28.6.2011 von Debbie001 Vielen Dank für deine Antwort. ... Wenn ich also zum 1.11.2011 Teilzeit mit 20h beantrage, müsste der Resturlaub im Oktober doch noch mit 30h vergütet werden, also so, wie ich vor dem Mutterschutz gearbeitet habe.
Leserforumvon Geist700 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 20.06.2013 11:40
Tarif ist Tvöd bei der Caritas in Teilzeit 20std. woche Konnte vorher keinen Urlaub nehmen. Meine Frage wäre jetzt : wie sieht das mit dem Resturlaub aus muss dieser ausbezahlt werden ( Wenn ja wann )oder verfällt der einfach?
Leserforumvon Dase1 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 26.10.2013 00:28
Ich vergleiche den Resturlaub mit einem Darlehen, welches sie dem AG gegeben hat und der AG somit dieses in vollem Umfang auch zurückgeben muss. ... Auch buchhalterisch kann ich mir das nicht anders erklären, da ja der Resturlaub eine offene Verbindlichkeit gegenüber dem AN ist und dies irgend einem Geldwert entspricht und somit ja mit dem gleichen Geldwert verbucht werden muss. ... Der Teilzeitarbeitnehmer, der unter Beibehaltung seiner täglichen Arbeitszeit seine wöchentlichen Arbeitstage reduziert, wird damit nicht bloß gegenüber einem vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten, sondern auch gegenüber seinem auf eine andere Art in die Teilzeit wechselnden Kollegen benachteiligt.
Leserforumvon Nutzer3787 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 12.11.2017 16:16
Wie genau berechnet sich mein Resturlaub für November und Dezember ausgehend von ursprünglich 3 Resturlaubstagen für dieses Jahr? Eine Kollegin hat mir gesagt, dass ich die 3 Tage behalte, die Buchhaltung hat mir aber gesagt, dass sich mein Urlaubsanspruch durch die Teilzeit um einen Tag verringert. ... Ich frage mich nur, wenn ich am Anfang des Jahres in Teilzeit gehen würde, würden mir dann die kompletten 30 Tage anstelle der 24 Tage zustehen?
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