863 Ergebnisse für „resturlaub arbeitgeber“

Leserforumvon Djamahl | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 05.06.2013 22:16
Hallo zusammen, Ich habe zum 31.07.13 die Kündigung durch meinen Arbeitgeber erhalten. ... Im Kündigungsschreiben ist ein Resturlaub von 5 Tagen genannt.
Leserforumvon ratlos44 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 23.08.2007 10:56
A hat bei B noch 3 Tage Resturlaub. Frage: Wer bestimmt, ob A den Urlaub bei B noch nehmen muss/kann oder A sich eine Bescheinigung für C ausfüllen läßt dass es noch Resturlaub gibt? ... Ergänzung: Muss es C als neuer Arbeitgeber dulden, dass A Urlaub aus einem "alten" Arbeitsverhältniss mit in das neue nimmt?
Leserforumvon Lichtgestalt | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 29.09.2023 12:49
Darum hatte A nie gebeten und möchte lieber 7 Tage Resturlaub zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. ... September 2023 14:45[/editmessage] Am 29.9.2023 von Lichtgestalt Also kann man Resturlaub mitnehmen: https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/keine-doppelten-urlaubsansprueche-bei-arbeitgeberwechsel_218_551898.html Frage mich noch, ob der alte Arbeitgeber entscheiden darf, ob er den Resturlaub ausbezahlt... ist ja eigentlich nachteilig für ihn, aber manchmal sind gute Absichten (dem Mitarbeiter den Urlaub auszahlen) gar nicht so gewünscht im Ergebnis. ... Der aber verfällt, falls der alte Arbeitgeber den Resturlaub ausbezahlt.
Leserforumvon drive_boi | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 01.09.2020 10:09
Deine Angabe zu den 6 Urlaubstagen ist korrekt, da du beim alten Arbeitgeber nicht den vollen Jahresurlaub genommen hast (Es sind ja noch Urlaubstage übrig) :-) Zu deinem Resturlaub: Grundsätzlich muss der Resturlaub "abgegolten" werden. ... Wenn der Resturlaub voll abgegolten ist, gibt es für dieses Jahr keinen weiteren U-Anspruch bei einem neuen AG (Ausschluss von Doppelansprüchen § 6 BUrlG) Oder du lässt dir bescheinigen, was du an Urlaub genommen hast und legst die Bescheinigung dem neuen AG vor.
Leserforumvon sminty99 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 21.01.2022 10:47
Ausssage: "Da muss ich ihnen xxx Tage vom Resturlaub abziehen, weil sie damals Minusstunden hatten" Am 21.1.2022 von blaubär+ [quote=sminty99]"Da muss ich ihnen xxx Tage vom Resturlaub abziehen, weil sie damals Minusstunden hatten"[/quote] Das halte ich für höchst fragwürdig: a. ... Ich fange im Februar an und möchte meinen Resturlaub nehmen. Soll den Februar aber arbeiten und den Resturlaub im März nehmen.
Leserforumvon Elfensee | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 20.03.2010 14:12
Hallo, ist es Arbeitsrechtlich einwandfrei, wenn man einem Angestellten einen Resturlaub vom Vorjahr (denn man bis zum 31.03.2010 nehmen muss damit dieser nicht verfällt!) nicht gewährt, weil der Arbeitgeber es wegen Personellenengpässen nicht zulassen kann? Verfällt auch diesem Fall der Resturlaub?
Leserforumvon Backfolie | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 19.02.2010 14:41
War von Januar 2008 bis Mitte 2009 bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. ... Mein AG kürzt jedoch den Auszahlungsbetrag der Urlaubs indem er den Resturlaub aus 2008 verfallen lässt und somit der Resturlaub aus 2009 gemindert wird. ... Einige Kollegen hatten fast jedes Jahr Resturlaub bis weit über Ende März mitgenommen.
Leserforumvon Srudel | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 01.03.2020 19:53
Dieser verkürzt sich also um die Tage. -- Editiert von tro13 am 02.03.2020 07:40 Am 2.3.2020 von Srudel Hallo, bedeutet das nun das ich auch Resturlaub vom alten Arbeitgeber, wenn dies Bescheinigt ist mitnehmen kann. ... Das Gesetz unterscheidet Ihren Anspruch auf Resturlaub nämlich je nachdem, ob Sie in der ersten oder zweiten Hälfte des Jahres den Arbeitgeber wechseln. ... In aller Regel wird aber nicht genommener Urlaub als Entgelt zum Beschäftigungsende ausgezahlt. https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html , dort Absatz 4 Zitat (von Srudel):Resturlaub vom alten Arbeitgeber, wenn dies Bescheinigt ist mitnehmen kann.Ja. ------------------------------------------------------------------- Zitat (von tro13):dass Ihnen Ihr ehemaliger Arbeitgeber die noch ausstehenden Urlaubstage auszahlen muss.Wo steht das?
Leserforumvon schuan2 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 13.06.2009 17:23
Hallo, wäre es theoretisch möglich 20 Tage Resturlaub zu nehmen und so einen ganzen Monat "frei" zu haben? Könnte ein Arbeitnehmer theoretisch rein fiktiv während dieser Zeit bei einem neuen Arbeitgeber arbeiten?
Leserforumvon guest-12312.09.2019 16:34:50 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 08.10.2015 19:18
Dann würde ich stattdessen lieber versuchen, den Resturlaub zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen. ... Aber am liebsten würde ich den Resturlaub ja jetzt noch nehmen (und habe dann natürlich beim neuen Arbeitgeber für dies Jahr keinen Urlaubsanspruch mehr). ... Für mein Verständnis gibt es nur 2 Möglichkeiten: - Ich bekomme den Urlaub beim alten Arbeitgeber - Ich erhalte einen finanziellen Ausgleich beim alten Arbeitgeber für Urlaub den ich nicht nehmen kann Am besten ich nehme noch Resturlaub vom alten Arbeitgeber mit und lasse ihn mir dann in meinem besser bezahlten neuen Job auszahlen ;o))) *Ironiemodus Off*
Leserforumvon Jonny70 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 09.02.2011 09:21
Wichtig: Arbeitgeber Staat) Ich habe Resturlaub aus 2009 und Urlaub 2010!
Leserforumvon go633368-47 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 05.05.2023 08:23
Hallo, ich habe zum 01.02. den Arbeitgeber gewechselt. Mein alter Arbeitgeber hat mir jetzt eine Urlaubsbescheinigung für 2023 ausgestellt auf der auch der Resturlaub von 2022 vermerkt ist welchen ich Ende Januar genommen hatte. ... Diese Angaben sind für den neuen Arbeitgeber natürlich wichtig.
Leserforumvon Maier1980 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 24.02.2023 08:14
Am 27.01.2023 habe ich einen Tag davon genommen (genehmigt vom Arbeitgeber) und auf diesem Urlaubsschein ist sowohl schriftlich vermerkt, dass es sich um Resturlaub 2022 handelt als auch das abschließend noch vier Tage offen sind. Nun wollte ich diese vier Tage nehmen und mein Arbeitgeber weigert sich. ... Daher verfiel Resturlaub grundsätzlich am 31.
Leserforumvon Lester | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 14.09.2023 18:52
Hat der neue Arbeitgeber irgendeinen Nachteil, wenn ein neuer Arbeitnehmer beim Jobwechsel zuvor beim bisherigen Arbeitgeber bereits den kompletten Resturlaub beantragt hat und es in demselben Jahr noch Betriebsurlaub gibt? - Oder macht es für den neuen Arbeitgeber eigentlich keinen wirklichen Unterschied, ob sich fester Betriebsurlaub von bestehenden Resturlaubstagen beim bisherigen Arbeitgeber abziehen lässt? Und inwiefern entstehen mögliche Nachteile für einen Arbeitnehmer, der ohne Kenntnis vom Betriebsurlaub beim neuen AG zum Jahresende mit der Kündigung beim bisherigen AG den kompletten Resturlaub beantragt hat, wenn der Betrieb während des Betriebsurlaubs nunmal ohnehin geschlossen ist und es somit gar nicht möglich ist, in diesem Zeitraum zu arbeiten?
Leserforumvon Zyankalia | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 25.01.2012 21:05
Januar erhielt ich dann auch ein Schreiben, dass ich meinen Resturlaub bis zum 15. ... In dieser Woche hatte allerdings meine Kollegin erneut Urlaub, weshalb es mir ja gar nicht möglich war, den Resturlaub bis 15. zu nehmen. ... Hatte schon mal im Bundesurlaubsgesetz nachgelesen, aber mir ist nicht so ganz klar, ob der Arbeitgeber einem den Urlaub nun bis Ende März gewähren MUSS oder eben KANN.
Leserforumvon Kutz | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 05.09.2019 15:33
Jetzt habe ich noch Resturlaub von ca. 15 Tage und ca. 230 Überstunden. ... Zitat: Jetzt habe ich noch Resturlaub von ca. 15 Tage ... ... Du kannst deinen Resturlaub beantragen, z.B. vom 24.09. bis 15.10. .
Leserforumvon MrItalian | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 25.05.2013 11:05
Insgesamt habe ich noch 33 Tage Resturlaub übrig. Daraufhin habe ich mich mit meinen Arbeitgeber geeinigt den Resturlaub nicht komplett zu verbrauchen sondern stattdessen ausbezahlt zu kommen.
Leserforumvon bschreml | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 08.07.2008 10:41
Kündigung und Resturlaub. ... Allerdings hat mein Arbeitgeber nun den Resturlaub nur anteilig auf Basis der in 2008 beschäftigten Monate berechnet(also = 25*9/12=18). ... Welchen Resturlaub mir mein neuer Arbeitgeber für die Monate Okt-Dez gewährt ist hierbei nur eine sekundäre Frage, welch e ich mit dem neuen Arbeitgeber klären muss.
Leserforumvon Kachinanavajo | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 02.02.2016 18:19
Ich habe meinen Arbeitsvertrag am 14.12.2015 schriftlich zum 31.01.2016 gekündigt, diese Kündigung wurde von meinem Arbeitgeber auch gegengezeichnet. Nachdem dies erfolgte habe ich bei meinem neuen Arbeitgeber nach Rücksprache einen Arbeitsvertrag mit Start 01.02.2016 Unterzeichnet. Als ich nun am 29.01.2016 meine Arbeitsmittel und Firmenfahrzeug übergeben habe, hatte mein Chef nicht wie mit mir zuvor in einem Gespräch beschlossen meinen Resturlaub von 25 Tage auszubezahlen, sondern meinen Arbeitsvertrag zum 29.02.2016 beendet.
Leserforumvon 02022020 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 02.02.2020 20:04
Arbeitgeber Y möchte aufgrund von gesundheitlichen Bedenken gegenüber X, dass jener für ein bis zwei Wochen nicht zur Arbeit erscheint und während dieser Zeit den Resturlaub des Vorjahres verbraucht. 1. Ist es rechtens, dass der Arbeitgeber den Resturlaub des Arbeitnehmers während dieser Zeit abbaut? ... Am 2.2.2020 von blaubär+ /// Arbeitgeber Y möchte ....
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