5 Ergebnisse für „kürzung urlaubskürzung“

Leserforumvon Becca99 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 07.01.2014 18:04
Urlaubskürzung wegen Fehlzeiten ist nicht drin, wenn ich mich nicht irre. Und der Rest wegen der Gehaltshöhe ist au h nur eine schwache Ausrede. ----------------- "" Am 8.1.2014 von altona01 Ein Urteil, nach dem so eine Kürzung als rechtmäßig angesehen wurde: http://www.arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de/rechtsprechung/lag-rheinland-pfalz/detailansicht/artikel/kuerzung-von-uebergesetzlichen-urlaubstagen-wegen-krankheitsbedingten-fehlzeiten.html quote:Das Arbeitsgericht Kaiserslautern hat die Klage mit Urteil vom 18.10.2011, Az. 8 Ca 1111/11, abgewiesen und hierzu folgendes ausgeführt: Die Vereinbarung zur Reduzierung des freiwilligen übergesetzlichen Urlaubs im Falle von Arbeitsunfähigkeit halte einer Überprüfung nach §§ 305ff BGB stand. ... In der Sache handele es sich um die zulässige Regelung einer Anwesenheitsprämie, die nur umgekehrt formuliert worden sei, nämlich als Kürzung von Urlaubstagen statt des Versprechens von zusätzlicher Vergütung oder zusätzlicher Freizeit.
Leserforumvon medi2001 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 27.01.2014 09:19
Ist auch hierfür eine Kürzung möglich?
Leserforumvon Denso | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 07.01.2024 12:04
Am 7.1.2024 von Denso Arbeitsvertrag läuft ab 01.01.2024 Am 7.1.2024 von blaubär+ ... also keine Kürzung, voller U-Anspruch. Am 7.1.2024 von Denso [quote=blaubär+]keine Kürzung[/quote] Das verstehe ich nicht. ... Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ( Urteil vom 01.03.2012 - 11 Sa 647/11 ) hat [b]diese[/b] Frage offen gelassen und die Unzulässigkeit der Klausel zur krankheitsbedingten Urlaubskürzung damit begründet, dass für jeden Urlaubstag (zusätzlich zum Urlaubsentgelt ) auch Urlaubsgeld vereinbart war.
Leserforumvon Steffilinchen | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 18.09.2009 12:30
Mich würde es allerdings nicht wundern, wenn der AG eine gewisse Kürzung beim Urlaub oder Gehalt fordert. ----------------- "Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz." -- Editiert am 18.09.2009 13:17 Am 18.9.2009 von jau @klagdichreich, wo hast du diese weisheit denn her, daß ein AN einem AG, nach dessen frage über krankheiten, lückenlos seine " krankheitgeschichte" erzählen muß. einem herren hundt würde es freuen wenn dies gesetz wäre. zu deiner information, eine platte im bein ist keine krankheit. krank ist... wenn leute meinen eine abnormalitätit ist nicht gesund! ebenso wundere ich mich ein wenig über deine äusserung: quote:Mich würde es allerdings nicht wundern, wenn der AG eine gewisse Kürzung beim Urlaub oder Gehalt fordert. ... Am 18.9.2009 von guest-12321.09.2009 16:22:16 Hallo, ich stimme Klagdichreich und Mustermann zu. habe einen interessanten bericht vom Focus darüber gefunden (siehe Frage 2): http://www.focus.de/karriere/bewerbung/vorstellungsgespraech/tid-10759/vorstellungsgespraech-haben-sie-krankheiten_aid_311217.html Ich denke auch, dass die von KDR und Mustermann angesprochene Urlaubskürzung hier ein vernünftiger Kompromiss ist.
Leserforumvon go587381-34 | Arbeitsrecht | 21 Antworten | 31.07.2021 09:55
Das Bundesurlaubsgesetz bestimmt einen Jahresurlaub von nicht weniger als 20 Tagen ( 5-Tagewoche ) § 3 - Dauer des Urlaubs "Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage." ( = 20 Tage bei einer 5-Tagewoche ) ---> Die Vertragsbestimmung zur Kürzung des Jahresurlaubs von 29 Tagen auf 1/12 für jeden vollen Beschäftigungsmonat bei nicht ganzjähriger Beschäftigung führt zu weniger als 20 Tagen Urlaub, und ist deshalb komplett unwirksam. ---> 29 Tage Jahresurlaub ( von unwirksamen AGB-Klauseln ungekürzt ) [quote=go587381-34]4 Tage hatte ich noch vom letzten Jahr. ... Das habe ich eingangs tatsächlich nicht gesehen / beachtet und gebe RrKOrtmann recht, dass die Urlaubskürzung wahrscheinlich nicht gültig ist - die Klausel dürfte nicht gelten, weil sie den vertraglichen Zusatzurlaub nicht hinreichend abgrenzt vom gesetzlichen U-Anspruch. ... Abermals: Du hast offenbar nicht gelesen (oder nicht verstanden), dass die Klausel in deinem AV hinsichtlich der U-Kürzung fragwürdig ist und mit einiger Sicherheit nicht gilt.
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