167 Ergebnisse für „beschäftigung lohnfortzahlung“

Leserforumvon KI986 | Arbeitsrecht | 15 Antworten | 13.12.2010 09:57
Sie übt eine geringfügige Beschäftigung bei Netto (ehemals Plus) Lebensmitteldiscounter aus. ... Eine Freundin meinte, dass wenn nichts im AV über Lohnfortzahlung vermerkt ist, das Gesetz greift und das besagt, dass der AG zu einer Lohnfortzahlung verpflichtet ist, auch wenn es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt. ... Es ist wiederum auch völlig wurscht, ob im AV etwas zur Lohnfortzahlung steht oder nicht.
Leserforumvon Julia161 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 17.10.2018 10:52
Folgende Situation: Am 30.09. habe ich mein Studium beendet und gleich am 1.10. eine Beschäftigung aufgenommen. ... Der Arbeitgeber muss natürlich keine Lohnfortzahlung leisten, da ich noch keine 4 Wochen dort beschäftigt war. ... Lohnfortzahlung leisten.
Leserforumvon Ratsuchende72 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 27.05.2011 14:26
Für die ersten 4 Wochen der Beschäftigung bekomme ich vom Arbeitgeber ja laut Gesetz keine Lohnfortzahlung. ... Lohnfortzahlung leisten oder liege ich da falsch?
Leserforumvon Tinchen1975 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 04.11.2007 21:19
Von meiner letzten geringfügigen Beschäftigung kannte ich es, das es Lohnfortzahlung gibt. Nun wurde mir gesagt, das ich auf Stundenbasis angestellt wurde und ich somit keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung habe. ... Entgegen einer unter Arbeitgebern weitverbreiteten Meinung hat auch der Arbeitnehmer in der gringfügigen Beschäftigung grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung und bezahlten urlaub ----------------- ""
Leserforumvon @katja@ | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 02.03.2007 11:51
Wie ist das mit der Lohnfortzahlung?
Leserforumvon Puschelchen34 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 05.04.2014 08:33
Aber im Arbeitsvertrag steht nichts zur Lohnfortzahlung Es gibt einen Grundlohn pro Zeitung und einen bestimmten Cent-Satz pro Verteilsatz, wenn etwas in die Zeitung zum Einsortieren ist. ... Hab ich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? ... Es steht weder Werkvertrag noch steht Arbeitsvertrag, sondern Verteilervertrag Da diesen Job hauptsächlich, Schüler, Rentner und Hausfrauen machen, denke ich nicht, dass es sich um einen Werkvertrag handelt. ----------------- "" Am 5.4.2014 von dummfragerin Das ist kein normaler Minijob sondern eine kurzfristige Beschäftigung.
Leserforumvon Dreamespace | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 08.05.2020 13:46
Besteht aufgrund Corona Lohnfortzahlung durch den AG? ... Ich habe auch gelesen, dass ich evtl. ein Recht auf Lohnfortzahlung habe, was sich der AG jedoch beim Amt (welchem?) ... Ich dachte jetzt, dass ich nach Artikel 27 SGB 3 eine dem Studium nachrangige Beschäftigung habe, dadurch versicherungsfrei bin und deswegen als Werkstudent kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld habe?
Leserforumvon kawasakel | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 22.06.2010 11:25
Auf telefonische Nachfrage wurde ich zur Krankenkasse verwiesen, mit dem Hinweis, dass eine Lohnfortzahlung im Kranheitsfall die ersten 28 Tage einer Beschäftigung, vom Arbeitgeber nicht geleistet werden müssten. ... Offensichtlich 10Tage krank ohne jegliche Lohnfortzahlung. ... Soweit ich mich erinnere, war dieses Thema hier schon mal gepostet und es scheint in der Tat so zu sein, dass am Anfang eines Arbeitsverhältnisses tatsächlich kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht. ----------------- "sika0304" Am 22.6.2010 von guest-12330.08.2015 11:38:25 Für die ersten 4 Wochen eines Arbeitsverhältnisses steht dem AN keine Lohnfortzahlung durch den AG zu. quote:Nach anschliessender Anfrage bei der zuständigen Krankenkasse wurde festgestellt, dass meine Frau von der Zeitarbeitsfirma mit einem ermässigten Beitrags-Satz geführt wurde.
Leserforumvon Spezialfrage | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 19.12.2012 19:03
Es ist vollkommen klar, dass eine Beschäftigung bzw. zumindest eine Bezahlung erfolgen müsste, wenn eine Stundenzahl vereinbart worden wäre. ... An was sollte sich dann die Beschäftigung bzw. die zumindest die Lohnfortzahlung orientieren, wenn sich der Arbeitgeber nicht zu einer gewissen Stundenzahl verpflichtet hat? ----------------- "" Am 19.12.2012 von venotis Hallo, quote:An was sollte sich dann die Beschäftigung bzw. die zumindest die Lohnfortzahlung orientieren, wenn sich der Arbeitgeber nicht zu einer gewissen Stundenzahl verpflichtet hat?
Leserforumvon Katze86 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 19.03.2012 10:58
Seit kurzem gibt es Probleme von staatlicher Seite und die Agenturen stellen Hostessen auf Basis einer kurzfristigen Beschäftigung ein. ... Gilt hier die Vertragsfreihheit oder greift hier das Gesetz ein, das besagt, dass es eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle gibt?
Leserforumvon Schneeckchen | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 15.02.2009 12:20
Wenn ein Arbeitnehmer innerhalb der ersten vier Wochen seiner Beschäftigung krank wird bekommt er laut Entgeltfortzahlungsgesetz keine Lohnfortzahlung.
Leserforumvon codcod | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 17.03.2010 22:34
Hallo, folgende Situation: - geringfügige Beschäftigung - schriftlicher Vertrag (Kündidungsfrist 4 Wochen) - wurde am Arm operiert - längere Zeit krank (mit Krankmeldung) - dann keine Krankmeldung mehr abgegeben, "da zu umständlich, alle zwei Woche eine neue Krankmeldung einzureichen" - wurde dann auf eigenen Wunsch abgemeldet - ist angeblich immer noch krank, kann nicht arbeiten, hat aber keine Krankmeldung (jetzt auch nicht mehr notwendig, da abgemeldet) Frage: Kann dieser abgemeldeten Person, welche angibt, momentan nicht arbeitsfähig zu sein (wer weiß? ... Am 18.3.2010 von Arcturus Mit der "Abmeldung" ist die Aussteuerung aus der Lohnfortzahlung gemeint? ... Und "abmelden" trotz Beschäftigung geht auch nicht, er bekommt doch immer noch Lohn oder Leistungen der Kasse.
Leserforumvon OliverrDE | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 24.06.2021 21:28
Wie sieht es nun mit der Lohnfortzahlung aus. ... [/quote] Nein, in den ersten 4 Wochen gibt es keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. ... Au während der ersten 4 Wochen Beschäftigung. 2.
Leserforumvon Klondyke | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 25.04.2006 13:29
Mir wurde kürzlich erzählt, man habe nur Anspruch auf Mutterschaftsurlaub, Lohnfortzahlung und Kündigungsschutz, wenn man mind. 12 Monate vor der Geburt fest angestellt war. ... Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat man nach 4 Wochen. ... Heißt das denn, daß also keinerlei Nachteile durch kürzere Beschäftigung entstehen?
Leserforumvon chathexe | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 12.06.2014 14:11
Nur innerhalb der ersten 4 Wochen der Beschäftigung gibt es keine Pflicht zur LFZ. ... Am 12.6.2014 von chathexe nun ja man glaubt immer an das Gute im Menschen... würde ich mal sagen und versucht erst mal zu reden ja Lohnfortzahlung ersten vier Wochen... gesetzlich aber was ist nun generell mit der Lohnfortzahlung? ... Ansonsten dürfte der Passus, dass es in der Probezeit keine Lohnfortzahlung geben soll, unwirksam sein, weil er gegen für alle verbindlich geltendes Recht verstößt.
Leserforumvon humbahe | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 15.01.2014 23:10
. ----------------- "" Am 16.1.2014 von humbahe Die Anhebung auf 450,- EUR deshalb, da in 2013 die Grenze für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von 400 auf 450 EUR angehoben wurde. Mir kommt es halt neben der geleisteten Arbeit ebenfalls darauf an, dass sich durch diese Beschäftigung niemand überhaupt erst die Frage stellt, ob ich ggf. scheinselbständig sein könnte. ... Arbeitsrechtlich stehen Minijobber nicht anders da als jeder andere Arbeitnehmer auch, von der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und der Rentenversicherung abgesehen.
Leserforumvon Kawahaus12 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 15.04.2015 15:23
Lohnfortzahlung bei Krankheit gab es auch nicht. ... Und was deine geringere Beschäftigung im Winter angeht: Was steht im Vertrag; ohne das Wissen darüber ist jede Erörterung müßig. ... Krankheitstage wurden trotz Krankenschein als freie Tage geführt, also ohne Lohnfortzahlung.
Leserforumvon Becciileiin2804 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 04.12.2018 20:17
Das bedeutet doch dass ich einen Anspruch auf Lohnfortzahlung von 10 Stunden in der Woche habe oder? ... Kann ich die 21 Tage Urlaub auf die 5 Monate aufteilen: 21 Tage/12 Monate *5 Monate Beschäftigung =8,75 Tage Urlaub?
Leserforumvon Eistee667 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 20.05.2019 15:08
Sofern du beschäftigt bist, besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung für 6 Wochen, danach Anspruch auf Krankengeld. ... Du aber schreibst von bereits 3 Monaten Beschäftigung. -- Editiert von Spejbl am 20.05.2019 16:49 Am 20.5.2019 von blaubär+ ... dem ist in der Tat nichts hinzuzufügen, abgesehen von dem allgemeinen Umstand, dass man dir in der Probezeit natürlich kündigen kann.
Leserforumvon jabaa123 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 26.04.2017 21:19
Hallo zusammen, ich habe mich um eine Stelle als Werkstudent im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung beworben und habe nun den Arbeitsvertrag bekommen, den ich unterschreiben muss. ... Folgende zwei Passagen stehen so wörtlich im Arbeitsvertrag: Zitat:Eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entfällt. ... Mich interessiert unter Anderem, wie die Situation aussieht, wenn ich den Vertrag unterschreibe und dann einfach Urlaub einreiche oder auf Lohnfortzahlung bestehe, wenn ich krank werde.
123·5·9