15 Ergebnisse für „freistellung bewerbungsgespräch“

Leserforumvon Lichtgestalt | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 20.06.2006 14:09
Will man innerhalb der vereinbarten Arbeitszeit zu einem Bewerbungsgespräch, obliegt die Entscheidung dem Arbeitgeber, ob er ihm dafür frei gibt oder nicht. ... Ein Bewerbungsgespräch bei einem anderen Arbeitgeber wird wohl auch nicht im Interesse des jetzigen Arbeitgebers liegen. ... Eschflegel am 20.06.2006 19:04:16 Am 20.6.2006 von venotis Analog zum Anspruch auf Freistellung bei Kündigung nach BGB § 629 wäre da schon eine Freistellung auch bei befristeten Verträgen denkbar.
Leserforumvon Paule142 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 11.03.2016 09:34
Ja genau, der § 629 gilt auch für befristete Verträge also steht einem eine Freistellung schon zu. ... Hier ein ganz guter Link: https://www.das.de/de/rechtsportal/arbeitsrecht/arbeitssuche/freistellung-arbeitssuche.aspx Am 11.3.2016 von Moehre700 Hallo, grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Freistellung für die Stellensuche während der Kündigungsfrist, § 629 BGB. ... Sie müssen die Freistellung beantragen.
Leserforumvon guest123-469 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 21.04.2006 21:27
Ich befinde mich in einem unkekündigtem Arbeitsverhältnis und habe mich woanders beworben. Für mein Bewerbungsgespräch erhalte ich allerdings keinen Urlaub. Ist mein aktueller Arbeitgeber verpflichtet mir Urlaub für das Gespräch zu genehmigen?
Leserforumvon Silly | Arbeitsrecht | 0 Antworten | 23.05.2003 09:58
Hallo, ich habe da eine Frage: Gibt es eine gesetzliche Regelung, die klärt, ob mein jetziger Arbeitgeber mich nach der Kündigung für Vorstellungsgespräche freistellen muss? Oder wird die Zeit, die der Bewerbungstermin in Anspruch nimmt, vom Urlaub abgezogen? Ich wurde vor 2 Wochen nach über 2-jähriger Beschäftigungszeit aus konjunkturellen Gründen gekündigt und bewerbe mich nun bundesweit.
Leserforumvon Silly | Arbeitsrecht | 0 Antworten | 23.05.2003 10:02
Hallo, ich habe da eine Frage: Gibt es eine gesetzliche Regelung, die klärt, ob mein jetziger Arbeitgeber mich nach der Kündigung für Vorstellungsgespräche freistellen muss? Oder wird die Zeit, die der Bewerbungstermin in Anspruch nimmt, vom Urlaub abgezogen? Ich wurde vor 2 Wochen nach über 2-jähriger Beschäftigungszeit aus konjunkturellen Gründen gekündigt und bewerbe mich nun bundesweit.
Leserforumvon Waterboy | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 30.06.2015 16:57
Im letzten Monat hatte ich ein Bewerbungsgespräch. ... Anderweitiger Verdienst während der Freistellung wird auf Ihre vertragliche Vergütung angerechnet. ... Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ihr Wettbewerbsverbot auch während der Freistellung gilt, so dass Sie vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht für ein Konkurrenzunternehmen tätig werden dürfen.
Leserforumvon Spitzenmaus | Arbeitsrecht | 14 Antworten | 17.01.2006 19:11
Der Arbeitnehmer hat daher im gekündigten Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf bezahlte Freistellung zur Stellensuche, sofern er der Arbeit zu diesem Zweck für eine "verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" (§ 616 Satz 1 BGB) fernbleibt.
Leserforumvon Nemesis123 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 01.07.2013 14:12
Wenn der AG den Azubi nicht übernimmt, muss er ihm für Bewerbungsgespräche von der Arbeitspflicht entbinden; jetzt ist die Frage, wie weit ein Bewerbungsgespräch gehen kann - 1 Tag Probearbeit scheint mir davon gedeckt, bei mehreren wird es kritisch, ist es jedenfalls nicht mehr selbstverständlich. ... Während der Zeit der Freistellung besteht eine Vergütungspflicht des Arbeitgebers. ... Was bei uns geht (auf freiwilliger Ebene) ist bezahlte Freistellung für einen (!)
Leserforumvon Tannenbaum | Arbeitsrecht | 19 Antworten | 23.10.2007 11:36
Ansonsten ist das goodwill des Arbeitgebers, Freistellung oder Urlaub dafür zu gewähren. ... Nochmals die ernsthafte Frage: Was ist der normale Weg, ein nicht verschiebbares Bewerbungsgespräch während der Arbeitszeit wahrzunehmen? ... Bewerbungsgespräch ist also nicht verschiebbar, das kann man in diesem Fall nicht verlangen.
Leserforumvon Alex_98 | Arbeitsrecht | 16 Antworten | 23.07.2020 21:54
Auf Freistellung? ... Auf Freistellung? ... Am 25.7.2020 von wirdwerden Es geht hier doch nicht um ein Bewerbungsgespräch.
Leserforumvon Tschay | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 07.04.2019 19:13
Das ganze ging ziemlich schnell über die Bühne - zwischen dem Bewerbungsgespräch und der Vertragsunterzeichnung lagen nur wenige Tage. ... Gelegentliche Überstunden gehörten zu den Voraussetzungen, wie mir auch schon im Bewerbungsgespräch mitgeteilt wurde. ... Stehen Bewerbungsgespräche an und man hat schon gekündigt, dann beantragt man für diedes nach §§ 629 i.V.m. 616 BGB eine bezahlte Freistellung.
Leserforumvon azrael | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 07.10.2007 03:30
Arbeitet der Arbeitnehmer regelmäßig an weniger als sechs Tagen in der Woche, werden die Tage der Freistellung von der Arbeitspflicht verhältnismäßig gekürzt." ... Mir wurde von einem kirchlichen AG, bzw. einer Personalverantwortlichen dort, in nem Bewerbungsgespräch mal vollen ernstes gesagt 'Sie wissen ja, dass sie als Minijobber keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben.'
Leserforumvon verdana-regular | Arbeitsrecht | 19 Antworten | 02.01.2024 18:25
Am 3.1.2024 von verdana-regular Hallo Harry van Sell, es gibt keine "vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen" in Bezug auf Arbeitsplatzgestaltung in dem Vertrag, der ist folgendermaßen gegliedert: [i]01 / Beginn des Arbeitsverhältnisses 02 / Probezeit 03 / Tätigkeit 04 / Arbeitszeit 05 / Vergütung 06 / Abtretung und Verpfändung des Arbeitseinkommens 07 / Rechte an Arbeitsergebnissen 08 / Arbeitsverhinderung/Entgeltfortzahlung 09 / Urlaub 11 / Nebentätigkeit 12 / Beteiligung an anderen Unternehmen 13 / Geheimhaltung 14 / Vertragsstrafe 15 / Beendigung des Arbeitsverhältnisses 16 / Freistellung von der Arbeitspflicht 17 / Ausschlussfristen 18 / Herausgabe von Arbeitsmitteln 19 / Nebenabreden 20 / Doppelte Schriftform 21 / Datenschutz 22 / Salvatorische Klausel[/i] Unter dem keinen der Punkte ist "Arbeitsort" angegeben ... nur Adresse in Briefkopf ist zu lesen. ... [/quote] Da der AG ca. 800km von meinem Wohnort seinen Sitz hat und ich noch nie bei ihn vor Ort war, nicht mal zum Bewerbungsgespräch, kann ich mir nicht vorstellen, dass der AG plötzlich "Remote-Arbeit" beendet ... das würde eine Kündigung bedeuten... ... Am 3.1.2024 von drkabo [quote=verdana-regular]Da der AG ca. 800km von meinem Wohnort seinen Sitz hat und ich noch nie bei ihn vor Ort war, nicht mal zum Bewerbungsgespräch, kann ich mir nicht vorstellen, dass der AG plötzlich "Remote-Arbeit" beendet ... das würde eine Kündigung bedeuten...
Leserforumvon knacksack | Arbeitsrecht | 18 Antworten | 05.03.2006 18:17
.' -> http://bundesrecht.juris.de/bgb/__629.html (allerdings stellt sich die Frage, was in dem Fall 'angemessene Zeit' ist) MfG -- Editiert von venotis am 05.03.2006 18:40:28 Am 5.3.2006 von CForce 2 Tage finde ich etwas lang für ein Probearbeiten, wenn man dafür eine Freistellung braucht. ... In einem Bewerbungsgespräch lernt man als AG den AN ja nicht so richtig kennen.
Leserforumvon obiban | Arbeitsrecht | 22 Antworten | 04.06.2015 16:14
Denn die Freistellung durch den AG macht gar keinen Sinn, wenn am 03.06. eine fristlose Kündigung des AN vorliegt, die auch zum 03.06. wirkt. ... Aber, und das könnte auch ein Vorteil sein, sie könnten in einem Bewerbungsgespräch aktiv darstellen das sie die Stelle auf eigenen Wunsch beendet haben und warum sie es getan haben.
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