190 Ergebnisse für „mutterschutz kündigung“

Leserforumvon Sandfloh | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 30.07.2007 17:07
Ein schwangerer Sandfloh Fallschilderung vom 23.07.2007: Mutterschutz Kündigung?? ... Meine baldige Kündigung!!!! ... Ist das Mutterschutz?
Leserforumvon Sandfloh | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 23.07.2007 22:26
Meine baldige Kündigung!!!! ... Ist das Mutterschutz? ... Außerdem muss die Kündigung schriftlich erfolgen.
Leserforumvon Mausemaus12345 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 09.12.2009 15:00
Ich habe aber (wenn der Entbindungstermin so bleibt) Bis zum 05 April die 8Wochen Mutterschutz danach. ... So das ich in dieser 8 Wochenfrist meine Kündigung nach Hause bekomme? ... April dein Mutterschutz vorbei ist dann halt 4 Monate Minus 8 Wochen Die Kündigung aussprechen kann er jetzt schon aber erst zum Termin 4 Monate nach der Entbindung. ----------------- "" Am 11.12.2009 von Mausemaus12345 Hallo Ja, sorry.
Leserforumvon harry-the-king | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 02.12.2010 00:24
Hi Leute ich haben ein Problem, bin im Februar in Mutterschutz gegangen, am 9.5. kam meine Tochter zur welt 2 Wochen über Termin. ... Ich wollte jetzt eine Kündigung schreiben ist das möglich das ich die Kündigung einfach auf den wieder Eintrittstermin schreibe?
Leserforumvon Heidenreich | Arbeitsrecht | 0 Antworten | 08.12.2005 14:50
Weil aber keiner der derzeitigen Bewerber die Praxis mit einer Behinderten, einer im Mutterschutz (ich) und einer Vollzeitarzthelferin (die nichts kann und den höchsten Verdienst hat) kaufen möchte, hat er offensichtlich beschlossen uns allen zu kündigen und die Praxis wahrscheinlich dann zu verkaufen. ... Derzeit bin ich noch schwanger und im Mutterschutz.
Leserforumvon makeni | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 23.03.2011 10:58
hallo, ich bin schwanger und arbeite seit 09/10 über eine zeitarbeitsfirma. ich hatte einen befristeten 1. arbeitsvertrag und der wurde jetzt nur bis zum 04.06.11 an dem tag des beginn vom mutterschutz verlängert. jetzt hab ich gerade erfahren,dass ich somit 0 anspruch auf mutterschutzgeld von kk habe und mit 1000 euro weniger für 6 wochen haben wir ein echtes problem. frage nun: 7 wochen vor der geburt muss der arzt eine bescheinigung ausfüllen über den festgesetzten geburtstermin. wenn der termin sich nun auf 1-2 tage verkürzt und ich dann sozusagen am zb 02.06.11 in mutterschutz wäre hätte es dann eine auswirkung auf den vertrag?
kuendigung im Mutterschutz 3,5 von 5 Sterne
Leserforumvon Spinatblatt | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 21.02.2005 21:49
Unsere Bezirksregierung hat mich darueber informiert, dass mein Arbeitgeber einen Antrag auf Kuendigung gestellt hat. ... Reden wir hier von Mutterschutz oder was? ... Auch während des Erziehungsurlaubes ist eine arbeitgeberseitige Kündigung nicht möglich (§ 18 Bundeserziehungsurlaubsgesetz).
Leserforumvon kleebi | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 04.10.2003 22:25
Vom 16.10.2002 - 22.01.2003 ging mein Mutterschutz. ... Die Kündigung - egal welcher Art - muss schriftlich erfolgen. §623 BGB 2. ... Letztendlich ist meines Erachtens die mündliche Kündigung nicht rechtswirksam .. das hätte sogar das Arbeitsamt merken müssen.
Leserforumvon NinaBorchert | Arbeitsrecht | 0 Antworten | 23.06.2003 14:07
Liebe Foren-Teilnehmer, ich bin zur Zeit im Mutterschutz.
Leserforumvon youngkid | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 11.04.2007 00:59
Laut Arbeitsrecht gilt fuer die Kinderfrau bei uns im Haushalt ja auch Mutterschutz und zwar von dem Zeitpunkt der Schwangerschaft bis 4 Monate ueber die Geburt hinaus. ... Oder laesst das Gesetz auch in solch einem Fall keinerlei Kuendigung der Kinderfrau zu und wir muessen "doppelt" bezahlen: Einmal das Arbeitsentgeld der Kinderfrau obwohl es fuer sie keine Arbeit bei uns gibt und zum anderen ein geringeres Einkommen (Elterngeld) meiner Frau?
Leserforumvon stürmchen | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 25.08.2008 10:30
Hallo Experten, folgender Fall: Ich bin seit 09/2001 Angelstellte in einem IT Unternehmen und habe noch Mutterschutz bis 02/2009. ... Ich hoffe, daß ich so für den Rest der Zeit freigestellt werde. folgende Fragen: - Wie üblich ist es, eine Kündigung mit Termin in 5 Monaten zu schreiben ? - Ich bin im Mutterschutz unkündbar, kann die Firma aufgrund meiner Kündigung zum 01.03.2009 trotzdem vorher kündigen ?
Leserforumvon rezwiebel | Arbeitsrecht | 0 Antworten | 19.09.2007 19:33
Hier mal ein paar Daten: - Mutterschutz und Elternzeit von 29.03.2004-12.04.2007 - verlängerte unbezahlte Elternzeit 12.04.2007-12.10.2007 - Freigestellt von Arbeitgeber von 13.10.2007-30.11.2007 Danach wird ist sie arbeitslos. Gehalt hat sie nur bis zum Mutterschutz bekommen (etwa 2700€ monatl.). Als Abfindung bekommt sie etwa 37000€ nach ordentlicher Kündigung.
Leserforumvon angle07 | Arbeitsrecht | 21 Antworten | 21.03.2007 12:04
wird meine ag gezwungen die kündigung zurückzunehmen oder werde ich eine abfindung bekommen? ... Vermutlich wird aber festgestellt werden, dass die Kündigung unwirksam ist. ... Dass die Kündigung vermutlich unwirksam sein wird, habe ich auch bereits geschrieben.
Leserforumvon sambalatsche | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 23.10.2010 09:41
) desweiteren gibt es nun ein Problem mit dem Resturlaub welcher mehr als die Hälfte des Jahresurlaubs ausmacht welcher vor dem Mutterschutz nicht mehr genommen werden konnte. ... ) und was wäre wenn man sich nach der Elternezeit/Mutterschutz auch nicht darauf einlassen würde? ... Wenn nicht mehr als 10 MA, wirkt das Kündigungsschutzgesetz nicht und ein sich Wehren bedeutet höchstwahrscheinlich Kündigung.
Leserforumvon Julitsc hka | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 23.06.2014 18:25
Bei dem Vertrag handelt es sich um eine befristete Anstellung von 20 Monaten, als Vertretung für eine Kollegin im Mutterschutz. Auf dieser "zusätzlichen" Seite wird nocheinmal explizit darauf hingewiesen, dass das Arbeitsverhältnis nach 20 Monaten endet ODER wenn meine Kollegin entscheiden sollte frühzeitig aus ihrem Mutterschutz zurück zu kehren.
Leserforumvon @katja@ | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 28.12.2006 12:47
Monat schwanger und mein Mutterschutz beginnt am 29.01.2007. ... Meine Frage ist: Kann ich vor meinem Mutterschutz die 24 Urlaubstage in Anspruch nehmen? Eine Weiterbeschäftigung nach dem Mutterschutz / Erziehungsurlaub wird nicht erfolgen, da danach Kündigung durch Arbeitgeber!
Leserforumvon hawxsknowsbest | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 19.04.2017 20:33
Es gibt keine Kündigung die wirksam wäre, da die Kündigung schriftlich erfolgen müsste. ... Eine Kündigung MUSS schriftlich erfolgen. Die mündliche Kündigung ist also unwirksam, der Vertrag besteht nach wie vor.
Leserforumvon guest-12322.01.2012 11:29:30 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 07.12.2008 19:52
-- Editiert von Windmuehle am 07.12.2008 19:52 Am 7.12.2008 von hh Mutterschutz ist die Zeit 6 Wochrn vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt, in der die Frau nicht mehr arbeiten muss bzw. darf und in der Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht.
Leserforumvon bohni | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 17.11.2020 21:21
. - Kündigung zur Kenntnis genommen, nach Gerichtsverhandlung Kündigung für unzulässig erklärt. - weiter arbeiten gegangen, Belastung in der Küche immer größer da die Küchenchefin die Frau vom Chef ist. - letztendlich hat der Arbeitgeber selbst ein Arbeitsverbot ausgesprochen (nur mündlich, auf die frage per sms ob das nun gilt nicht geantwortet). - Arbeitgeber hat das Gehalt normal weiter gezahlt (Arbeitgeber führt selbst die Buchhaltung) - Antrag auf Elternzeit rechtzeitig gestellt. - Elterngeld beantragt, Brief bekommen, Arbeitgeber hat die Arbeitgeberbescheinigung falsch ausgefüllt und die Gehaltsabrechnungen im Mutterschutz Zeitraum sind falsch. ... - Kann man argumentieren, dass der Arbeitgeber wissen müsste er habe zu viel gezahlt da sie nun in Mutterschutz ist? ... Am 18.11.2020 von bohni Hallo es ist so der arbeitgeber hat eine pauschale jeden Monat in Mutterschutz vom Gehalt abgegeben.
Leserforumvon lanciatore | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 01.11.2012 19:13
Hallo, besteht in folgender Situation Anspruch auf Urlaubsgeld: Beschäftigungszeitraum: 01.06.2011 - 30.06.2012 Mutterschutz: 09.02.2012, anschließend Elternzeit Urlaubsgeldzahlung: jeweils im Juli rückwirkend für 12 Monate Auf Nachfrage beim AG wurde die Auszahlung verwehrt mit folgender Begründung: Da Du schon im Dezember 2011 Deinen letzten operativen Arbeitstag im Unternehmen hattest, haben wir in Deinem Fall entschieden, kein Urlaubsgeld auszuzahlen. ... Zu meinen Angaben noch hinzuzufügen ist, dass es keine Kündigung gab, sondern ein befristeter, einjähriger Vertrag bestand.
123·5·10