866 Ergebnisse für „aufhebungsvertrag kündigungsfrist“

Leserforumvon Jackson765 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 27.09.2018 14:46
Hallo, ich habe meinen Betrieb um einen Aufhebungsvertrag zum 31.10.18 gebeten. ... "Abgelehnt" Ich bin 13 Jahre im Betrieb und habe eine Kündigungsfrist von 5 Monaten. Die gesetzliche Kündigungsfrist gilt lt.
Leserforumvon IF2510 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 09.10.2016 10:48
Ich moechte einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung unterschreiben. ... Da es sich bei einem Aufhebungsvertrag um eine beidseitige Willenserklärung (also einen Vertrag) handelt, gibt es logischerweise keine zu beachtende Kündigungsfrist. ... Was ich vergessen habe zu erwaehnen, ist dass dies in einem Sozialplan festgehalten ist. ....Arbeitgeber bietet einen Aufhebungsvertrag unter Einhaltung mindestens der gesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Kuendigungsfrist.
Leserforumvon B. O. | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 04.06.2013 21:48
Danke ----------------- "" Am 4.6.2013 von Flo Ryan Kündigungsfrist? Sowas gibt es beim Aufhebungsvertrag nicht. ... Der Zweck des Aufhebungsvertrages ist es in den seltensten Fällen, die Kündigungsfrist zu umschiffen.
Leserforumvon thobad2001 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 08.12.2023 10:27
Hallo zusammen, ein bekannter hat mir gestern seinen Aufhebungsvertrag gezeigt. ... [/quote] ... hätte, hätte - die K-Frist ist mit dem Aufhebungsvertrag Geschichte. ... Ein Aufhebungsvertrag stellt das [u]Einverständnis beider Seiten[/u] dar.
Leserforumvon Bailie | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 04.05.2008 21:15
Hallo, wann ist bei einer Arbeitnehmerkündigung ein Aufhebungsvertrag sinnvoll bzw.was muss man berücksichtigen? Viele Grüße Am 4.5.2008 von venotis Hallo, wenn man sicher (mit unterschriebenem Vertrag bei einem anderen AG) eine Stelle in Aussicht hat und diese wegen zu langer Kündigungsfrist nicht rechtzeitig antreten könnte. ... MfG Am 5.5.2008 von guest123-2065 --- editiert vom Admin Am 6.5.2008 von SasJanSam Ich würde aufpassen, wenn man einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, kann man eine Sperrzeit beim AA bekommen.
Leserforumvon Samantha39 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 23.10.2006 23:43
Ich habe folgende Fragen zum Aufhebungsvertrag: 1) Wenn ich meinen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag eines befristeten Arbeitsvertrages (TVÖD) gebeten habe (wegen einer neuen Stelle, die bei Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist nicht bzw. erst später angetreten werden kann): Kann der Arbeitgeber - wenn er mit einem Aufhebungsvertrag nicht einverstanden ist - mich rechtswirksam kündigen? Wenn ja: Ist es dann ggf. sinnvoller eine Kündigung unter dem Hinweis zu schreiben: Sollte anstelle meiner Kündigung eine Einigung über einen Aufhebungsvertrag zum Termin X zustandekommen, so wird diese bevorzugt? ... Am 23.10.2006 von venotis quote:Kann der Arbeitgeber - wenn er mit einem Aufhebungsvertrag nicht einverstanden ist - mich rechtswirksam kündigen?
Leserforumvon Sugababe_21 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 12.01.2005 23:49
Hallo, ich habe vor morgen einen Aufhebungsvertrag meines Arbeitgebers zu unterschreiben. ... Gruß Steffi Am 13.1.2005 von altona01 Ganz wichtig: In dem Aufhebungvertrag muß die gesetzliche Kündigungsfrist des Arbeitsvertrags eingehalten werden, wenn nicht, kann die Arbeitsagentur Ihr Arbeitslosengeld für einige Monate sperren!!!
Leserforumvon gloegg | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 06.12.2009 18:46
Sowohl AN als auch der Arbeitgeber AG sind an einer Aufhebung des Arbeitsverhältnisses (Aufhebungsvertrag) interessiert. ... Die Kündigungsfrist von AN beträgt 6 Monate zum Quartalsende (30.06.2010). ... Von einem Aufhebungsvertrag ohne Nichteinhaltung der Kündigungsfrist würde ich dem AN dennoch in jedem Fall abraten, es sei denn, er hat einen unterschriftsreifen Vertrag eines anderen Arbeitgebers vorliegen.
Leserforumvon Weiter Himmel | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 08.04.2009 14:09
Ich habe meinen bisherigen Arbeitsvertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 15.05.2009 gekündigt, da mein derzeitiger Arbeitgeber mir nicht die Möglichkeit einer berufsbegleitenden Ausbildung bietet. ... Ich habe daher meinen derzeitigen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag mit sofortiger Wirkung gebeten. ... Eine Pflicht, auf die Bitte nach einem Aufhebungsvertrag einzugehen, besteht tatsächlich nicht.
Leserforumvon cafeundkuchen | Arbeitsrecht | 14 Antworten | 21.07.2011 10:25
Hallo, ich habe heute gekündigt und konform dazu einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. ... ----------------- "" Am 21.7.2011 von guest-12309.07.2016 16:31:25 Keine Ahnung, was der AG mit dem Aufhebungsvertrag bezweckt. ... Aufhebungsvertrag ungültig da fehlerhaft?
Leserforumvon Tim100 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 04.09.2005 21:54
Insofern die Kündigungsfrist unterschritten wird (ich weiß ihre Kündigungsfrist ja nicht) sollte das hier beachtet werden. -> http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/Sgb03/sgb03x143a.htm Und ob man den § mit der Schlussbestimmung unterschreiben sollte...??? ... Liebe Grüße Paxi Am 5.9.2005 von venotis quote:da bei einem Aufhebungsvertrag das AA eine 12 Monatige Sperre zu 95 % verhängen kann. ... Ansonsten ist der Rat, den Aufhebungsvertrag gar nicht zu unterschreiben (auf jeden Fall nicht ohne ihn vorher einem Fachmann zum Überprüfen gegeben zu haben!)
Leserforumvon nona | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 24.07.2005 10:51
Wenn Ihr Euch einig seit, steht ja einer Unterschreitung der Kündigungsfrist nichts entgegen. ... oder einen aufhebungsvertrag am 15.08. zum 1.09. anbieten? ... Eigentlich hätte er auch entsprechend planen und Dich nach Deiner Kündigungsfrist fragen sollen.
Leserforumvon bibi13 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 03.03.2010 19:44
Bei einem Aufhebungsvertrag mit Einhaltung der Kündigungsfrist scheint eine Sperre von 12Wochen unumgänglich. ... Wie ist es bei einem Aufhebungsvertrag mit Nichteinhaltung der Kündigungsfrist? ... Wird in einem Aufhebungsvertrag nicht die Kündigungsfrist eingehalten, ruht das Alg für die Zeit, die bei ordentlicher Kündigung hätte eingehalten werden müssen. ----------------- "Wer kämpft, kann gewinnen.
Leserforumvon cYruZ | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 10.07.2013 15:21
ich gehe davon aus das A 4 Wochen Kündigungsfrist einhalten muss. ----------------- "" Am 10.7.2013 von :blaubär: ... sehe ich auch so. ... Ich habe den Aufhebungsvertrag an meinen Arbeitgeber zurückgeschickt, nicht unterschrieben. ... Aber der Anwalt möchte lieber einen neuen Aufhebungsvertrag machen zum 31.07.2013 mit 1000 Euro Abfindung (Brutto).
Leserforumvon butterkeks | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 03.02.2011 14:25
Mein alter Job hat eine Kündigungsfrist von 4 Wochen bis zum Monatsende. ... Gerade im Bezug auf einen Aufhebungsvertrag. ... Um eine Sperre zu vermeiden ist es zudem wichtig, dass die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wird, d.h. die Beendigung des Arbeitsverhältnisses per Aufhebungsvertrag nicht vor dem ordentlichen Kündigungstermin erfolgt, und dass dem Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von mindestens 0,25 bis höchstens 0,5 Monatsverdiensten pro Beschäftigungsjahr zugesichert wird.
Leserforumvon Cassandra82 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 19.03.2008 10:40
Nehmen wir an, sie würde nun wirklich eine andere Anstellung bekommen, welche Kündigungsfrist hätte sie denn? ... Darf ein AG einen Aufhebungsvertrag eigentlich ablehnen???? ... Am 19.3.2008 von venotis Ja, der AG darf einen Aufhebungsvertrag ablehnen.
Leserforumvon fire2005 | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 11.03.2009 13:36
Haben Sie schon an einen Aufhebungsvertrag gedacht? ... falls mein chef keinen aufhebungsvertrag unterschreiben will? ... Wenn die Klausel unwirksam wäre, dann würde hier für den AN die gesetzliche Kündigungsfrist gelten.
Leserforumvon sweeney | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 11.06.2006 23:32
Mein Arbeitgeber bot mir einen Aufhebungsvertrag an. ... Selbstverständlich kann auch der Arbeitnehmer das AV einseitig unter Einhaltung der Kündigungsfrist, ausnahmsweise aber auch außerordentlich, kündigen. ... Ganz normal mit Kündigungsfrist und nur wegen des Umzugs.
Leserforumvon Elfensee | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 29.03.2010 20:58
-Gibt’s es in diesem Fall eine bessere Alternative zum Aufhebungsvertrag? ... Wenn der Verfall von Überstunden und Urlaub im Aufhebungsvertrag steht, gilt das. ... Es dürfte die gesetzliche Kündigungsfrist gelten, dann sind es vier Wochen, stimmt, nicht 14 Tage.
Leserforumvon Schnatterrinchen | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 13.12.2007 17:09
(halte es dort weder körperlich noch seelisch aus) Nachdem mir nach einem Gespräch bei meiner Ärztin nun dringend geraten wurde zu kündigen bzw.mir kündigen zu lassen habe ich mich nach einem neuen Job umgeschaut und auch glücklicherweise einen Job gefunden(aber noch nichts unterschrieben).Da sich eine Kündigung meinerseits durch Einhaltung der Kündigungsfrist etc.schwierig gestaltet habe ich mir überlegt mit meinen Vorgesetzten über einen Aufhebungsvertrag zu sprechen.Da mir ja nahegelegt wurde das wir uns im beiderseitigem Einvernehmen trennen sollten...wird mein Arbeitgeber hoffentlich damit einverstanden sein.Ist es sinnvoll das ich diesen Vertrag aufsetzte oder soll ich ihn darum telefonisch bitten?
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