183 Ergebnisse für „beschäftigung urlaubsanspruch“

Leserforumvon Sheroxin | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 16.07.2015 17:07
Hallo, ich habe vorübergehend eine Beschäftigung angenommen, sozusagen als Jobber, für einen Zeitraum von 8 Wochen. ... Kann mir jemand sagen wie es sich in meinem Fall mit dem Urlaubsanspruch verhält?
Leserforumvon Mic123 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 03.04.2010 12:52
Im Bundesurlaubsgesetz ist geregelt --> § 4 Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach 6monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. AN beginnt die Beschäftigung zum 02.01.2010.
Leserforumvon Schnulli74 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 03.09.2009 19:20
Im Ergebnis bedeutet das: Während ich bei der Regelung nach BUrlG während einer Beschäftigung z.B. vom 17. ... Sollte Schnulli74 35 Jahre alt sein, so beträgt der volle Urlaubsanspruch 29 Tage. Erwähnt sei noch, dass eine Beschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit über 30 Stunden elternzeitschädlich ist. ----------------- "Mit freundlichen Grüßen N.
Leserforumvon PrettyFlyForAWify | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 24.06.2020 12:19
Hallo, ich habe Probleme den Urlaubsanspruch zu berechnen. ... Bei unregelmäßigen Arbeitstagen pro Woche ist die Berechnung etwas komplizierter, ändert aber alles nichts am Urlaubsanspruch. https://blog.minijob-zentrale.de/minijob-urlaub-berechnen-leicht-gemacht/
Leserforumvon FloHB | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 29.03.2017 14:18
Hallo, der Arbeitgeber meiner Frau lässt Urlaubsanspruch verfallen und ich wüsste gerne, ob dies rechtens ist. ... Nun nimmt sie im Mitte 2016 eine geringfügig Beschäftigung mit ca. 25 Stunden im Monat, bei gleichem Arbeitgeber auf. ... Der alte Urlaubsanspruch entspricht immerhin einem Gegenwert von fast einem ganzen Monatsgehalt des alten Arbeitsvertrages.
Leserforumvon go612799-11 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 14.07.2022 18:22
Also zb 3 Wochen Beschäftigung 1 und anschließend 5 Wochen Beschäftigung 2. ... Somit eigentlich kein Urlaubsanspruch. ... Hätte ich somit Urlaubsanspruch?
Leserforumvon guest-12324.03.2010 18:05:07 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 17.03.2010 11:06
Da ich mir nebenbei noch eine andere Beschäftigung suchen möchte (2 Tage in der Woche 15h im Altenpflegeheim) haben wir meine Patientenplanung auf 3 Tage die Woche beschränkt. ... ----------------- "" Am 17.3.2010 von blaubär49 deine arbeitszeit verteilt sich nach deiner darstellung also auf drei wochentage. das burlg legt nun als mindesturlaub 24 tage für 6 werktage fest. bei drei tagen folglich 12 tage urlaub. somit liegst du mit 14 tagen urlaubsanspruch über dem minimum des burlg. ----------------- "... nach bestem Wissen .
Leserforumvon Felix123456 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 13.07.2020 13:31
Es gibt ja noch die Regelung, dass ab dem 1.7. alle Ansprüche an Urlaubstagen bestehen: entstehen dann bei Beschäftigung im ganzen Jahr ab August dann keine Urlaubstage mehr? ... Ein AN hat einen Urlaubsanspruch von X Tagen pro Jahr. ... AN hat einen vertraglich vereinbarten Urlaubsanspruch von 30 Tagen/Jahr.
Leserforumvon elli.hx | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 14.02.2019 13:22
Ich habe Mitte Dezember 2018 ein Beschäftigungsverhältnis aufgenommen: Probezeit 6 Monate mit 14-tägiger Kündigungsfrist, Urlaubsanspruch 25 Tage. ... Durch die 2 1/2 Monate Beschäftigung stehen mir anteilig 4 Tage Urlaub zu, wovon ich einen bereits aus persönlichen Gründen nehmen musste. ... Februar 2019 werden Sie von Ihrer Tätigkeit freigestellt, wodurch ihr Urlaubsanspruch für 2018 und 2019 mit abgegolten ist."
Leserforumvon liquidstars | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 19.03.2013 21:01
Hallo, ich habe eine Frage zum Urlaubsanspruch. ... Der volle Urlaubsanspruch ist somit erworben, die 24 Tage können geplant werden. Ihr Urlaubsanspruch ist in Wochen gerechnet exakt gleich hoch bei Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung.
Leserforumvon 123max | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 24.08.2010 14:48
Hallo, ich habe jetzt für etwas über einen Monat bei einer Firma gearbeitet und wir werden zum 1.9.10 versetzt, wo ich nicht mitgehe, sodass es bei mir auf eine Kündigung hinausläuft. http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/kurzfristige_jobs quote:Natürlich entstehen während einer kurzfristigen Beschäftigung auch Urlaubsansprüche. ... Max ----------------- "" Am 24.8.2010 von wirdwerden Nimm einfach die letzten 2 Tage Urlaub, und gut ist. wirdwerden ----------------- "" Am 24.8.2010 von 123max wenn ich den bewilligt kriege ----------------- "" Am 24.8.2010 von hh Den Urlaubsanspruch von 2 Tagen hast Du nur, wenn Du mindestens einen vollen Monat gearbeitet hast, sonst hast Du keinen Anspruch. Wenn Du den Urlaub nehmen kannst, dann wird das Gehalt eigentlich vom Durchschnitt der letzten 13 Wochen berechnet, in Deinem Fall wird aber als Basis das Arbetisentgelt seit Beginn der Beschäftigung genommen. quote:Wird der Urlaub nicht während der Vertragsdauer in Anspruch genommen, entsteht ein Entgeltanspruch, der aber bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer nicht berücksichtigt wird.
Leserforumvon wicht | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 26.04.2007 08:57
Wie sieht es bei diesem Job mit Urlaubsanspruch aus? ... April angefangen hast, dann hast Du in 2007 nur einen Urlaubsanspruch von 3 Arbeitstagen. Am 27.4.2007 von blaubär49 ..urlaubsanspruch entsteht erst nach sechs monaten beschäftigung. wenn der urlaub aber gleichwohl genehmigt - bzw. bei der einstellung schon berücksichtigt worden ist, würde ich die letzten sechs wochen nehmen. da dieses arrangement ohnehin außerhalb der gängigen regeln läuft, sollte auch der AN nicht zicken, denke ich. man kann ja mit offenen karten spielen und so etwas miteinander besprechen. und sich verständigen.
Leserforumvon An123123 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 01.12.2015 15:30
Hallo, ich hatte vom 03.08. bis zum 23.10. diesen Jahres eine kurzfristige Beschäftigung ("Ferienarbeit"). ... Stattdessen verfalle der Urlaubsanspruch einfach.
Leserforumvon gunni75 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 14.01.2008 10:07
Bei Ausscheiden innerhalb der ersten sechs Monate des Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses erwirbt der Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch gemäß §§ 3 und 5 Bundesurlaubsgesetz. ... Wenn ich richtig gegoogelt habe, steht mir in der PZ ein Urlaub von 1,67 Tagen / Monat zu, macht also 10 Urlaubstage während der 6-monatigen Beschäftigung.
Leserforumvon fb452280-94 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 18.03.2018 11:31
Mein 17jähriger Sohn hat einen befristeten Arbeitsvertrag über 6 Monate (Probezeit ebenfalls 6 Monate) vorzeitig nach 2 Monaten Beschäftigung gekündigt (wurden einige Zusagen des AG nicht eingehalten). ... Liege ich da falsch, da der AN meinte, mein Sohn hätte keinen Urlaubsanspruch? ... Am 18.3.2018 von cabel Der Urlaubsanspruch ist auch nach 2 Monaten gegeben.
Leserforumvon Nette Vermieterin | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 23.01.2007 19:46
Heute habe ich mit der Personalabteilung des früheren Arbeitgeber telefoniert, um den Urlaubsanspruch sowie den genommenen Urlaub in Erfahrung zu bringen. ... Müssen wir wirklich für nicht genommene Urlaubstage aus der Zeit vor unserer Beschäftigung aufkommen? ... Am 23.1.2007 von venotis quote:Müssen wir wirklich für nicht genommene Urlaubstage aus der Zeit vor unserer Beschäftigung aufkommen?
Leserforumvon antibalancetistisches | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 04.10.2015 19:26
Darf ein Arbeitgeber im Arbeitsvertrage, für geringfügige Beschäftigung (400 € -Job), den Urlaubsanspruch weck lassen, weil die Arbeitszeit flexible ist und nicht vorhergesagt und geplant werden kann, außer den zwei bis drei Arbeitstagen (flexible Arbeitszeiten) in der Woche? ... Am 4.10.2015 von wirdwerden Der Urlaubsanspruch ergibt sich aus dem Gesetz. wirdwerden Am 4.10.2015 von antibalancetistisches Das Gesetz ist mir bekannt. ... Der Urlaubsanspruch errechnet sich wie folgt: Anzahl der gearbeiteten Tage x 20 bzw. 24 (je nachdem ob im Unternehmen die 5- oder 6-Tage-Woche üblich ist) dividiert durch die Zahl der jährlich übliche Arbeitsverpflichtung 187 bzw. 260 (je nachdem 5- oder 6-Tage-Woche) Anzahl der Arbeitstage x 20 -------------------------------------- = Urlaubsanspruch 187 oder Anzahl der Arbeitstage x 24 ------------------------------------- = Urlaubsanspruch 260 -- Editiert von HeHe am 05.10.2015 07:59 Am 5.10.2015 von altona01 Fragen Sie einfach mal die Kollegen, wieviel Urlaub diese haben.
Leserforumvon ripper2940 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 17.07.2016 09:20
Im stünden 30 Arbeitstage Urlaub bei 12 Monaten Beschäftigung zu. ... Der AG rundet den Urlaubsanspruch von 23.75 auf 23 Tage ab. ... Im stünden 30 Arbeitstage Urlaub bei 12 Monaten Beschäftigung zu.
Leserforumvon Shic3 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 01.08.2013 20:55
Hallo, ich habe mein Arbeitsverhältniss zum 31.08. fristgerecht gekündigt. nach mehrjähriger Beschäftigung im Betrieb. ich habe gehört das mir mein voller Jahresurlaub zusteht , wenn ich nach dem 1.6 kündige? ... Vielen Dank für ihre Mithilfe Gruß Shic3 ----------------- "" Am 1.8.2013 von Jennerwein beim Ausscheiden im 2.Kalenderhalbjahr (liegt bei dir vor) und erfüllter Wartezeit (liegt bei dir auch vor) steht dir der gesamte Jahresurlaub zu, falls nicht im Vertrag zwischen gesetzlichem MIndesturlaub und übergesetzlichem Urlaubsanspruch unterscheiden wird (scheint bei dir auch vorzuliegen) was du nach deiner Kündigung machst, spielt keine Rolle in Bezug auf den Urlaubsanspruch beim alten AG also : 30 Tage Urlaub falls der AG nicht freiwillig abgilt, müsstest du den Anspruch einklagen ----------------- "Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare. ... Es wird tatsächlich nicht zwischen gesetzlichem MIndesturlaub und übergesetzlichem Urlaubsanspruch unterschieden!
Leserforumvon Peerless | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 11.07.2023 01:06
Nach 11 Monaten Elternzeit befindet sich AN seit Anfang Juni 2023 wieder in Beschäftigung in Form von Teilzeit in Elternzeit. ... Allerdings verweigert der Arbeitgeber der AN derzeit ihren alten Urlaubsanspruch von vor Mutterschutz und von vor der Elternzeit innerhalb der aktuellen Teilzeit in Elternzeit zu nehmen. ... Der verwendbare Urlaubsanspruch für 2023 beläuft sich daher nur auf ca. 12 Tage.
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