527 Ergebnisse für „elternzeit jahr“

Leserforumvon Andrea K | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 17.09.2013 14:03
Hallo, Ich bin seit der Geburt meines Kindes in Elternzeit, die ich für 2 Jahre beantragt habe. ... (Vorher volle Stelle, jetzt Teilzeit) Das dritte Jahr Elternzeit möchte ich übertragen. Falls es jedoch wider Erwarten Probleme meines Kindes mit der Umstellung auf mehr Stunden in der Kita gibt, möchte ich die Möglichkeit haben, wieder in Elternzeit zu gehen, d.h. den Beginn des dritten Jahres vor den dritten Geburtstag meines Kindes vorzuziehen.
Leserforumvon katja1177 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 15.10.2008 19:05
Hallo, ich bin schwanger und überlege gerade mit meinem Mann, wie wir die Elternzeit regeln. ... Ich möchte gern nur 9 Monate voll in Elternzeit gehen, danach in Elternzeit 2 Monate Teilzeit einsteigen und mein Mann diese zwei Monate voll in Elternzeit gehen. ... Ich habe nun gelesen, dass man die Elternzeit nicht so einfach verlängern kann.
Leserforumvon Mopple_the_whale | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 28.11.2009 17:07
Hallo liebe Experten, ich habe mich über die Elternzeit und die Bedingungen für die Beantragung ausführlich informiert. Allerdings konnte ich allen Informationen nicht entnehmen, ob eine Verlängerung der elternzeit während des dritten Jahres (!), wenn also innerhalb des dritten Jahres erstmalig elternzeit genommen wurde und diese dann während des dritten JAhres verlängert werden muss, der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf oder nicht. ich bin für alle Antworten dankbar!
Leserforumvon Heisamos | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 08.08.2006 16:21
Meine Frau hat sich nur für das Jahr Elternzeit genommen, da wir davon ausgegangen sind, mann könne dies auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers verlängern. Nun ist das Jahr bald rum und im Gespräch mit der Firma hat sich gezeigt, dass diese sehr wohl zustimmen muß. ... Am 8.8.2006 von Heisamos In dem Brief stand lediglich, dass die Elternzeit für das erste Jahr genommen wird.
Leserforumvon JuYa | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 10.03.2007 21:37
Mein Arbeitgeber hat angeboten, mir noch bis Mitte April Zeit für die Entscheidung zu geben, dann jedoch muss ich für mindestens ein halbes Jahr weitere Elternzeit beantragen. ... Eltern sollten ihre Elternzeit grundsätzlich nur für zwei Jahre anmelden, um das dritte Jahr flexibel gestalten zu können. ....... ... (Wenn sich das dritte Jahr Elternzeit unmittelbar an eine bereits beanspruchte Elternzeit anschließt, zählt das dritte Jahr nicht als neuer Zeitabschnitt.)
Leserforumvon Fauli85 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 22.09.2009 12:16
Meine Frau hat am 23.08.08 entbunden und ist dann für ein Jahr in Elternzeit gegangen und war der Meinung das Sie bis Ende 2009 Erziehungsgeld erhält und in Elternzeit ist. ... Jahr dem AG nur mündlich mitgeteilt habt. ... Reicht man die Elternzeit nur für 1 Jahr ein, heisst das Ihr verzichtet auf weiteren Elternzeit-Anspruch (es sei denn, der Arbeitgeber stimmt zu, was aber aus seiner Sicht idiotisch wäre).
Leserforumvon mumin | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 25.01.2005 22:15
Wenn überhaupt nötig dann nach der Elternzeit. ... Jahr ohne Geld da (Du kannst dich aber trotzdem teilzeitarbeitssuchend melden). ... Jahr Elternzeit aufzuheben, beispielsweise für die intensive Zeit der Einschulung.
Leserforumvon guest-12321.04.2015 10:24:40 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 21.04.2015 09:24
Hallo liebe Gemeinde, ich hatte von Nov. 2013 - Februar 2014 Elternzeit. ... Grundsätzlich habe ich für das Jahr 28 Tage laut Arbeitsvertrag. ... Ich hatte im Jahr 2014 zuviel Urlaub, mein AG hat jetzt minus 6 Tage Urlaub bei mir eingetragen.
Leserforumvon Lale12 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 09.03.2005 12:48
Ich bin seit Juli letzten Jahres in Elternzeit für zunächst 1 Jahr. Jetzt habe ich mit meinem AG besprochen die Elternzeit auf 3 volle Jahre zu verlängern und danach einen Aufhebungsvertrag zu gestalten (zu lange Anfahrtswege, etc.). Jetzt stehen mir aber noch Urlaubsansprüche aus dem Jahr der Geburt (2004) zu.
Leserforumvon devilicious | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 11.01.2013 08:18
hallo liebe forumsmitglieder, ich befinde mich zur zeit in elternzeit. ich habe 2 jahre beantragt, möchte aber nach einem jahr schon mal auf 400 euro-basis arbeiten nun einige fragen dazu: 1. muss mich mein arbeitgeber nehmen? ... (laut arbeitsvertrag darf ich nicht woanders arbeiten, aber gilt das auch während der elternzeit?) ... Wie es bei Dir nach der Elternzeit weitergehen wird, ist schwer abzuschätzen.
Leserforumvon angle07 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 28.09.2009 12:24
huhu, meine zwei jahre elternzeit enden ende oktober. nun hatte ich ein gespräch mit meinem ag. dieser sagte mir, das er schaue wo er mich unter bekomme, aber wenn es nicht klappen sollte, ich mein letztes jahr elternzeit nehmen müsse. das habe ich mir extra aufgehoben. vorallem weil ich jetzt arbeiten will und auch muss, da mein freund arbeitslos ist. die firma hat weitaus mehr als 10 angstellte. darf er das machen? muss ich wirklich, wenns dumm kommt, mein drittes jahr elternzeit nehmen? ... Aber was meinst Du mit Aufsparen der Elternzeit?
Leserforumvon Johann | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 20.01.2004 16:25
-Soll ich in schriftlicher Form die Elternzeit einreichen? ... Während der Elternzeit ruht das Beschäftigungsverhältnis. ... Am 21.1.2004 von Johann Hallo und Danke für die Antwort, ich bin mir nicht sicher ob ich 3 oder 2 Jahre in Elternzeit gehen möchte. - Kann ich erstmal 2 Jahre beantragen und danach steht mir auf jeden Fall ein drittes Jahr zu ?
Arbeitsrecht Elternzeit 3,22 von 5 Sterne
Leserforumvon exe007 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 12.12.2017 20:53
Elternzeit beantragt für 1 Jahr bis Ende 2017. ... Unser Ziel ist es die Elternzeit um ein drittes Jahr zu verlängern und dabei 30 Stunden TZ zu arbeiten. ... Kann der AG also der Verlängerung der Elternzeit um ein drittes Jahr (von 2 auf 3 Jahre )zustimmen aber die bestehende TZ Regelung ablehnen?
Leserforumvon Deliah77 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 11.06.2009 23:45
Hallo, ich habe vieles gelesen ueber die Verlaengerung der Elternzeit und dass sie der Zustimmung des AG bedarf, wenn man sich von vornherein auf 1 Jahr festgelegt hat. Wie sieht es nun aus, wenn man Elternzeit beim AG fuer 1 Jahr und 1 Tag angemeldet hat (wenn also das Kind z.B. am 1.1.2009 geboren wurde ist die Elternzeit bis zum 1.1.2010 angemeldet worden)? Ist hier bei einer gewuenschten Verlaengerung der Elternzeit um 1 oder 2 Jahre ebenfalls die Zustimmung des AG erforderlich?
Änderung Elternzeit 4 von 5 Sterne
Leserforumvon Kampfradler | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 27.04.2016 10:06
Folgende Situation: Arbeitnehmerin wird Schwanger, vor Entbindung beantragt Sie beim AG die vollen 3 Jahre Elternzeit am Stück, mit dem Wunsch nach einem Jahr wieder in TZ (50%) zu arbeiten. ... Kann die AN so einfach entscheiden doch nicht nach einem Jahr zurück zu kommen oder geht dies nur mit Zustimmung des AG? ... Statt wie bisher geplant 1 Jahr zuhause und dann in Jahr 2 + 3 TZ, will meine Frau mind. 2 Jahre Zuhause bleiben.
Leserforumvon Mandy8 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 13.07.2009 11:26
Hallo, ich habe momentan noch etwa 1 Jahr Elternzeit. Durch meinen Umzug kann ich aber meine Arbeit nach der Elternzeit nicht mehr ausüben. ... Wer hat ähnliche erfahrungen nach der Elternzeit gemacht?
Leserforumvon Klara Meyer | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 16.06.2005 20:51
Hallo, ich habe nach der Geburt für ein Jahr Elternzeit beantragt (vor 3 Wochen). ... Nach § 15 Abs. 2 S. 1 BErzGG besteht ein Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des 3. ... Die Elternzeit muss gem. § 16 Abs. 1 S. 1 BErzGG 8 Wochen vor Beginn oder auch Verlängerung beantragt werden.
Leserforumvon go441944-47 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 20.05.2016 22:31
Nächstes Jahr hat Sie 28T/Jahr. ... Der Urlaubsanspruch für diese Jahr ist also 7/12 = 16 Tage. Und für nächstes Jahr hängt es davon ab, wann die Elternzeit endet, da diese ja bis zu 36 Monate gehen kann.
Leserforumvon Lena19 | Arbeitsrecht | 0 Antworten | 07.01.2020 11:05
Hallo Zusammen, meine Tochter wurde am 07.11.17 geboren und ich hatte 1 Jahr Elternzeit. ... Zählt dann das 1 Jahr als Elternzeit? ... Ich würde gerne nochmal ein Jahr Elternzeit beantragen.
Leserforumvon go502058-53 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 24.10.2018 11:08
Hallo Ich hatte 2 Jahre elternzeit und gehe seit August wieder arbeiten ( 75 % Nachtdienst ) Meinen Sohn ( 2 Jahre alt ) bringe ich nachts bei meinen Eltern unter und holen ihn morgens nach Feierabend wieder ab. ... Meine Frage , steht mir das dritte Jahr elternzeit zu und wie kann ich das jetzt nehmen
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