111 Ergebnisse für „arbeitslosengeld sperrfrist“

Leserforumvon Julius65 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 20.03.2009 12:10
Aufgrund der Eigenkündigung habe ich im Normalfall eine 3-monatige Sperrfrist. Nun meine Frage: Besteht die Möglichkeit die Sperrfrist aufzuheben, mit dem Argument das ich es aktiv verhindert habe bereits zum 1.1.09 arbeitslos zu sein ?
Leserforumvon rain666 | Arbeitsrecht | 0 Antworten | 14.05.2004 14:41
Hallo Forum, ich werde am Dienstag meinen Antrag auf Arbeitslosengeld abgeben. ... Kann man mir nun nach Ablauf der Schule eine Sperrfrist verhängen ?
Leserforumvon larifari75 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 02.11.2008 04:56
eine theoretische frage. ich bin 32. angenommen ich kündige mein arbeitsverhältnis fristgemäß, und fange unmittelbar danach wieder ein reguläres studium an einer fachhochschule an. nun entschliesse ich mich mein studium nach einer gewissen zeit abzubrechen (frühestens 1 monat nach aufnahme des studiums spätestens nach dem 1. semester). wenn ich mich nun, nach abbruch des studiums, bei der arbeitsagentur arbeitssuchend, arbeitslos melde und arbeitslosengeld beantrage, habe ich eine sperrfrist zu erwarten bis ich arbeitslosengeld bekomme ? regulär steht mir ja arbeitslosengeld zu, da ich lange genug vorher gearbeitet habe (5 Jahre) und die beendigung des arbeitsverhältnisses ja weniger als 1 jahr zurückliegt. kommt es auf den grund an warum ich mein studium abgebrochen habe. welcher grund würde keine 3monatige sperrfrist nach sich ziehen ? wie gesagt ich habe gekündigt, um ein studium anzufangen, und breche dieses (warum auch immer) nach 1 bis 6 monaten wieder ab. sperrfrist ja oder nein, wenn ja wie lange, wie kann man sie umgehen (wäre zB krankheit oder eine plötkiche finanzielle notsituation (muss mein studium ja selbst finanzieren) ) ein "wichtiger grund" der eine sperrfrist verhinder würde. vielen dank im voraus für die beantwortung.
Leserforumvon FrauStressfrei | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 17.12.2008 13:22
Die Frage ist :Bekommt er jetzt eine Sperrfrist für das Arbeitslosengeld?
Leserforumvon Tigger2006 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 26.02.2009 14:36
Von meinem Arbeitgeber wurde mir gesagt das ich dadurch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld ohne Sperrfrist hätte. ... Nun komme ich heute zum Arbeitsamt, erst heute einen Termin bekommen, und die verhängen mir eine Sperrfrist von 3 Monaten.
Leserforumvon Daniel Lehmann | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 01.04.2009 17:21
Da ich in dieser kurzen Zeit bis zum Monatsende nur schwer einen neuen Job finden werde, wäre ich auf das Arbeitslosengeld angewiesen. Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer entsteht allerdings doch aber eine Sperrfrist. ... Wäre in meinem Fall solch ein Umstand gegeben, dass die Sperrfrist aufgehoben wird?
Leserforumvon sauvage | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 09.08.2005 22:10
Ich weiß, daß bei Erhalt einer Abfindung eine 12wöchige Sperrfirst (Arbeitslosengeld) eintritt.
Leserforumvon JosiMama | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 30.05.2005 13:51
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld verfällt ja nach 3 Jahren. ... Doch keiner hat bis zum heutigen Tage eine eindeutige Aussage machen können .......vielleicht noch Anspruch/vielleich auch nicht; Sperrfrist/ keine Sperrfrist....
Leserforumvon guest-12305.09.2010 11:25:10 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 29.05.2009 20:28
Ich möchte aber diesmal Arbeitslosengeld beantragen. ... Meiner Verständnis nach sollte ich dann die Sperrfrist vermeiden können, oder? ... Wie würde die Sperrfrist aber bei einer widerruflichen Freistellung aussehen?
Leserforumvon andi39 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 28.04.2007 09:58
Deshalb stehe dem Kläger auch Arbeitslosengeld vom ersten Tag an zu, entschieden die Richter. Üblicherweise gibt es eine zwölfwöchige Sperrfrist für Leistungen der Arbeitsagentur, wenn ein Beschäftigter die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt hat. mfg andi
Leserforumvon Hellskorpion | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 19.10.2010 18:22
Ich hoffe das gehört auch hier rein und habe mal 2 Fragen zum Arbeitslosengeld. Bekommt man das ALG1 auch ohne Sperrfrist, wenn man als Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber in der Probezeit selber kündigt/gekündigt wird? ... Die schon, aber das Arbeitslosengeld nicht.
Leserforumvon ki-rin | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 21.12.2006 16:40
Ich möchte natürlich nicht die Gefahr eingehen in eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu geraten. ... Liebe Grüße ki-rin Am 21.12.2006 von blaubär49 was da zu tun ist, weiß ich auch nicht - aber sicherlich, und das sollte dir klar sein, ist die abfindung der preis für den verzicht auf die klage. m.a.w.: ohne verzicht keine abfindung. -- Editiert von blaubär49 am 21.12.2006 19:19:36 Am 21.12.2006 von ki-rin Ja, richtig, ich möchte auch nicht klagen, es geht mir nur darum, dass ich keine Sperrfrist vom Arbeitsamt bekomme, obwohl ich die Kündigung nicht verschuldet habe, aber einen Abwicklungsvertrag unterzeichnen soll.
Leserforumvon henry_123 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 26.07.2004 08:01
Gibt es eine Möglichkeit trotz eigener Kündigung Arbeitslosengeld zu beziehen? ... Nur wenn der AG kündigt, oder wenn ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird, weil der AG sonst gekündigt hätte, wird keine Sperrfrist verhängt.
Leserforumvon Motzki | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 18.08.2004 15:34
Somit bekomme ich ca.950,00 Euro ARBEITSLOSENGELD im Monat. ... Wenn Ihr Sozialhilfeanspruch über Ihrem Alganspruch liegt, kriegen Sie die Differenz auch nach Ablauf der Sperrfrist weitergezahlt. ... Ab November Arbeitslosengeld und ergänzende Sozialhilfe.
Leserforumvon Margaret | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 07.08.2006 14:51
Hallo, ich habe eine Frage zum Anspruch auf Arbeitslosengeld. ... Bei einem stichhaltigen Grund kann die Sperrfrist entfallen. Die Sperrfrist beginnt erst mit dem Ende der Elternzeit.
Leserforumvon JuleH | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 23.03.2017 15:46
Hallo zusammen, vielleicht gibt es ja jemanden, der in etwa einschätzen kann, ob ich mit meinen Kündigungsgründen bei der Arbeitsagentur um die Sperrfrist herum käme: Ich bin seit über 5 Jahren bei meiner Arbeitgeberin beschäftigt. ... Meine Frage: Reichen diese Gründe aus, um keine Sperrfrist bei Kündigung verhängt zu bekommen?
Leserforumvon Ralf Canaris | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 04.07.2004 17:00
Hallo, ich arbeite in einer Einrichtung ,die psychisch kranke Menschen betreut.Den Job mache ich seit einigen Jahren.Nun bin ich zu der Erkenntnis gekommen,dass ich gern etwas anderes noch ausprobieren möchte.Mein Ziel ist es ,mich über die Ich-AG mit einem kleinen Shop selbständig zu machen.Dazu muss ich jedoch mindestens einen Tag arbeitslos gewesen sein,um die Förderung zu erhalten.Da mein Chef mich nicht kündigen wird,habe ich ein Problem.Meine Frage ist nun:Wie kann ich die 3-monatige Sperrfrist umgehen,wenn ich selbst kündige? ... Das bedeutet vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muss man vom Arbeitsamt Entgeltersatzleistungen, insbesondere Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld bezogen haben.
Leserforumvon Emceebee | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 07.11.2011 13:56
Und ein 400-Euro-Job wie auch Freelance-Tätigkeiten werden natürlich zum großen Teil auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Soweit die Tätigkeit einen bestimmten Zeitrahmen überschreitet (15 Stunden, wenn ich mich recht erinnere), entfällt das Arbeitslosengeld ganz. ----------------- " " Am 7.11.2011 von edy Hallo Patrick , Ich würde mir erst mal Firmen suchen, die auch Freelancer für bestimmte Projekte benötigen. ... Auch durch dich nicht. ----------------- "" Am 7.11.2011 von muemmel Das kommt darauf an, ob Sie die drei Monate Sperrfrist bei der Arbeitsagentur haben möchten oder lieber nicht.
Leserforumvon EastClintwood | Arbeitsrecht | 19 Antworten | 07.10.2010 00:18
NEIN quote:oder habe ich dann direkt Anspruch auf Arbeitslosengeld ohne Sperre? ... Bei diesen Vorraussetzungen (einhaltung der Kü-frist, betriebsbedingte Kündigung wäre ansonsten ausgesprochen wurden) soll es angeblich keine Sperrfrist geben. ... Meldung bei der AfA (etwaige Sperrfrist) 3.
Leserforumvon mops230 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 19.04.2010 13:47
Ich weiß, dass wenn ich einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen würde, und dem Arbeitsamt eine Bescheinigung meines Arztes vorzeigen würde, dass die Arbeit in diesem Betrieb für mich nicht mehr zumutbar ist, ich ohne Sperrzeit Arbeitslosengeld beziehen könnte. ... James)" -- Editiert am 19.04.2010 14:56 Am 19.4.2010 von derkleineprinz Von einer Sperrfrist kann abgesehen werden, wenn es übergeordnete Gründe gibt. ... Ein aufhebungsvertrag kann sich , entgegen der Auffassung meines Vorredners durchaus anbieten, weil alle offenen Fragen geklärt werden können.Wichtig ist unter dem Gesichtspunkt der Sperrfrist, dass die vereinbarte Aufhebung nicht vor dem Termin der Beendigung durch eine Kündigung liegen darf. ----------------- " " Am 19.4.2010 von guest-12330.08.2015 11:38:25 quote:weil alle offenen Fragen geklärt werden können Die offenen Fragen, die den Arbeitnehmer neben dem "wie komme ich da schnell raus" noch Jahre danach beschäftigen, werden in einem Aufhebungsvertrag eben gerade nicht beantwortet.
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