50 Ergebnisse für „beschäftigung beschäftigungsverbot“

Leserforumvon Car-in29 | Arbeitsrecht | 0 Antworten | 14.01.2011 16:05
Nun ist diese schwanger geworden und der AG möchte sie gerne ins Beschäftigungsverbot schicken weil ihr das Risiko zu hoch ist das etwas passieren könnte, im Büro sind genug Plätze belegt das sie ihr nicht wirklich eine Ausweichmöglichkeit geben kann! ... Nun hat der AN angst das sie die Schule nicht beenden kann, aber..... sie hat jetzt nur noch drei monate und wäre dann mit fast allem durch also Prüfungen dann nur ende Mai nochmal mündlich und anfang Mai eine praktische, aber die kann sie laut AG auch in der beschäftigung machen! ... Hat der Anwalt recht oder muss sie ihre Schule etwa unterbrechen wenn der AG ein Beschäftigungsverbot ausspricht?
Leserforumvon Tomschu_de | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 09.11.2008 12:34
Gruß Tom Am 9.11.2008 von kimigayo Moin, wenn der Arbeitsvertrag nicht im gegenseitigem Einverständnis geändert wurde (andere Beschäftigung oder ähnlich) und fortgesetzt wurde, dann muss Lohnfortzahlung erfolgen. ... Das Beschäftigungsverbot für Schwangere ist davon unberührt. ... @kimigayo bitte um §§ aus dem hervorgeht, dass eine au wg depressionen aufgehoben würde durch ein beschäftigungsverbot bei schwangerschaft. danke.
Leserforumvon aniolek1981 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 28.01.2010 10:25
Der Arzt hat mir ein Beschäftigungsverbot ausgeprochen. ... [/color]Dies gilt auch, wenn wegen dieser Verbote die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt.Wird das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft begonnen, so ist der Durchschnittsverdienst aus dem Arbeitsentgelt der ersten 13 Wochen oder drei Monate der Beschäftigung zu berechnen. ... Beim Beschäftigungsverbot sollte ja eigentlich die werdende Mutter keinen finanziellen Nachteil erleiden.
Leserforumvon devilicious | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 18.10.2011 09:00
Der AG muss sogar ein Beschäftigungsverbot aussprechen, nämlich in den Fällen des §4 MuSchG. ... Unter § 4 Abs 2 Nr 2 steht auch ganz deutlich quote:nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet Das scheint bei dir der Fall zu sein. ... Weise deine Betriebsrätin mal auf §11 MuSchG hin, dort ist das geregelt. -- Editiert florian3011 am 18.10.2011 09:59 Am 18.10.2011 von devilicious dankeschön, das war auch mein gedanke. wär das dann kein individuelles beschäftigungsverbot, sondern ein normales beschäftigungsverbot, nehme ich an, oder?
Leserforumvon Lena1979 | Arbeitsrecht | 15 Antworten | 24.02.2009 13:00
- für welchen Zeitraum bekomme ich mein Gehalt für das Beschäftigungsverbot weiter? ... Am 26.3.2009 von altona01 Denke mal, vom Gesetz her darf nur der Arzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen: Mutterschutzgesetz § 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter (1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist. ... Am 27.3.2009 von procten Im MuschG steht, dass bei einem vorliegenden Attest des Arztes eine Beschäftigung verboten ist.
Leserforumvon Ahnungslos03 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 19.01.2022 20:42
Hallo, die verbeamtete Lehrerin A hat ein Beschäftigungsverbot erhalten. ... Worauf bezieht sich das Beschäftigungsverbot? ... Beschäftigungsverbot bedeutet da, dass man nur eine bestimmte Beschäftigung nicht ausführen darf, aber Schwangerschaft ist ja keine Krankheit, man darf damit sogar bis zum Tag der Geburt arbeiten.
Leserforumvon yvonnsche | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 10.03.2006 08:46
Als Grund wurde angegeben, dass das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet seien. ... Ärztliches Beschäftigungsverbot bei Mobbing einer Schwangeren möglich Eine Schwangere, die an ihrem Arbeitsplatz gemobbt wird, kann sich von ihrem Arzt ein Beschäftigungsverbot bescheinigen lassen. ... Dies reiche nach dem Muterschutzgesetz für ein Beschäftigungsverbot aus.
Leserforumvon carosschatz | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 19.07.2018 16:25
Der Arbeitnehmer hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf eine andere Beschäftigung im Betrieb des Arbeitgebers. Bei einem Beschäftigungsverbot nach dem Bundesseuchengesetz ruht das Arbeitsverhältnis für die Dauer des Verbots. ... Ob der Arbeitgeber aber bei einer fristlosen Beschäftigung mitspielt, wird sich erweisen.
Leserforumvon Wupps | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 23.04.2008 12:26
Am 23.4.2008 von venotis quote:im Krankenschein Sie hat ein Beschäftigungsverbot. ... So ein Gespräch ist zwar mit Sicherheit auf ihre Beschäftigung bezogen, aber sie wird ja nicht arbeiten müssen dabei. ... Ich will nochmals betonen, dass sie NICHT krankgeschrieben ist, sondern ein Beschäftigungsverbot hat.
Leserforumvon taho-taho | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 17.02.2012 15:59
sie bekommt vom kh eine au mit offenem ende ausgestellt. da ihr nun von freunden gesagt wurde, dass auch ein beschäftigungsverbot ausgesprochen werden kann - leben oder gesundheit von mutter oder kind ist bei fortdauer der beschäftigung ja gefährdet - fragt sie bei ihrem frauenarzt nach. dieser sagt ihr, dass er das nur ausstellen kann, wenn sie aus dem krankenhaus entlassen wird - was aber ja nicht passieren wird. das krankenhaus sagt, es gibt nur eine krankschreibung, da sie ja behandelt wird. kann es sein, dass frau a jetzt wirklich nur eine au bekommt, demnach dann nach 6 wochen ins krankengeld fällt, was weniger anspruch auf mutterschutzgeld zu folge hat und zudem negative auswirkungen aufs elterngeld?
Leserforumvon danreu82 | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 04.06.2021 14:33
[quote=danreu82]das es mit dem Beschäftigungsverbot zusammenhängt ?... Das ist erstmal unabhängig vom Beschäftigungsverbot. ... Ein betriebliches Beschäftigungsverbot aufgrund der Situation kann (und muss) der Arbeitgeber aussprechen.Dieses hängt von der Art der Beschäftigung und nicht dem Gesundheitszustand der werdenden Mutter ab.
Leserforumvon hohlymoly | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 21.12.2019 15:50
Hallo, haben aktuell eine etwas verzwickte Situation die das Thema Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot betreffen. ... Die Beschäftigung ginge auch nur noch bis Mai 2020, denn dann ist Sie ja in Mutterschutz. ... Aus dem Urteil des BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 365/99 - "Zuweisung einer Ersatztätigkeit bei Beschäftigungsverbot" werde ich NICHT schlau.
Leserforumvon TomTom86 | Arbeitsrecht | 0 Antworten | 07.08.2019 16:56
Einer schwangeren Frau X wird ein generelles Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber ausgesprochen (Teilzeitarbeit vornehmlich nachts/sonn-/feiertags in der Pflege). ... Laut folgendem Absatz berechnet sich das Gehalt aus diesen Zeiträumen: Begann das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft, so entscheiden die ersten 13 Wochen oder 3 Monate der Beschäftigung (§ 18 MuSchG).
Leserforumvon katkat | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 13.04.2007 09:01
Nehmen wir an eine schwangere Frau, welche als Ärztin in einer Klinik arbeitet bekommt Mitte Februar 2007 ein ärztliches Beschäftigungsverbot ausgestellt wegen fehlender Rötelnimmunität in der Schwangerschaft. ... Am 17.4.2007 von katkat § 11 des Mutterschutzgesetzes regelt die Zahlung bei Beschäftigungsverboten: §_11 MuSchG Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten (1) 1Den unter den Geltungsbereich des § 1 fallenden Frauen ist, soweit sie nicht Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung beziehen können, vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren, wenn sie wegen eines Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs.1, §§ 4, 6 Abs.2 oder 3 oder wegen des Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeitsverbots nach § 8 Abs.1, 3 oder 5 teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen. 2Dies gilt auch, wenn wegen dieser Verbote die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. 3Wird das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft begonnen, so ist der Durchschnittsverdienst aus dem Arbeitsentgelt der ersten 13 Wochen oder drei Monate der Beschäftigung zu berechnen. 4Hat das Arbeitsverhältnis nach Satz 1 oder 3 kürzer gedauert, so ist der kürzere Zeitraum der Berechnung zugrunde zu legen. 5Zeiten, in denen kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht. (2) 1Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. 2Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Durchschnittsverdienstes außer Betracht. 3Zu berücksichtigen sind dauerhafte Verdienstkürzungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten und nicht auf einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot beruhen. (3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Berechnung des Durchschnittsverdienstes im Sinne der Absätze 1 und 2 zu erlassen.
Leserforumvon Sponsor1975 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 09.07.2008 20:39
Desweiteren steht im Vertrag unter Beschäftigungsverbote,: "Bei einem Beschäftigungsverbot des Arbeitsnehmers durch die Heimaufsichtbehörde oder durch Gesetzliche Bestimmungen gilt das Arbeitsverhältnis mit Ende des Monats als aufgelöst, in welchen Beschäftigungsverbot wirksam wird.Der Arbeitnehmer hat in solchen Fall ohne weiteres keinen Anspruch auf eine andere Beschäftigung im Betrieb des Arbeitgebers. ... Liebe Grüße Sponsor Am 9.7.2008 von venotis quote:Bei einem Beschäftigungsverbot des Arbeitsnehmers durch die Heimaufsichtbehörde oder durch Gesetzliche Bestimmungen gilt das Arbeitsverhältnis mit Ende des Monats als aufgelöst, in welchen Beschäftigungsverbot wirksam wird.Der Arbeitnehmer hat in solchen Fall ohne weiteres keinen Anspruch auf eine andere Beschäftigung im Betrieb des Arbeitgebers.
Leserforumvon FloHB | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 29.03.2017 14:18
Folgende Situation: Unbefristeter Arbeitsvertrag (Vollzeit) bei einem Arbeitgeber 2013: Meine Frau wird schwanger und bekommt ein Beschäftigungsverbot für die Zeit bis zum geplanten Entbindungstermin. ... Nun nimmt sie im Mitte 2016 eine geringfügig Beschäftigung mit ca. 25 Stunden im Monat, bei gleichem Arbeitgeber auf.
Leserforumvon Discostu123 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 07.12.2019 11:15
Wann habt ihr den Arbeitgeber über das Beschäftigungsverbot/die Krankschreibung informiert? ... Das hört sich nach einem Beschäftigungsverbot an (§ 16 MuSchG). ... Wie schon jemand geschrieben hat, wurde deshalb die Beschäftigung nach Ende der Elternzeit gar nicht erst angetreten.
Leserforumvon ivonne-mw | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 27.12.2009 22:03
Warum erteilt die FA denn nicht gleich ein Beschäftigungsverbot ? ... MuSchG § 4 Absatz 3 Die Beschäftigung von werdenden Müttern mit 1. ... Wenn Ivonne gemobbt wird, dann wird ihr und dem Kind die Beschäftigung als solches schaden und ein Beschäftigungsverbot erhalten.
Leserforumvon jessi221089 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 14.07.2016 11:57
Der Urlaub hat sich unter anderem angesammelt, da ich 2013 im Beschäftigungsverbot aufgrund meiner 1. ... Momentan befinde ich mich wieder im Beschäftigungsverbot in der 2.
Leserforumvon Peerless | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 11.07.2023 01:06
Am 13.06.2021 geht sie aufgrund Schwangerschaft in ärztlich verordnetes Beschäftigungsverbot. ... Danach noch kurze Krankheitsphase und dann direkt anschließend erneute Schwangerschaft mit dann sofortigem Beschäftigungsverbot. Nach 11 Monaten Elternzeit befindet sich AN seit Anfang Juni 2023 wieder in Beschäftigung in Form von Teilzeit in Elternzeit.
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