Nun habe ich von Koleginnen gehört, das die Lohnfortzahlung über die BG läuft und nur zu 67% angerechnet wird... Wie wird die Lohnfortzahlung dann aufs Elterngeld angerechnet??? ... Somit gibt es laut meines AG dieses Beschäftigungsverbot, zum Schutz der Schwangeren. und solange ich meine Schwangerschaft noch nicht offiziell gemacht habe, trifft dieses für mich nicht zu...wenn also irgendwas mit mir passiert, bin ich selber schuld und dieses Risiko will und kann ich nicht weiter eingehen, darum auch meine frage wegen der Lohnfortzahlung!!!!
Lohnfortzahlung Im Beschäftigungsverbot nicht korr
4,5 von 5 Sterne
Ich habe folgende Situation: Ich habe im Februar diesen Jahres ein Kind bekommen und war seit Juni 2013 im Beschäftigungsverbot. Ich habe kürzlich in einem Artikel gelesen, dass die Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor der Schwangerschaft ist. ... In der Beratung wies mich aber niemand darauf hin, dass die Lohnfortzahlung eben der Durchschnitt aus den letzten 13 Wochen vor der Schwangerschaft ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, Derzeit befinde ich mich schwangerschaftsbedingt im Beschäftigungsverbot (bin angestellte Zahnärztin) und ich habe eine Frage zur Berechnung meiner "Lohnfortzahlung". ... Im Januar wurde vom Steuerbüro vergessen die Lohnfortzahlung für AU und Urlaub zu zahlen, die aber auf Nachfrage bei unserer Personalführung im Februar nachgezahlt wurde, wenn auch die Nachzahlung sehr gering ausfiehl... ... Ist es also richtig, dass die Lohnfortzahlung für die AU und den Urlaub nicht mit eingerechnet werden, weil sie angeblich in den Dezember gehören??
Mein Chef möchte ein beschäftigungsverbot aussprechen.
Ärtze meinen evtl. wegen Lack (Nitro/Lacke/Dämpfe ect.) - Nun ist Sie seit 11 monaten krank wegen Depressionen. - Wenn Sie jetzt erneut Schwanger werden würde, wäre ein Beschäftigungsverbot erneut gerechtfertigt und wie sieht es mit der Lohnfortzahlung aus? ... Das Beschäftigungsverbot für Schwangere ist davon unberührt. ... dann gibt es keine lohnfortzahlung. es liegt eine au vor und jetzt ist sie schwanger?
MfG Am 1.6.2006 von Sunbee 1 @pommestrine sollte dein gehalt nicht kommen, in verzug setzen, schriftlich und gleich mit der ankündigung, dass du klage erheben wirst. kannst den chefinnen ja mal sagen, wenn sie zweifel an dem attest haben, sollen sie den mdk einschalten sunbee Am 1.6.2006 von venotis quote:sollen sie den mdk einschalten Da bei Beschäftigungsverbot der AG zahlt und nicht die Krankenkasse, werden die den MdK dafür wohl nicht losschicken.
Schwangerschaft Beschäftigungsverbot
3,33 von 5 Sterne
Woche und werde jetzt ab Montag ein individuelles Beschäftigungsverbot bekommen. Meine Frage bezieht sich auf die Lohnfortzahlung. ... Soweit ich das sehen kann, muss bei einem Beschäftigungsverbot der Lohn der letzten 3 Monate VOR Schwangerschaft gezahlt werden.
Sie ist nun im 4ten Monat schwanger und hat ein Beschäftigungsverbot von ihrem Arzt erhalten.
Die Frauenärztin hat nun ein individuelles Beschäftigungsverbot nach $3, Abschnitt 1 Mutterschutzgesetz ausgestellt. ... Lohnfortzahlung bei indivduellem Beschäftigungsverbot: Wird diese Leistung vom Arbeitgeber erbracht bzw. wer zahlt dies letzendlich (Erstattung durch die Krankenkasse ?)
- für welchen Zeitraum bekomme ich mein Gehalt für das Beschäftigungsverbot weiter? ... Bestätigungen müssen dem Arbeitgeber bei einem Beschäftigungsverbot vorliegen? ... Am 26.3.2009 von Lena1979 Der Arbeitgeber hat mir eine Lohnfortzahlung von 100% zugesichert.
Weihnachtsgeld im Beschäftigungsverbot
5 von 5 Sterne
Hallo, ich une eine Kollegin haben folgendes Problem: Wir sind beide fast gleichzeitig ins Beschäftigungsverbot (mitte bzw.ende September) gegangen. ... Die Lohnfortzahlung ist in §11 MuSchG geregelt. ... Wenn jetzt der Arbeitgeber trotz Beschäftigungsverbot das Weihnachtsgeld voll auszahlen müsste, dann würde er dafür keine Erstattung über die U2-Umlage bekommen.
Seit 3 Wochen habe ich von meinem Frauenarzt aufgrund von Beschwerden in der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhalten. ... Das geht aber ja nicht, weil ich eben das Beschäftigungsverbot habe. ... Wenn nicht und denn plötzlich was anderes auftaucht, werde ich mal weitersehen. ----------------- "" Am 11.12.2010 von blaubär+ ... m.e. wäre noch zu klären, wie es zu den minusstunden gekommen ist, wenn es die denn gibt. wenn dein ag dich einfach nicht vertragsgemäß eingesetzt und beschäftigt hat, geht das zu seinen lasten. wenn die minusstunden aber auf dein konto gehen sollten, hätte der ag recht (wir hatten bei uns mal den fall, dass ein MA nach gutdünken nach hause ging, nach dem motto: ach heute ist nicht viel zu tun, da gehe ich lieber nach hause). eine andere sache ist auch stillschweigend vorausgesetzt: dass du schon lang genug d.h. länger als vier wochen bescäftigt bist, so dass lohnfortzahlung pflicht ist. ----------------- "" Am 5.1.2011 von Lara83 Also beschäftigt bin ich dort schon in Vollzeit seit Juni 2008.
Seit 1.8. bekomme ich nun Lohnfortzahlung wegen BV. ... Du bekommst im Endeffekt die Stunden bezahlt, die du gearbeitet hättest, wenn es das Beschäftigungsverbot nicht geben würde. Da die Monate unterschiedlich viele Arbeitstage haben, kommt eine schwankende Lohnfortzahlung heraus. ----------------- " Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB."
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei Minijob´s
5 von 5 Sterne
Bei Beschäftigungsverbot weiß ich das ihm die Knappschaft unterstützt. ... Viele Liebe Grüße sohny09 ----------------- "" Am 21.5.2012 von guest-12309.07.2016 16:31:25 quote:Bei Beschäftigungsverbot weiß ich das ihm die Knappschaft unterstützt. ... __nnn=true ----------------- "" Am 21.5.2012 von guest-12309.07.2016 16:31:25 quote:ich glaube er hat nicht viele mitarbeiter weil er ja sonst auch nicht das geld bei beschäftigungsverbot von der knappschaft wieder bekommen würde.
hallo ich hab hier vor kurzen schon mal was geschrieben, wo es um meine schwangerschaft und meine arbeitsbedinungen ging nun ist es so, dass man bei mir an der arbeit nicht wirklich die mutterschutzgesetze einhalten kann, also theoretisch schon, aber praktisch ist es irgendwie nicht so recht umzusetzen (ich arbeite in einer bäckereiverkaufsfiliale). meine frauenärztin will mir auch kein beschäftigungsverbot geben (obwohl das meinem arbeitgeber lieber wäre, wär für ihn einfacher, sie meint, sie wolle mich lieber immer wieder krankschreiben, wenns nicht mehr ginge ja, nun ist es doch so, dass man nach 6 wochen nur noch geld von der krankenkasse gibt, d.h. wenn ich innerhalb von 6 monaten über 6 wochen an der GLEICHEN krankheit leide. will ich natürlich auch nicht riskieren, weil sich das ja dann auch auf mein elterngeld auswirkt.
Nebensituation, ich bin schwanger und hab seit 30.07.18 ein individuelles Beschäftigungsverbot?
Erhält man denn die volle Entgeldfortzahlung nur bei einem Beschäftigungsverbot oder auch bei einer "normalen Krankschreibung"? ... Am 21.4.2021 von kalledelhaie Ich behaupte mal ihrem Arbeitgeber ist ein Beschäftigungsverbot "lieber", da die (Ersatz-)Zahlung für Ihn aus der Umlage 2 höher sein dürften als die bei Lohnfortzahlung aus der Umlage 1.
Problemen in der Schwangerschaft, insgesamt 10 Wochen mit 6 Wochen Lohnfortzahlung und 4 Wochen Krankengeld. Danach hatte ich dann ein Beschäftigungsverbot bis zur Geburt im Juli 2010.
Nun droht mir ein Beschäftigungsverbot (Risikoschwangerschaft). Weiß jemand wie es dann mit der Lohnfortzahlung aussieht und eventuell mit der Berechnung meines Elterngeldes?
Thema erledigt -- Editier von Janicaju am 15.09.2015 20:00