874 Ergebnisse für „kündigung urlaubsanspruch“

Leserforumvon twiepsy | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 14.12.2007 16:18
Laut Kündigung unter Berücksichtigung meiner vorhandener Gleitzeit und Urlaubsanspruch. ... Wann wäre dann der Kündigungstag unter Berücksichtigung von noch 35 Stunden Gleitzeit plus den Urlaubsanspruch und der Feiertage? ... Somit wäre doch eine Kündigung erst zum 08.01.2008 wirksam.
Leserforumvon fnL | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 01.07.2015 19:38
Hallo, ich bin aktuell etwas verwirrt was das Recht auf den Urlaubsanspruch angeht und habe Fragen zu einigen Dingen, die nach der Kündigung nun auftreten. Punkt 1 - Urlaubsanspruch: Gekündigt wurde am 22.06. zum 31.07.. ... Wie lautet die Klausel im AV zum Urlaubsanspruch?
Leserforumvon ! Frage | Arbeitsrecht | 14 Antworten | 20.07.2005 13:56
Am 26.7.2005 von Thomas Dornbusch hallo nallebjoern, schau mal in deinen Arbeitsvertrag,in meinem steht das ich bei einerbetriebsbedingten Kündigung "nicht von der Arbeitsleistung freigestellt werde" wie und ob ein Urlaubsanspruch im falle einer Kündigung abgegolten wird, ist immer im einzellfall zu klären --Bertiebsrat fragen --Gewerkschaft!! ... Der Urlaubsanspruch wird muss nur anteilig gewährt werden. ... Gruß, Axel Am 16.11.2005 von pauli25i Ich wurde von meinem Arbeitgeber fristgemäß gekündigt,habe aber in den 8 Monaten noch keinen Tag Urlaub erhalten.In der Kündigung steht nun das mein Urlaubsanspruch mit meinen Minusstunden verrechnet wird.Ist das rechtmäßig, wenn es nicht im Arbeitsvertrag vereinbart wurde?
Leserforumvon Werner-Müller | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 28.04.2019 12:41
Guten Tag, Frage: Wenn eine Kündigung des Arbeitsvertrages zum 31.7.2019 besteht, was wäre dann laut Gesetzt und Arbeitsvertrag richtig: Der Arbeitgeber hat den Resturlaub gezölftelt und nur für die 7 Monate (Januar-Juli) berechnet. Laut Gesetz entsteht aber doch der gesamte Urlaubsanspruch nach dem Ausscheiden im zweiten Halbjahr? ... Dieser volle Urlaubsanspruch ensteht aber laut Gesetz im zweiten Halbjahr.
Leserforumvon Michael W123 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 15.03.2017 10:35
Guten Tag, ich kenne die Regelung, dass man bei Kündigung vollen Urlaubsanspruch hat, wenn man im Unternehmen über ein halbes Jahr tätig ist. ... Ist für die Berechnung des Urlaubsanspruch nun das Eintrittsdatum entscheidend oder das Kalenderjahr?
Leserforumvon guest-12303.03.2020 17:01:16 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 05.12.2017 19:31
Ein nettes Hallo ins Forum, Ich habe eine kurze Frage (eher fiktiver Natur) zum Thema Urlaubsanspruch. ... Der AN hatte vor der Kündigung 28 Tage Urlaubsanspruch, von denen er meinetwegen erst 8 genommen hat. ... Also fällt ihm ein, dass der AN doch nicht so kündigungswürdig war und zieht die Kündigung zurück.
Leserforumvon miesmacher | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 21.01.2010 08:50
In unserem Betrieb haben wir einen Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen. Wie sieht das dann bei meiner Kündigung aus??
Leserforumvon kritischnachfragen | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 29.09.2020 13:34
Mein Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage pro Kalenderjahr. ... Kann ich mit Kündigung nach dem 30.06. nun die vollen 30 Tage bis zum Kündigungstermin in Anspruch nehmen? Am 29.9.2020 von Anami Hier findest du alles für die infrage kommenden Varianten: https://www.personio.de/hr-lexikon/urlaubsanspruch-bei-kuendigung/ Du deinem AG?
Leserforumvon mal4ek | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 29.07.2007 19:11
Wie sieht es jetzt aus mit dem gesetzlichen Urlaubsanspruch? ... Gilt das auch wenn es eine Vereinbarung gibt, die im AV erwähnt, dass der Urlaubsanspruch 1/12 immer berechnet wird?!
Leserforumvon JKG*11 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 04.04.2019 21:00
Besteht bei Kündigung Anspruch auf die 10 Tage Urlaub bzw. 7 ? AN möchte so wenig Tage wie möglich bei Kündigung auf Arbeit verbringen. ... Dieser errechnet sich wie folgt: 30 Tage (vertraglicher Urlaubsanspruch) / 12 Monate * 4 Monate = 10 Tage.
Leserforumvon speddy85 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 14.08.2009 14:04
AG sagt nein sind nur jetzt noch 11Tage wegen Kündigung und Hochrechnung bis 15/9. ... Dachte mal gelesen zu haben, man hat nach 6 Monaten vollen Urlaubsanspruch auf die Tage! ... :-) Alle Fehltage (Auftragsmangel) werden nun angekreidet und ich könnte daher erst ab 29/9 aufhören nach meiner Kündigung nicht zum 15/9.
Leserforumvon Tomoki | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 22.05.2019 01:09
Juli hin kündigen und hat noch Urlaubsanspruch. Wie verhält es sich mit dem Urlaubsanspruch, bei bisher 1 Woche genommenen Urlaub? ... Wäre eine Kündigung dieser Art rechtens oder könnte es zu Problemen kommen?
Leserforumvon schnuffel91 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 26.05.2009 12:45
Zum Zeitpunkt der Kündigung hatte ich einen restlichen Urlaubsanspruch von 34 Tagen (6 Tage aus 2007, 24 Tage aus 2008 und anteilig für 2009 4 Tage) welchen ich nicht mehr nehmen konnte. ... Aber wie sieht es mit dem Urlaubsanspruch für 2008 aus? ... Kündigung ist Kündigung und somit hast Du Anspruch auf den Urlaub, bzw ausbezahlt zu werden.
Leserforumvon absoluter_laie | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 02.04.2011 13:58
Beträgt der Urlaubsanspruch dann für die ersten 7 Monate 7*2=14 Tage? ... Könnte der Arbeitgeber den bereits gewährten Urlaub (fällt zwischen Zeitpunkt der Kündigung und Ende des Arbeitsverhältnisses) widerrufen bzw. den anteilsmäßigen Lohn einbehalten? ... Hälfte des Jahres den vollen Urlaubsanspruch und nicht nur 7/12.
Leserforumvon Niederbayer 123 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 26.10.2011 12:17
Hat man bei Krankheit auch einen Urlaubsanspruch? ... Im Falle einer Kündigung würde der U-Anspruch also ausbezahlt. ... Ich wurde z.B. zum 1.6. gekündigt, aber ab dem 30.4. freigestellt -> daher kein Urlaubsanspruch.
Leserforumvon Shic3 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 01.08.2013 20:55
Vielen Dank für ihre Mithilfe Gruß Shic3 ----------------- "" Am 1.8.2013 von Jennerwein beim Ausscheiden im 2.Kalenderhalbjahr (liegt bei dir vor) und erfüllter Wartezeit (liegt bei dir auch vor) steht dir der gesamte Jahresurlaub zu, falls nicht im Vertrag zwischen gesetzlichem MIndesturlaub und übergesetzlichem Urlaubsanspruch unterscheiden wird (scheint bei dir auch vorzuliegen) was du nach deiner Kündigung machst, spielt keine Rolle in Bezug auf den Urlaubsanspruch beim alten AG also : 30 Tage Urlaub falls der AG nicht freiwillig abgilt, müsstest du den Anspruch einklagen ----------------- "Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare. ... Es wird tatsächlich nicht zwischen gesetzlichem MIndesturlaub und übergesetzlichem Urlaubsanspruch unterschieden!
Leserforumvon lknops | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 21.01.2008 11:53
Habe ich jetzt noch für die zwei Monate, welche ich arbeite, Urlaubsanspruch? ... Ich habe leider noch keinen neuen Arbeitsvertrag für die 400,00 Euro Stelle, die ich ja seit Januar arbeite, da ich jetzt mit meiner Kündigung meinem Chef zuvor gekommen bin. ... Am 21.1.2008 von blaubär49 ja, du hast anteiligen anspruch auf urlaub. burlg § 5 Teilurlaub (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt; b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet; c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet
Kündigung Urlaubsanspruch 4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon goodei | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 17.01.2018 17:19
JÄHRLICHER URLAUBSANSPRUCH BETRÄGT 27TAGE. ... DANKE AN ALLE ANTWORTEN Am 17.1.2018 von HeHe Urlaubsanspruch: 5 Tage in 2017 und 2 Tage in 2018 Natürlich kannst du das Abfeiern der geleisteten Überstunden beantragen.
Leserforumvon TimoNRW | Arbeitsrecht | 18 Antworten | 02.08.2011 10:48
Kündigung gestern erhalten Fristgerechet zum 31. ... Vermerk: Hierdurch gilt der anteilig erworbene Urlaubsanspruch als abgegolten. ... Nur der Urlaubsanspruch ist mit dem 05.September datiert.
Leserforumvon Grafiker | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 23.11.2007 11:40
Meine Frage: stimmt es, dass eine Freistellung nicht automatisch mit dem Urlaubsanspruch gegengerechnet wird? Wie ist ein etwaiger Urlaubsanspruch monetär zu beziffern? ... Steht dies nicht darin, dann bleibt der Urlaubsanspruch erhalten.
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